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Lohnbescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung

 
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Lawman
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Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 06:48    Titel: Lohnbescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung Antworten mit Zitat

Ist ein Arbeitgeber verpflichtet eine Lohn- / Gehaltsbescheinigung auszustellen?
Wenn ja - muss das monatlich erfolgen oder reicht eine Jahresbescheinigung?
Gibt es eine Frist für die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung für die Einkommensteuererklärung?

Danke schon mal im Voraus.
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
Gibt es eine Frist für die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung für die Einkommensteuererklärung?

Ja. Bis zum 28. Februar des Jahes, welches dem Jahr der Tätigkeit folgt.
§ 41 b EStG

Gruß
_________________
Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende Teufel-Smilie

[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
[/quote]
Lachen
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 09:57    Titel: Re: Lohnbescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung Antworten mit Zitat

Lawman hat folgendes geschrieben::
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet eine Lohn- / Gehaltsbescheinigung auszustellen?
Wenn ja - muss das monatlich erfolgen oder reicht eine Jahresbescheinigung?


Der Anspruch ist z.b. in der Gewerbeodrung oder im HGB geregelt. Wobei dort davon immer nur best. Gruppen von AN betroffen sind. Allerdings ist in meinen Augen allgem anerkannt, dass die schriftliche Abrechnung zu den Nebenpflichten des AGs gehört.
Dabei reicht eine Abrechnung wenn sich was ändert. Also wenn man jeden Monat x000 € verdient und das nie anders ist muss der AG nicht jeden Monat ne Abrechnung ausdrucken.

MfG
Matthias
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Lawman
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Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

Arbeitnehmer A wurde von Unternehmer U fristgerecht zum 01.03. gekündigt.
Es fehlen noch Lohnsteuerbescheinigung, Lohnsteuerkarte und Arbeitszeugnis.
Es wird nicht damit gerechnet, das irgendwas bis zum 28.02. herausgegeben wird.
Welche Druckmittel gibt es, um U. zur Herausgabe dieser Dokumente zu zwingen.
Das Mahnverfahren scheidet aus.
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