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Darf alkoholfreies Bier am Arbeitsplatz verboten werden?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Wer kontrolliert dann, dass da auch alkfreies Bier drin ist?

Das wäre m.E. das Problem des Arbeitgebers.
matthias. hat folgendes geschrieben::
Man kann einfach die Etiketten umkleben.

Man kann auch Weinbrand mit in die Colaflasche geben oder einen Joint in der Zigarettenschachtel aufbewahren.
In diesem Konsens müsste man auch schnelle Sportwagen verbieten, weil man damit ein potentieller Geschwindigkeitsübertreter ist.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 18:34    Titel: Re: Darf alkoholfreies Bier am Arbeitsplatz verboten werden? Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
six3323 hat folgendes geschrieben::

eine Unternehmen (GmbH) hat ein striktes Alkoholverbot am Arbeitsplatz laut Betriebsvereinbarung erlassen.
Ein Unternehmen kann m.W. keine Betriebsvereinbarung erlassen, sondern nur zusammen mit dem Betriebsrat vereinbaren. Gibts überhaupt einen Betriebsrat?
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Ein generelles Alkoholverbot kann bereits aus Unfallverhütungsgründen angeordnet werden. Es bedürfte dazu m.E. noch nicht einmal einer Betriebsvereinbarung.
Das seh ich auch so!
Der Arbeitgeber könnte beispielsweise auch vorschreiben, daß am Arbeitsplatz überhaupt nicht gegessen und getrunken werden darf, sondern nur in den Pausenräumen.
six3323 hat folgendes geschrieben::
Nun soll dies ausgeweitet werden und es soll auch alkoholfreies Bier verboten werden.
Alkoholfreies Bier ist, wie der Name schon sagt ein Alkoholfreies Getränk.
Auch wenn es sich dabei um ein Bier handelt, kann die mögliche Beeinträchtigung des Konsumenten auch nicht höher zu bewerten sein, als bei einem Fruchtsaft.
Selbst bei einem ( bei beiden Getränken ) zulässigen Alkoholgehalt von 0,5% kann man gar nicht so viel Trinken, daß ein Rauschzustand oder eine sonstige Beeinträchtigung der Sinne zustande kommt. (Es sei denn, man empfindet einen stetigen Harndrang als solches Winken ) Man müsste vermutlich mehr als 10 Flaschen pro Stunde trinken um überhaupt einen messbaren Blutalkoholpegel zu erreichen.
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Im Gegensatz zum Fruchtsaft spielt beim Bier auch der Geschmack als psychologischer Faktor eine Rolle. Aus diesem Grunde ist auch in Fachkliniken während einer Therapie Fruchtsaft durchaus üblich, alkoholfreies Bier werden Sie dort nicht finden
Hier geht es nicht um eine Alkoholtherapie, sondern um Flüssigkeitszufuhr am Arbeitsplatz.
matthias. hat folgendes geschrieben::
Möglicherweise hat der AG auch Angst wegen der Außenwirkung, dass es auf der Baustelle z.b. auf den ersten Blick so aussieht als würde Bier getrunken
So wie die Anscheinswaffen im Waffengesetz kwasi ! Winken

questionable content hat folgendes geschrieben::
Umgekehrt sollte man sich auch immer fragen, ob man unbedingt der Arbeitnehmer sein mus, der den Aufstand wegen dem letzten Dreck probt, und sich das Recht aufs Bier saufen am Arbeitsplatz einklagt.

In Bezug auf Alkoholische Getränke muß ich dem zustimmen!
Ansonsten kann meiner Ansicht nach jeder Essen und Trinken, was er will!
Und ein Arbeitgeber, der mir meine Auswahl an alkoholfreien Getränken vorschreiben möchte würde das schon begründen müssen. Im Zweifel auch vor Gericht.

Eine Begründung könnte z.B. sein, daß der Arbeitgeber eine Klinik zur Behandlung Alkoholkranker ist und der Mitarbeiter sein Alkfreies im Beisein der Patienten zu sich nimmt!



1. Eines der richtig netten Argumente gegen jegliche Getränke außer Wasser am Arbeitsplatz - oder gleich gar keine - ist schlicht die Gefahr der Verschmutzung von Akten oder des Arbeitsplatzes. Farbe, Geruch, Schäden an Gerät und Material wenn etwas umkipp, spritzt, danebenläuft, eine Schaumblase platzt t. Übrigens kann der Verdunstungsgeruch eines hopfenhaltigen Getränks auch die Kollegen stören. Es ist nicht der Alkohol, der den "Biergeruch" ausmacht.

2. Vorbildfunktion: die psychologisch-soziale Vorbildfunktion ist bei so etwas ein eigenständiges Argument. Kollegen und Kunden finden den Typ mit der Bierpulle sicher ...."biersaufend"?

3. Mal ganz real: Wenn irgend Jemand herumheult wegen des Verbots von "alkoholfreiem" Bier, dann sollte er sich verdammt sicher sein, dass er selbst damit keinen Alkoholismus tarnt und über jeden Verdacht erhaben ist.

