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Warnstreiks und TVÜ-L

 
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roger2102
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 21:39    Titel: Warnstreiks und TVÜ-L Antworten mit Zitat

Hallo,

wegen der Tarifverhandlungen werben die Gewerkschaften um rege Beteiligung an den ganztägigen Warnstreiks . M. W. besteht aktuell keine Maßregelungsklausel, sodass die Teilnehmer beim ganztägigen Fernbleiben wohl "unentschuldigt" fehlen, so dass eine etwaige "schädliche" Unterbrechung vorliegt, die neben dem Verlust des Entgelts für diesen einen Tag, zumindest nach meiner Auffassung, zugleich zu einem Verlust etwaiger Besitzstände für übergeleitete Beschäftigte führt (Stichwort: kinderbezogener Entgeltbestandteil). 612a BGB oder 16 AGG greifen hier doch nicht, oder sehe ich das zu eng?

Gruß roger2102
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"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten wird das nicht schon mal?
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roger2102
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Hatten wird das nicht schon mal?


M. E. nicht, hat sich aber aktuell durch das Tarifergebnis geklärt.

Gruß roger2102
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roger2102
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

roger2102 hat folgendes geschrieben::
matthias. hat folgendes geschrieben::
Hatten wird das nicht schon mal?


M. E. nicht, hat sich aber aktuell durch das Tarifergebnis geklärt.

Gruß roger2102


P.S. @matthias

Muss mich revidieren, Thema war doch schon da, sorry Weinen
Das Thema ist aber tatsächlich weiter akut, trotz § 612a BGB oder § 16 AGG, die Ziffer 11 meines Links bewirkt erstmal gar nichts und die Inanspruchnahme von § 28 TV-L bewirkt genau jenes, wie es scott beschrieben hatte. Eine Regelung ist tatsächlich nicht getroffen worden. Dass Du letztlich Recht hast mit Deinen rechtlichen Erwägungen ist unstreitig, aber die AG's scheinen hier "Ernst" zu machen.
Dies ist genauso unverständlich, wie die beabsichtigte Mitgliederbefragung von den großen Dreien, obwohl das Tarifergebnis keine Erklärungsfrist beinhaltet, wie es sonst üblich ist. M.E. gilt das Tarifergebnis bereits jetzt...
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(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)


Zuletzt bearbeitet von roger2102 am 04.03.09, 19:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Bist du sicher, dass das von der Gewerkschaft bis jetzt irgendjemand unterschrieben hat oder wie kommst du darauf, dass es bereits gilt?
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roger2102
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, bin ich. Denn das Tarifergebnispapier, welches ich verlinkt hat, kursiert auch als "Original" im Netz. Dort sind auf jeder Seite die Unterschriften der Beteiligten.

Gruß roger2102
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Haste mal nen link?
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roger2102
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Haste mal nen link?


klick
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