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Dreier WG EFH

 
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detlefpro
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Anmeldungsdatum: 28.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 15:17    Titel: Dreier WG EFH Antworten mit Zitat

Hallo, folgende Problematik: Wir haben vor zwei Jahren zu dritt ein EFH gemietet. Alle drei sind als Hauptmieter eingetragen. Nun hat es mit einem Mieter immerwieder Stress gegeben weil er nur unzulänglich und seit September überhaupt keine Miete mehr zahlte. Nun hat er vor drei Monaten dem Vermieter gegenüber gekündigt. Vermieter und wir zwei waren einverstanden das er aus dem Vertrag entlassen wird. Die Kündigung erfolgte zum 1.3.09. müssen wir ihm über diesen Zeitraum hinaus noch Zutritt gewähren und dürfen wir sein Zimmer (zehmlich vermüllt) räumen? (ggfs. Möbel im Schuppen lagern) Wir wollen so schnell wie möglich wieder Vermieten. Die Genehmigung des Vermieters haben wir. Besagte Person hat sich in den letzten drei Monaten nur sporadisch "sehen" lassen um persönliche Dinge abzuholen und auch nur dann, wenn wir zwei nicht anwesend waren. Sein Zimmer zu rämen macht er keine Anstalten (keine Hilfe, kein Geld und in der ganzen Gegend Schulden). Was können wir tun und wie schätzt Ihr die Rechtslage ein? Danke für Antworten und liebe Grüße detlefpro
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vor dem 01.03.09 kann ohne Zustimmung des ausziehenden gar nichts gemacht werden. Ausser halt Besichtigungen durch geführt werden, allerdings muss dies vorher angekündigt werden. Einfach so das Zimmer zu betreten ist nicht.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Vor dem 01.03.09 kann ohne Zustimmung des ausziehenden gar nichts gemacht werden.
Zitat:
Verfasst am: 01.03.09, 09:55
lautes Lachen
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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detlefpro
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Vor dem 01.03.09 kann ohne Zustimmung des ausziehenden gar nichts gemacht werden. Ausser halt Besichtigungen durch geführt werden, allerdings muss dies vorher angekündigt werden. Einfach so das Zimmer zu betreten ist nicht.


Das ist klar, nur wie ist die Vorgehensweise ab heute?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ahnt denn schon das der Februar mal wieder nur 28 Tage hat Winken. Notiz an mich: Armbanduhr weiter drehen...

Tja der rechtliche Weg ist auf Räumung zu klagen. Was allerdings dann ziemlich teuer werden wird.
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