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Mutterschutz - Stillzeit

 
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Svenjala
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:32    Titel: Mutterschutz - Stillzeit Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Arbeitnehmerin möchte nach dem Mutterschutz die "Stillzeit" in Anspruch nehmen.

1. Wann und in welcher Form ist dies dem Arbeitgeber mitzuteilen

2. Arbeitszeit (freie Gleitzeit) ist 8 Stunden zzgl. 30 min Mittagspause.

Arbeitnehmerin würde 90 min. weniger arbeiten sprich 6,5 Stunden anwesend zzgl. 15 min. Pause.

Danke
_________________
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Man geht zum AG und sagt: Chef wie machen wir das mit der Stillzeit?
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Svenjala
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

genau DAS wollte ich gerne wissen.

? Siehe §7 Abs. 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes

"mindestens 90 min."
_________________
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, genau so steht es doch drin:

"Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen..."

Von allein wird der AG nicht darauf kommen, also muss die Mutter das Verlangen schon äußern. Und das war es dann auch schon - die gemäß §7 MuSchG in Anspruch genommene Stillzeit ist ja quase Arbeitszeit und wie diese zu bezahlen. Der AG merkt also abrechnungstechnisch nicht, dass Mutter Stillzeit macht.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 18:05    Titel: Re: Mutterschutz - Stillzeit Antworten mit Zitat

Svenjala hat folgendes geschrieben::
2. Arbeitszeit (freie Gleitzeit) ist 8 Stunden zzgl. 30 min Mittagspause.

Arbeitnehmerin würde 90 min. weniger arbeiten sprich 6,5 Stunden anwesend zzgl. 15 min. Pause.


Zitat:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__4.html

wären 8,5 - 1,5 = 7 stunden inkl. 30min. pause

ps.: ich weiß das ich ein erbsenzähler bin, aber 15min. sind 15min.!

//edit// muss man in die pause eig. im betrieb nehmen?
wären ja ggf. 30min. mehr die man bei dem kl. würmchen wäre!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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