Viel mehr noch - er liefert echten Alkoholikern im Betrieb ggf. dumme Ideen und Scheinalibis und macht die daraus im Betrieb entstehenden Probleme nur noch schwerer lösbar. Und Alkohoholismus ist ein verdammt hartes Los für alle drei Seiten - Kollegen, Alkoholkranker und Arbeitgeber. Da gewinnt absolut nie jemand, sondern es lauft alles unter "Schadensbegrenzung an einem Punkt, an dem es in Wirklichkeit längst zu spät ist".

Aber man kann natürlich auch mit solchen Textbausteinen wie "Freiheit und Menschenwürde" die Freiheit zum Biersaufen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit als fundamentale Freiheitsentfaltung des Arbeitnehmers deklarieren. Wir haben ja sonst keine wirtschaftlichen oder freiheitlichen Sorgen in Deutschland, die dieses gigantische Maß überschreiten.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo questionable content,
ich teile ihre soziale, moralische und menschliche Haltung zu diesem Thema.
Mich interessiert die rechtliche Seite und möchte deshalb auch die eine oder andere Ansicht nochmal aufnehmen.

questionable content hat folgendes geschrieben::
1. Eines der richtig netten Argumente gegen jegliche Getränke außer Wasser am Arbeitsplatz - oder gleich gar keine - ist schlicht die Gefahr der Verschmutzung von Akten oder des Arbeitsplatzes. Farbe, Geruch, Schäden an Gerät und Material wenn etwas umkipp, spritzt, danebenläuft, eine Schaumblase platzt t.
Aus diesem Grund schrieb ich:
Zitat:
Der Arbeitgeber könnte beispielsweise auch vorschreiben, daß am Arbeitsplatz überhaupt nicht gegessen und getrunken werden darf, sondern nur in den Pausenräumen.
Detailliert bedeutet das für mich, daß der Arbeitgeber , auch aufgrund der von Ihnen genannten Gründe, grundsätzlich verbieten kann, daß am Arbeitsplatz gegessen und getrunken werden darf.
Falls er es nicht verboten hat, kann er m.E. auch nicht ein bestimmtes (alkoholfreies)Getränk verbieten.
In den Pausenräumen, während seiner Pausen, kann der Arbeitnehmer Essen und Trinken, was Ihm beliebt, soweit er nicht gegen ein rechtmässig existierendes Alkoholverbot verstösst.
questionable content hat folgendes geschrieben::
2. Vorbildfunktion: die psychologisch-soziale Vorbildfunktion ist bei so etwas ein eigenständiges Argument. Kollegen und Kunden finden den Typ mit der Bierpulle sicher ...."biersaufend"?
Meiner Ansicht nach haben diese Leute keinen rechtlichen Anspruch darauf, daß der Rest der Welt ihre subjektive Meinung teilt und auch lebt. Schon gar nicht, wenn deren subjektiver Eindruck daraus resultiert, daß sie fälschlicherweise annehmen, es würde Alkohol getrunken.
questionable content hat folgendes geschrieben::
Übrigens kann der Verdunstungsgeruch eines hopfenhaltigen Getränks auch die Kollegen stören. Es ist nicht der Alkohol, der den "Biergeruch" ausmacht.
Ist die Frage ob diese verhältnismässig geringe Belästigung für die belästigten Personen als unzumutbar zu bewerten ist.
Was wäre denn dann mit Koriander und Knoblauchverzehrern oder mit Mund- oder Körpergeruch geplagten Zeitgenossen?
questionable content hat folgendes geschrieben::
Viel mehr noch - er liefert echten Alkoholikern im Betrieb ggf. dumme Ideen und Scheinalibis
Ein Alkoholiker wird so oder so eine Möglichkeit finden und die Anderen brauchen nicht zu tarnen. Alkoholikern hilft es sicher nicht, wenn sie im Betrieb die heile Welt vorgegaukelt bekommem.
Mit welchem Recht (im juristischen Sinn) wird von allen Anderen Rücksichtnahme gefordert?

questionable content hat folgendes geschrieben::
Aber man kann natürlich auch mit solchen Textbausteinen wie "Freiheit und Menschenwürde" die Freiheit zum Biersaufen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit als fundamentale Freiheitsentfaltung des Arbeitnehmers deklarieren.
Im Falle des alkoholfreien Bieres ist Limosaufen sicher auch nicht besser.
Wirkungvoll ist diese Aussage meiner Meinung nur dadurch, daß dem Vezehr von alkoholfreiem Bier sofort der Eindruck von Alkoholmisbrauch suggeriert wird und der Begriff "saufen" schon eher auf eine niedrige Verhaltensweise hindeutet und schon deshalb als abstossend gewertet wird.

Ach nochwas:
Ich selbst bin seit Jahren überzeugter Antialkoholiker ohne (Gott sei Dank!) jemals alkoholkrank gewesen zu sein und ich liebe alkoholfreies Bier! Winken
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wood-designer
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Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 742
Wohnort: im Norden

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

eine sehr interessante Frage und Diskussion.

