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Hallo,
in einem Rechtsstreit werden folgende 2 Quellen zitiert, wo der BGH etwas gegen Abgeltungsklausel zu Schönheitsreparaturen sagt.
Kann mir jemand bitte helfen, an die Texte zu kommen?
Ich möchte nur ungern zur Landesbibliothek fahren, um dort Kopien anzufertigen.
NJW 1988, Seite 2790 ff:
BGH 8. Zivilsenat, Rechtsentscheid vom 6.7.1988, Az. VIII ARZ 1/88
"starre Fristen"
und viel wichtiger:
NJW 2008, Seite 1438 ff:
BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 5.3.2008, Az. VIII ZR 95/07
"Transparenzgebot"
Ich brauche den genauen Inhalt und nicht nur eine Wiedergabe oder Deutung.
Dummer Weise war ich im Urlaub und habe nur noch 6 Tage Zeit zu antworten.
Es wäre nett, wenn mir jemand eine PN schicken könnte, dann könnte ich z.B. Fax- nummer oder Email-Adresse angeben, um die Literaturtellen zu empfangen.
Ich erstatte dafür auch gern die Selbstkosten und lade noch zusätzlich zum großen Eis o.ä. ein .
Alternative ist, dass ich mir Dienstag einen Tag dafür frei nehme
Es wäre super nett, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank !!! _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
gaaaaaanz vielen herzlichen Dank für die Links - der Sonntag ist gerettet. Ich hatte mich schon damit abgefunden, morgen nach Düsseldorf fahren zu müssen !!
Der Sonntag ist auch noch aus einem anderen Grund gerettet: VIII ZR 95/07 besagt lediglich, dass ein spezieller Mietvertrag mit Abgeltungsklausel nicht transparent genug war.
Vor den 1988er Urteil hatte ich schon weniger Angst, weil ich damit vermutlich schon einmal zu tun hatte und gemerkt habe, dass die selbst verwendete Klausel die Fehler nicht hat...
Das Angebot zum Eis steht noch, wenn mir per PN die Möglichkeit gegeben wird, ein elektronisches Eis zu schicken, was im Sommer gegen ein richtiges Eis getauscht werden kann ) Ich bin wirklich happy!!
@Frank Oseloff.
(1)
Da hier ja nur hypothetische Fälle diskutiert werden dürfen, könnte man sich vorstellen, dass ein VM eine Wohnung neu renoviert hat, um diese vermieten zu können und der M bereits nach 1 Jahr wieder auszieht und der M vor Gericht zieht, um ca. 400 Euro von der Kaution einbehaltene Abgeltung für Schönheitsreparaturen wiederzubekommen.
Der Richter könnte den VM auf die beiden Urteile hingewiesen haben, damit dieser sich überlegt, ob er ohne mündliche Verhandlung einlenkt.
(2)
Die Zählweise habe ich nicht ganz verstanden, vermutlich kann ich nur bis 3 zählen, denn bis dahin war für mich alles OK. Nur der letzte Link hat mich verwundert, weil er auf die selbe Quelle ging wie einer der drei zuvor.
Der VM wäre sicherlich für jegliche Tipps dankbar.
EDIT: der Name Oseloff hat mich doch an etwas erinnert ..... je, richtig, da war schon einmal so ein Beitrag ......
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=146864&highlight=
Dieses hier ist also Teil 2 - Sorry, dass ich vergesslich war. Aber das Ergebnis werde ich posten. Wetten werden angenommen _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Die Zählweise habe ich nicht ganz verstanden, vermutlich kann ich nur bis 3 zählen, denn bis dahin war für mich alles OK. Nur der letzte Link hat mich verwundert, weil er auf die selbe Quelle ging wie einer der drei zuvor.
War auch als Scherz gedacht. Und richtig, der vierte Link zeigt auf den ersten. Sorry.
Dann bin ich ja beruhigt, ich hatte schon Angst, wie ich vor Gericht ohne Anwalt bestehen könnte, wenn ich es hier nicht schaffe, mit einem (vermutlichen) Anwalt bis 4 zu zählen ) _________________ Herzliche Grüße
FOC
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