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Schlüssel nur an pol.gemeldete Personen?
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katja****
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 15:16    Titel: Schlüssel nur an pol.gemeldete Personen? Antworten mit Zitat

Weiß jemand vielleicht Genaueres?Hat man als Vermieter das Recht,Sicherheitsschlüssel(die nicht nachgemacht werden können) nur an polizeilich gemeldete Mieter auszuhändigen?Darf man als Vermieter, wenn in einer Wohnung ein Mieter alleine lebt,dem einen einzigen teuren Sicherheitsschlüssel geben?oder müßte man ihm auch mehrere bzw mindestens zwei geben??
Ist vielleicht ein Vermieter unter den Lesern,der Genaueres weiß?
Danke von Katja
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surfer07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 15:47    Titel: Re: Schlüssel nur an pol.gemeldete Personen? Antworten mit Zitat

katja**** hat folgendes geschrieben::
Weiß jemand vielleicht Genaueres? ...

Ja, der Mieterverein.
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was sind denn Polizeillich gemeldete Mieter?
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 16:02    Titel: Re: Schlüssel nur an pol.gemeldete Personen? Antworten mit Zitat

katja**** hat folgendes geschrieben::
Hat man als Vermieter das Recht,Sicherheitsschlüssel(die nicht nachgemacht werden können) nur an polizeilich gemeldete Mieter auszuhändigen?
Darf man als Vermieter, wenn in einer Wohnung ein Mieter alleine lebt,dem einen einzigen teuren Sicherheitsschlüssel geben?
oder müßte man ihm auch mehrere bzw mindestens zwei geben??


Abgesehen davon, dass auch ich nicht weiß was ein polizeilich gemeldeter Mieter sein soll (Vorbestraft? Dann ist er auf jeden Fall bei der Polizei gemeldet...) ist zu den Schlüsseln folgendes zu sagen:

Wie viele Exemplare dem Mieter zustehen, richtet sich nach Anzahl der Bewohner, außer kleinen Kindern. Darüber hinaus darf der Mieter zusätzlich Schlüssel verlangen, zum Beispiel für Pflegedienst, Zeitungsboten, Babysitter, Tagesmutter, Putzhilfe oder Untermieter. Zusätzlich benötigte Schlüssel kann er selbst anfertigen lassen, muss es dem Vermieter aber sagen. Handelt es sich um eine Zentralschließanlage, braucht er zuerst die Einwilligung des Vermieters. Die Kosten für die Anfertigung weiterer Schlüssel über die übliche Anzahl hinaus trägt der Mieter.

Die erforderliche Anzahl von Schlüsseln zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich Sache des Vermieters. In der Regel sind das zwei komplette Sätze (siehe auch AG Neukölln - 8 C 39/98 -).

Zwei Schlüssel müssten es also schon sein. Da aber mit einem Schloss üblicherweise mindestens zwei Schlüssel geliefert werden, sollten damit ja keine Mehrkosten verbunden sein.
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zu erwähnen sei noch, dass der Vermieter grundsätzlich alle Ihm zur Verfügung stehenden Schlüssel der Wohnung dem Mieter übergeben muß.
Nicht das sie auf den gedanken kommen: Achja dann gebe ich von den 5 Schlüsseln nur 2, die reichen ja vollkommen.
_________________
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katja****
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

ich meinte natürlich die Haustüre,es waren mehrere Vorfälle im Hause und die Kripo ermittelt.Von den einzelnen Wohnungstüren das sind normale Schlüssel,die sich jeder nachmachen kann außerdem haben ale Mieter genügend bekommen,
Es geht also nur um die Haustüre,nicht die Wohnungstüren,sorry dass ich mich mißverstädnlich ausdrückte,Wohnungstüren ist natürlich alles klar.Also nur um die große Haustüre,die ab jetzt abgeschlossen sein muß-

Dann wenn bei mir Mieter einziehen melden sie sich normalerweise an ihrer alten Adresse ab und in der neunen Wohnung in meinem Haus an,das hießt hier bei uns pol.gemeldet.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht mit "immer abgeschlossenen Haustüren" - schnell verstoßen diese gegen Brandschutzbestimmungen weil der einzige Fluchtweg versperrt ist. Panikschloss installieren! Übrigens macht ein weiterer Wohnungsschlüssel nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Haustürschlüssel Sinn - oder wie soll Pflegedienst, Zeitungsboten, Babysitter, Tagesmutter, Putzhilfe oder Untermieter sonst rein? Daher war oben von "kompletten Sätzen" die Rede.
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katja****
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Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Vorsicht mit "immer abgeschlossenen Haustüren" - schnell verstoßen diese gegen Brandschutzbestimmungen weil der einzige Fluchtweg versperrt ist. Panikschloss installieren! Übrigens macht ein weiterer Wohnungsschlüssel nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Haustürschlüssel Sinn - oder wie soll Pflegedienst, Zeitungsboten, Babysitter, Tagesmutter, Putzhilfe oder Untermieter sonst rein? Daher war oben von "kompletten Sätzen" die Rede.



aloso nachts Haustür abschließen
kann man nicht verlangen wegen Brandschutz und
Sicherheitsschlüssel kann ich mir als Vermieter auch sparen,weil eh jeder Mieter ein Recht hat auf beliebig viele Schlüssel (für Putzfrauen,Babysitter etc ist nicht zu kontrolieren)
und diese beliebig weitergeben kann.Klasse..
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 27.02.09, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

katja**** hat folgendes geschrieben::
aloso nachts Haustür abschließen kann man nicht verlangen wegen Brandschutz und Sicherheitsschlüssel kann ich mir als Vermieter auch sparen
In dem Beitrag von maconaut steht weder das eine noch das andere.
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katja****
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Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
katja**** hat folgendes geschrieben::
aloso nachts Haustür abschließen kann man nicht verlangen wegen Brandschutz und Sicherheitsschlüssel kann ich mir als Vermieter auch sparen
In dem Beitrag von maconaut steht weder das eine noch das andere.



