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Ausbildungsfremde Ausbeutung in der Ausbildungszeit …

 
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xbecht
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 17:19    Titel: Ausbildungsfremde Ausbeutung in der Ausbildungszeit … Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein Kfz-Mechaniker Ausbildung gemacht und wurde mit gleichgesinnten Ausbildungsfremd monatelang zur Hilfe beim Bau des Einfamilienhaus meines Chefs eingesetzt. Da dies kurz vor der Gesellenprüfung stand die ich leider knapp nicht bestanden habe, möchte ich behaupten das diese Ausbildungsfremde Ausbeutung ein Grund für das nicht bestehen der Prüfung war. Ich habe diese Prüfung natürlich privat und aufmeine Kosten nachgeholt.

Da ich nach Ausbildungsende meinen Wehrdienst leistete und danach gleich eine neue Arbeit begann, hatte ich was anderes zu tun wie dagegen rechtlich vorzugehen, zudem habe ich den Kontakt zu den Lehrlingen verloren die das gleiche mitmachen mussten und somit keine Zeugen.

Nun habe ich aufgrund der Wirtschaftskrise die Arbeit verloren und ohne ende Zeit und somit ist das Thema der Ausbeutung in meiner Ausbildung wieder aufgetaucht. Dank (Wortsperre: Name).de habe ich auch wieder Kontakt zu Personen die diese Ausbeutung bezeugen können.

Nun meine Fragen:
1. Wie lange ist die Verjährungsfrist um dagegen rechtlich vorzugehen?
2. Wie stehen die Chance das gerichtlich zu gewinnen?
3. Was kann ich holen von meinem ehemaligen Chef?

Ich währe für eure Antworten sehr dankbar und bei Erfolgschance suche ich noch jemanden der mich Rechtlich vertritt in dieser Angelegenheit.
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Eine seltsame Geschichte.

Ein Kfz-Mechaniker wurde also während seiner Ausbildung monatelang ausbildungsfremd eingesetzt. Dann – er meint : deswegen - besteht er die Gesellenprüfung nicht. Nun könnte er ja über § 23 BBiG nachdenken, das offensichtlich ungeeignete Ausbildungsverhältnis auflösen und Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Macht er aber nicht.

Nun könnte er ja auch noch über § 21 BBiG nachdenken: Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Macht er aber nicht, obwohl er auf diese Weise auf Kosten des Arbeitgebers erneut zur Prüfung kommen würde.

Stattdessen hat er „diese Prüfung natürlich privat und aufmeine Kosten nachgeholt.“ Wie, wo und warum auch immer, so „natürlich“ ist das ja nicht.

Nun könnte er ja immerhin noch die damals entstandenen Kosten geltend machen und Schadenersatz einklagen. Macht er aber nicht.

Stattdessen: Wehrdienst und danach gleich eine neue Arbeit.

xbecht hat folgendes geschrieben::

Nun meine Fragen:
1. Wie lange ist die Verjährungsfrist um dagegen rechtlich vorzugehen?


Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können

Pfeil arbeits- oder tarifvertraglich "verfallen" sein (in einigen Arbeitsverträgen und den meisten Tarifverträgen, darunter dem für das Kfz-Handwerk, sind Ausschlußklauseln vorgesehen, nach deren Ablauf nichts mehr gefordert werden kann.)

Pfeil gesetzlich "verjährt" sein. Die Neuregelung der Verjährungsfristen durch das Schuldrechtsreformgesetz hat zur Einführung einer einheitlichen Verjährungsfrist auch für arbeitsrechtliche Ansprüche von drei Jahren geführt (§ 195 BGB n.F.). Die absolute Verjährungsfrist, ohne dass es auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Gläubigers ankommt, beträgt gem. § 199 Abs. 4 BGB n.F. 10 Jahre ab Entstehung des Anspruchs. Die Länge der Verjährungsfrist richtet sich damit nicht mehr nach den unterschiedlichen Arten des jeweiligen Anspruchs aus dem Arbeitsverhältnis.

Pfeil "verwirkt" sein. Eine zeitliche Begrenzung ist nie eindeutig festzulegen, da es sich dann immer um die Beurteilung des Einzelfalls handelt.


xbecht hat folgendes geschrieben::
2. Wie stehen die Chance das gerichtlich zu gewinnen?

Wenn ich derart hellseherische Fähigkeiten hätte, so etwas beantworten zu können, würde ich mir lieber die Lottozahlen vorhersagen. Dann säße ich allerdings jetzt nicht hier und würde in diesem Forum schreiben, sondern in meiner Suite auf dem Sonnendeck der Royal Clipper.

