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Probleme bei WG mit Untervermietung bei auszug

 
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DrFaustus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 09:55    Titel: Probleme bei WG mit Untervermietung bei auszug Antworten mit Zitat

Hallo,

mal wieder ein Frage zum Mietrecht von mir:

A und B gründen eine WG. C zieht als Untermieter von B in die WG. Im Mietvertrag von A und B steht: Die Wohnung wurde renoviert erhalten und muss renoviert zurückgegeben werden. Alle Klauseln des Hauptmietvertrages gelten auch für den Untermietvertrag.

Bei Auszug bemängelt der VM dass nicht renoviert wurde (Flecken an den Wänden in allen Zimmer etc.).
A und B sehen das ein und erklären sich einverstanden einen Betrag als Entschädigung an den VM zu zahlen. C sieht das nicht ein und zahlt nichts.
Was muss B tun um an das Geld von C zu kommen? B hat von C eine Bankbürgschaft.

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Dann muss C auf Zahlung der Kaution klagen. Wenn sich dann raus stellt das die Klauseln unwirksam sind, muss B das Geld wieder an C zahlen. Natürlich kommen dann auch die Kosten für die Anwälte und das Gericht hinzu. Wenn B gewinnt, muss C alles zahlen.
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DrFaustus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!
Kann man die Bürgschaft einfach so in Anspruch nehmen, oder muss B erstmal Mahnung etc. schreiben?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich um eine vertragliche Leistung handelt muss erstmal eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden, ausser der Mieter sagt gleich: "Nö mach ich nicht.". Erst wenn das eintrifft kann Geld genommen werden.
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