habe es nochmal gelesen,fasse es aber so auf..sorry vielleicht bin ich nicht intellegent genug um maconaut
zu verstehen.....vielleicht kann mir jemand das "übersetzen" was er schreibt..

vielleicht kann mir ein Vermieter schreiben,was er in so einem Falle wie bei mir machen würde,Danke von Katja
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Es hieß nur, dass wenn sie jetzt abschließen eventuell gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen.
Keiner hier kennt das Brandschutzkonzept ihres Hauses und kann daher nicht verbindlich aussagen ob das abschließen gegen den Brandschutz verstößt.
Es gibt viele Möglichkeiten ihrem Sicherhitsbedürfniss rechnung zu tragen und gleichzeit ein schlüssiges Brandschutzkonzept zu haben.

Außerdem hilft oftmals schon eine Vorgabe, dass eine Tür ab einer bestimmten Uhrzeit verschlossen sein muß. Dafür muß man sie nämlich nicht abschließen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 28.02.09, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

katja**** hat folgendes geschrieben::
vielleicht kann mir jemand das "übersetzen" was er schreibt.
Ich habe mal die m.E. wichtigen Passagen hervorgehoben:
maconaut hat folgendes geschrieben::
Vorsicht mit "immer abgeschlossenen Haustüren" - schnell verstoßen diese gegen Brandschutzbestimmungen weil der einzige Fluchtweg versperrt ist. Panikschloss installieren! Übrigens macht ein weiterer Wohnungsschlüssel nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Haustürschlüssel Sinn - oder wie soll Pflegedienst, Zeitungsboten, Babysitter, Tagesmutter, Putzhilfe oder Untermieter sonst rein? Daher war oben von "kompletten Sätzen" die Rede.

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katja****
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Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
katja**** hat folgendes geschrieben::
vielleicht kann mir jemand das "übersetzen" was er schreibt.
Ich habe mal die m.E. wichtigen Passagen hervorgehoben:
maconaut hat folgendes geschrieben::
Vorsicht mit "immer abgeschlossenen Haustüren" - schnell verstoßen diese gegen Brandschutzbestimmungen weil der einzige Fluchtweg versperrt ist. Panikschloss installieren! Übrigens macht ein weiterer Wohnungsschlüssel nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Haustürschlüssel Sinn - oder wie soll Pflegedienst, Zeitungsboten, Babysitter, Tagesmutter, Putzhilfe oder Untermieter sonst rein? Daher war oben von "kompletten Sätzen" die Rede.


vielleicht stehe ich auf dem Schlauch,was bedeutet:ein weiterer Wohnungsschlüssel macht nur Sinn mit weiterem Haustürschlüssel???

es geht ja weder um weitere Schlüssel und auch nicht um die Wohnungsschlüssel...

es geht wirklich nur um die Haustüre,jeder kann soviele Wohnungschlüssel haben bzw bekommen wie er will,aber ein Mieter hat Nachschlüssel der Haustüre
an mindestens 9 "Besucher"weitergegeben,man weiß auch dass diese Leute für die Vorkommnisse verantwortlich sind kann aber leider nichts beweisen.um jetzt zu verhindern,dass alle diese "Besucher" weiteres anrichten,kamen alle auf die Idee mit den Sicherheitschlüsseln,die man nicht nachmachen lassen kann,aber wenn jetzt der Mieter das Recht hat auch von diesen Sicherheitsschlüsseln etliche nachgemachte zu fordern(Für Putzfrauen und was weiß ich noch für wen alles) dann bringt das wirklich eh nichts.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

katja**** hat folgendes geschrieben::
vielleicht stehe ich auf dem Schlauch,was bedeutet:ein weiterer Wohnungsschlüssel macht nur Sinn mit weiterem Haustürschlüssel???
Wenn ich die Haustür nicht öffnen kann, nützt mir ein Wohnungsschlüssel eigentlich nicht so fürchterlich viel... Mit den Augen rollen

katja**** hat folgendes geschrieben::
ein Mieter hat Nachschlüssel der Haustüre
an mindestens 9 "Besucher"weitergegeben
Diese relativ große Zahl wäre möglicherweise ein Ansatz zumindest für genaueres Nachfragen.

katja**** hat folgendes geschrieben::
man weiß auch dass diese Leute für die Vorkommnisse verantwortlich sind kann aber leider nichts beweisen.
Also ist das Wissen nichts anderes als Glauben.

katja**** hat folgendes geschrieben::
aber wenn jetzt der Mieter das Recht hat auch von diesen Sicherheitsschlüsseln etliche nachgemachte zu fordern(Für Putzfrauen und was weiß ich noch für wen alles) dann bringt das wirklich eh nichts.
Korrekt.
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katja****
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Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

"Wenn ich die Haustür nicht öffnen kann, nützt mir ein Wohnungsschlüssel eigentlich nicht so fürchterlich viel... "

es bekommt jeder soviele Haus und Wohnungsschlüssel wie er möchte,nur dieser eine Mieter nicht,der sie beliebig weitergibt etc
warum sollte dann jemand nícht ins Haus kommen? außer diese "Feunde" des Mieters,denen kann er ja die Türe öffnen



"Diese relativ große Zahl wäre möglicherweise ein Ansatz zumindest für genaueres "

der Ansatz ist der,dass man mit Sicherheit fragen kann soviel man möchte ohne die Wahrheit zu erfahren.
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