Oder etwas weniger flapsig geantwortet: Dies kann nur beurteilen, wer die Tatsachen (in allen Einzelheiten) kennt. Du hast aber sicher schon gesehen – und wenn nicht: hier http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6 kann man es nachlesen – daß man hier im Forum keine konkrete einzelfallbezogene Rechtsberatung erwarten kann.

xbecht hat folgendes geschrieben::

3. Was kann ich holen von meinem ehemaligen Chef?

Wie hoch soll der dem Azubi konkret in Euro und Cent entstandene Schaden sein?

xbecht hat folgendes geschrieben::

Ich währe für eure Antworten sehr dankbar und bei Erfolgschance suche ich noch jemanden der mich Rechtlich vertritt in dieser Angelegenheit.


Dann sollte man sich als Arbeitnehmer gründlich rechtlich beraten lassen (Rechtsanwalt, Gewerkschaft) und danach eine konkrete Handlungsstrategie entwerfen. Und sich dann dazu wiederum eines Anwalts bedienen. Das kostet zugegeben ein paar Euros, und wenn man wirklich interessiert an dem Ziel ist, etwas Geld zu bekommen, dann muss man die eben investieren. Dies hier ist ein Laienforum, in dem irgendwelche anonymen Menschen z.B. aus Langeweile, aus Fortbildungsintereresse, aus altruistischer Hilfsbereitschaft, aus Geltungssucht oder auch aus anderen Motiven Meinungen schreiben und Rechtsthemen diskutieren.

Auf gar keinen Fall sollte man bei einer Entscheidung von einiger Tragweite darauf vertrauen und seine Entscheidung, was man in einem konkreten Einzelfall zu tun oder zu lassen hat, darauf stützen. Das, was Du brauchst, ist eine konkrete und einzelfallbezogene Rechtsberatung. Das kann dieses Forum nicht leisten, und ist im Übrigen auch von den Forenbetreibern nicht erwünscht.

kdM
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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xbecht
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hört sich echt etwas komisch und seltsam an, aber damals als junger unerfahrener Kerl habe ich dazu ja und Armen gesagt und das einfach so hingenommen. Verlegen

Der Vorfall ist genau 15 Jahre her und ich wurde nach nicht bestehen der Gesellenprüfung sofort gekündigt. Anscheinend kann ich da zivilrechtlich nicht mehr da gegen angehen.

Mir geht es hauptsächlich um die Ausbeutung der Lehrlinge und mir. Es kann doch nicht sein das sich mein Ausbildungs-Chef sich mit Hilfe von seinen Auszubildenden sein Haus baut und mir heut frech ins Gesicht lacht! Verrückt Kann man da noch was strafrechtlich machen?
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ist hier kein Strafrecht betroffen.
2. Vergiss es nach 15 Jahren.

MfG
Matthias
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

xbecht hat folgendes geschrieben::

Es kann doch nicht sein das sich mein Ausbildungs-Chef sich mit Hilfe von seinen Auszubildenden sein Haus baut und mir heut frech ins Gesicht lacht!


Bescheidene Rückfrage:
Möchtest Du nun in das von Dir und den Lehrlingen seinerzeit gebaute Haus einziehen; möchtest Du, daß dein ehemaliger Chef dich nicht mehr anlacht - was willst Du nunmehr?

Wenn Dein Leben nicht seinen gewünschten Verlauf genommen hat, dann doch wohl sicher nicht, weil Du vor 15 Jahren mal während der Ausbildung auf einer Baustelle deines Chefs gejobbt hast?

Zitat:

Kann man da noch was strafrechtlich machen?

In strafrechtlicher Hinsicht sollte m.E. auch alles verjährt sein. Aber du kannst das ja vorsichtshalber auch nochmal hier http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=42 fragen.
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xbecht
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

@kdM

Möchte dir nur sagen das mein Leben nach der Lehrzeit eine super guten Verlauf genommen hat. Trotzdem möchte ich Gerechtigkeit für das was ich in der Ausbildungszeit ertragen und machen musste!

Ich hab schon eine Idee wie ich ihm auch zukünftig ins Gesicht lachen kann!
Sehr böse
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

xbecht hat folgendes geschrieben::

Ich hab schon eine Idee wie ich ihm auch zukünftig ins Gesicht lachen kann!
Sehr böse


Verrätst Du es uns hier? Winken
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xbecht
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

kdM hat folgendes geschrieben::
Verrätst Du es uns hier? Winken


Winken Würd ich ja gerne, das wird aber gleich wieder vom Admin gelöscht! Sehr glücklich
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