Ich habe keine rechtliche Quelle, meine aber kein AG darf den Genuss von alkoholfreien Bier verbieten.

Das Argument das nur alkoholkranke Mitarbeiter alkoholfreie Biere trinken wollen, oder nach deren Erlaubnis schreien, erschliesst sich mir nicht. Wenn man Erfahrung mit alkoholkranken Mitarbeitern macht, dann kann man ganz schnell erkennen, das die "Fahne" nach dem saufen deren geringstes Problem ist.
Sie machen sich darüber zwar Gedanken, es ist eigentlich aber auch vollkommen egal . Vereinzelt kann sogar die Ausrede:
"Ich habe eine Fahne weil ich alkoholfreises Bier getrunken habe"
kommen, aber mal ehrlich, häufiger ist doch die Ausrede mit dem Medikament das man nehmen muss, oder auch den Pralinen.
Also, wenn alkoholfreies Bier nicht erlaubt ist, dann auch kein Hustensaft, kein Kölnisch Wasser und kein Mon Cheri, oder wie auch immer das heisst.
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Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
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six3323
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es sehr positiv wie sich die Diskussion entwickelt und die Tatsache, dass sich doch relativ viele Meinungen einfinden spricht, aus meiner Sicht, dafür dem Thema weiter auf den Grund zu gehen.

Wie bereits gesagt, mir geht es nicht um die moralischen oder gesellschaftlichen Ansichten zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz ... das der Alkoholkonsum zu Problemen führt steht ausser Frage ... mir geht es darum ob alkoholfreies Bier (und in der Folge vielleicht sogar weitere andere alkoholfreie Getränke) am Arbeitsplatz (und damit meine ich auch die Pausenräume sowie das gesamte Betriebsgelände) vom AG verboten werden dürfen ... oder ob es sich damit um einen Eingriff in die persönliche Freiheit (bin mir bei der rechtlichen Formulieren jetzt nicht ganz sicher) handelt?

In einem Labor o.Ä. kann natürlich er der Konsum von Getränken oder Lebensmitteln aus verschiedensten Gründen verboten werden ... aber kann man dies auch Grundsätzlich in der Pausenräumen / zeiten?

Worin unterscheidet sich rechtliche alkoholfreies Bier (mit 0% Alkohol laut Etikett) von Apfelsaft oder Cola? Warum darf das eine Getränk vom AG verboten werden und das andere Getränk nicht ... oder darf der AG willkürlich vielleicht sogar alles verbieten was er will?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

six3323 hat folgendes geschrieben::
Worin unterscheidet sich rechtliche alkoholfreies Bier (mit 0% Alkohol laut Etikett) von Apfelsaft oder Cola? Warum darf das eine Getränk vom AG verboten werden und das andere Getränk nicht ... oder darf der AG willkürlich vielleicht sogar alles verbieten was er will?

Mir würde da spontan auch noch das Hausrecht des Arbeitgebers einfallen.

Gerade ging durch die Medien, dass OPEL keinen Mitarbeitern, Besuchern und Lieferanten mit Fahrzeugen fremder Marken mehr erlaubt, die eigenen Betriebsgelände zu befahren oder dort zu parken. Ähnliches wurde auch von Daimler-Benz und Volks-Wagen berichtet.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass es einem Mitarbeiter von PEPSICO verboten ist, am Arbeitsplatz demonstrativ COCACOLA zu trinken, allein schon deshalb, weil der Arbeitgeber Loyalität von seinem Mitarbeiter erwarten darf und das Verhalten des Mitarbeiters den Betriebsfrieden stören könnte.

Vielleicht möchte eine Bekleidungskette ja auch nicht, dass die Verkäufer/-innen die Kleidung der Konkurrenz im Ladengeschäft tragen? Neben der Verpflichtung zur Loyalität - was sollen denn die Kunden davon halten?
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Jella
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

ich denke, es kommt wirklich auf den Arbeitsplatz selber an.. wenn ein Arbeitnehmer einen Job mit direktem Kundenkontakt hat ist eine Bierfahne, egal ob Alkoholfrei oder nicht, einfach geschäftsschädigend. Genau so wie auch jemand im sehr nahen Kundenbereich nicht mit einer extremen Knoblauchfahne am Arbeitsplatz auftauchen sollte.. etc.pp.

Und das man Bier nun mal meist „mehr“ riecht als Cola oder Saft kann jeder, der kein Bier trinkt, an anderen oftmals feststellen Winken

Das man aus Loyalität beim nem Cola Hersteller keine Produkte der Konkurrenz trinken sollte, wäre mir aber als Arbeitgeber von Haus aus klar Winken

Ich denke es kommt wirklich auf den Betrieb selber an und auf die Begründung, warum man dort nicht einmal Alkoholfreies Bier konsumieren darf.
(Es gibt ja auch noch alkoholfreien Sekt als alternative Lachen )

Liebe Grüße
Jella
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...chaotisch wie Semmelbrösel
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