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Kein Bafög, keine Hilfe von Arge wegen zweitem Studium
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Olga999
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Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 20:01    Titel: Kein Bafög, keine Hilfe von Arge wegen zweitem Studium Antworten mit Zitat

Person X hat studiert und Bafög, sowie ein Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bekommen. Vor einer Woche hat diese Person das Studium abgeschloßen, studiert aber weiter im anderen Studiengang. Da die Person X ihr erstes Studium abgeschloßen hat, hat sie keinen Anspruch mehr auf Bafög. Jetzt hat die Person X kein Geld für die Miete und überhaupt keine Geldeinnahmen. Eltern beziehen Arbeitslosengeld 2 und können nicht helfen.Arge sagt- so lange man studiert, hat man kein Anspruch auf Arbeotslosengeld oder auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Was kann man in dieser Situation machen? Wo bekommt man Hilfe?
Danke im Voraus!
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Person X hat eine komplette Hochschulausbildung von der (Steuern zahlenden) Allgemeinheit finanziert bekommen. Diese Allgemeinheit hat über die von ihnen gewählten Volksvertreter in Berlin entschieden, dass es damit genug der Förderung sein soll und jedes weitere Studium der Kategorie "Privatvergnügen" zuzuordnen sei.

Es wird also kein Weg daran vorbeiführen, dass Person X sich näher mit dem Thema "Arbeit" beschäftigt. Mit einem abgeschlossenen Studium sollten die Chancen auf dem Arbeitsmarkt so übel ja nicht sein und von dem Verdienst kann man sich ja dann so manches Privatvergnügen leisten ...
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 20:46    Titel: Re: Kein Bafög, keine Hilfe von Arge wegen zweitem Studium Antworten mit Zitat

Olga999 hat folgendes geschrieben::
Person X hat studiert und Bafög, sowie ein Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bekommen. Vor einer Woche hat diese Person das Studium abgeschloßen, studiert aber weiter im anderen Studiengang. Da die Person X ihr erstes Studium abgeschloßen hat, hat sie keinen Anspruch mehr auf Bafög. Jetzt hat die Person X kein Geld für die Miete und überhaupt keine Geldeinnahmen. Eltern beziehen Arbeitslosengeld 2 und können nicht helfen.Arge sagt- so lange man studiert, hat man kein Anspruch auf Arbeotslosengeld oder auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Was kann man in dieser Situation machen? Wo bekommt man Hilfe?
Danke im Voraus!


Man fragt sich schon manchmal wie Akademiker auf so Fragen kommen.
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vor allen Dingen, weil auf der Bafög-Homepage doch alle hier gestellten Fragen beantwortet werden. Mit den Augen rollen

Zitat:
Was kann man in dieser Situation machen?
1. Arbeiten
2. Das Darlehen zurückzahlen.

Zitat:
Wo bekommt man Hilfe?
Für mehr Bafög: Nirgendwo
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich eben per PN von der TE erfuhr, erwartet sie offenbar Antworten auf einen anderen Sachverhalt als von ihr hier zur Diskussion gestellt.
_________________
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 04:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vieleicht sollte man vorab mal Fragen was Person X denn so studiert hat....
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Was war nun die Frage? Haben wir die arme Olga verschreckt?
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 14:01    Titel: Re: Kein Bafög, keine Hilfe von Arge wegen zweitem Studium Antworten mit Zitat

