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Verfasst am: 26.02.09, 11:48 Titel: Frage zum Kindesunterhalt
Hallo,
meine Frage ist, ob sich die Eltern eines Kindes darauf einigen dürfen, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil weniger zahlt als gerichtlich betitelt wurde?
Seit der Trennung der Eltern hat der Vater keinen Kindesunterhalt für seine beiden Kinder gezahlt, so dass die Mutter eine Unterhaltsklage eingereicht hat, in der der Vater zur Zahlung des Mindestunterhalts von 100% verpflichtet wurde, was abzüglich des halben Kindergelds derzeit 490 Euro gesamt wären). Damit läge sein Selbstbehalt genau bei 900 Euro.
Der Vater will sich nun mit der Mutter darauf einigen, weniger zu zahlen, da er glaubt, mit dem Selbstbehalt nicht auszukommen.
Darf die Mutter darauf überhaupt eingehen? Denn auf Kindesunterhalt darf ja nicht verzichtet werden. Entstehen durch eine solche Einigung evtl. Ansprüche der Kinder gegen die Mutter?
2 X 100% Mindestunterhalt abzgl. 1/2 Kindergeld = 490,00 € gibt es m.E. nach der derzeit geltenden Düsseldorfer Tabelle nicht!? Sind es 480,00 €, also beide Kinder zwischen 6 und 11 Jahren alt?
Wie dem auch sei; wieso sollte darauf verzichtet werden? Rein rechtlich kann die Mutter daurauf wirksam nicht verzichten. Wenn sie es dennoch tut, wird sie weniger Ärger mit den Kindern als ggf. z.B. mit etwaigen Leistungsträgern bekommen. Dort wird nicht nur der tatsächliche Zahlbetrag berücksichtigt, v.a. dann nicht, wenn man freiwillig darauf verzichtet. _________________ Gruß
Peter H.
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