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Verfasst am: 27.02.09, 09:38 Titel: Immer wiederTerminverschiebung
Wie oft kann ein Anhörungstermin in einem Beschlussverfahren verschoben werden,
bzw. wie oft kann einem solchen Wunsch der Beklagtenseite entsprochen werden ?
Bis der Richter die Geduld verliert ? _________________ bombing for freedom is like fucking for virginity
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Verfasst am: 27.02.09, 18:36 Titel: Re: Immer wiederTerminverschiebung
In einem Beschlußverfahren gibt es überhaupt keine Beklagten; von daher kann auch keiner einen solchen Wunsch äußern. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Stimmt, danke für den Hinweis. Ersetzen wir "Beklagte" durch "Beteiligte". _________________ bombing for freedom is like fucking for virginity
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Stimmt, danke für den Hinweis. Ersetzen wir "Beklagte" durch "Beteiligte".
Okay. Für das Beschlußverfahren gelten diesbezüglich lt. § 80 ArbGG die für das Urteilsverfahren maßgebenden Vorschriften. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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