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Verfasst am: 27.02.09, 14:56 Titel: Alleinerbe und Vermächtnis
Hallo,
Fall:
Ehegatte ist testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt.
Dem gemeinsamen Sohn wird in dem Testament der Grundstücksanteil des Erblassers vermacht.
Frage:
wieviel kostenpflichtige Grundbucheinträge (Grundbuchberichtigungen) folgen daraus?
entweder
1. Eintrag des erbenden Ehegatten und dann
2. Eintrag des Vermächtnisnehmers
und entstehen somit zweimal die Gebühren für die Grundbuchänderung
oder
wird gleich auf den Vermächtnisnehmer geändert und die Gebühr für die Grundbuchänderung entsteht nur einmal?
Verfasst am: 28.02.09, 16:09 Titel: Re: Alleinerbe und Vermächtnis
Es muss ein Vermächtniserfüllungsvertrag beim Notar beurkundet werden.
Das Eigentum kann direkt auf den Vermächtnisnehmer umgeschrieben werden. Eine Zwischeneintragung des Alleinerben ist nicht erforderlich.
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