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...bisher ist es in der Firma so gelaufen...Uralaubsantrag ausgefüllt und in eine andere Stadt an die Hauptverwaltung geschickt- in den letzten Jahren wurde das gehandhabt und gab auch nie Probleme. Nun hat sich jene Hauptverwaltung entschlossen drastisch Mitarbeiter abzubauen.D.H. das von bisher 5 Mitarbeitern im Büro sind nur noch 2 übrig .Kann der AG aufgrund dieser plötzlichen Personalentscheidung den bereits gebuchten Urlaub widerrufen auch wenn er nicht axplizied genehmigt wurde/ er wurde aber auch nicht abgelehnt.Flüge/ Auto und Hotels sind für 5 personen gebucht und wie es meistens so ist genau auf demjenigen seinen Namen dessen Uralub nun gefährdet ist.
Die Erfahrung zeigt, dass Urlaubsbuchunen ohne genehmigten Urlaubsantrag immer wieder zu Problemen führen. Und letztendlich hatte eben der AN keinen genehmigten Urlaub. Im Zweifelsfall wird er hier also das Nachsehen haben.
Das Verfahren wie es bisher lief kann betriebliche Übung sein, d.h. die Urlaubsgenehmigung wäre erteilt. Ob das der Arbeitsrichter genauso sehen wird, kann man aber kaum vorhersagen.
Danke für eure Antworten...und ich sehe das ähnlich, da es in der Vergangenheit bisher nicht vorgekommen ist, dass der in die Hauptverwaltung gemeldete Urlaub nochmals extra
bestätigt wurde.
In diesem Fall-sehe ich keine Ablehnung als Zustimmung.
Für die Zukunft bin ich da schlauer und lass mit eine bestätigte Kopie zurücksenden.
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