Hallo, Ольга Winken,
Olga999 hat folgendes geschrieben::
Arge sagt- so lange man studiert, hat man kein Anspruch auf Arbeotslosengeld oder auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Beim zweiten Studium kienne ich mich nicht aus. Ich weiß auch nicht, inwiefern es von Bedeutung ist, falls das zweite Studium bereits begonnen ist und es evtl. schwierig ist, es abzubrechen und irgendwann wieder fortzusetzen.
Aber ich habe bisher nirgendwo gefunden, dass Studenten generell keinen Anspruch auf ALG-2 haben.
Zwar § 7 (5) SGB II hat folgendes geschrieben::
Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes [...] dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
aber in so einem Fall und in manchen anderen Fällen ist die Ausbildung m.W. nicht dem Grunde nach förderungsfähig. Wenn der Student neben dem Studium mindestens 3 Stunden pro Tag o.ä. arbeiten kann, dürfte er rechtlich normalen Anspruch auf ALG-2 haben, siehe § 7 (1) SGB II. Aber, wie oben erwähnt, vielleicht gibt es für Studierende im zweiten Studium abweichende Sonderregelungen, welche ich nicht kenne.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 15:17    Titel: Re: Kein Bafög, keine Hilfe von Arge wegen zweitem Studium Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
... Wenn der Student neben dem Studium mindestens 3 Stunden pro Tag o.ä. arbeiten kann, dürfte er rechtlich normalen Anspruch auf ALG-2 haben, siehe § 7 (1) SGB II. Aber, wie oben erwähnt, vielleicht gibt es für Studierende im zweiten Studium abweichende Sonderregelungen, welche ich nicht kenne.

Hallo I-user,

Anspruch auf ALG II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) hat, wer "erwerbsfähig und hilfebedürftigt ist (vgl. § 1 SGB II und § 2 SGB Il). Erwerbsfähig ist, wer mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann (d.h. z.B. nicht erwerbsunfähig, krank, behindert oder pflegebedürftig bzw. über 65 Jahre alt ist - vgl. § 8 SGB II).

Grundsätzlich ist ein Student während des Studiums aber nicht arbeitssuchend und fällt damit aus dem ALG II-Bezug im Prinzip heraus. Wenn - wie im Ausgangsthread beschrieben - das Erststudium (Erstausbildung) erfolgreich abgeschlossen ist, gilt das zweite Studium als Privatvergnügen.

Ein Baföganspruch für ein Zweitstudium besteht in der Regel ebenfalls nicht.

Olga999 hat folgendes geschrieben::
... Vor einer Woche hat diese Person das Studium abgeschloßen, studiert aber weiter im anderen Studiengang. ...

Es gibt kein Recht auf ein Dauerstudium bis zur Erreichung des Rentenalters. Winken

Wenn ein Antrag auf ALG II gestellt wird, dann ist "jede Arbeit zumutbar" (vgl. § 10 SGB II). Wenn ein/e Student/in ein weiteres Studium absolvieren möchte, dann muß er/sie dies aus eigenem Arbeitseinkommen finanzieren.

Liebe Grüße

Klaus


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 01.03.09, 15:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 15:27    Titel: Re: Kein Bafög, keine Hilfe von Arge wegen zweitem Studium Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich ist ein Student während des Studiums aber nicht arbeitssuchend und fällt damit aus dem ALG II-Bezug im Prinzip heraus.
Wo steht das?
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 15:34    Titel: Re: Kein Bafög, keine Hilfe von Arge wegen zweitem Studium Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich ist ein Student während des Studiums aber nicht arbeitssuchend und fällt damit aus dem ALG II-Bezug im Prinzip heraus.
Wo steht das?

In § 7 Abs. 5 SGB II - siehe auch BA-Weisung zu § 7 SGB II. Zur Erstausbildung siehe auch § 7 BAföG.

Hier noch der Link zu allen weiteren BA-Weisungen zum SGB II. Winken
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dort steht das gerade nicht. Es geht im § 7 (5) SGB II nur um Studenten, welche dem Grunde nach BAföG-Zuschuss bekommen können. Alle anderen Studenten haben dann Anspruch auf ALG-2?
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Dort steht das gerade nicht. Es geht im § 7 (5) SGB II nur um Studenten, welche dem Grunde nach BAföG-Zuschuss bekommen können. Alle anderen Studenten haben dann Anspruch auf ALG-2?

Hallo I-user,

mir fällt jetzt gerade kein Studium an einer deutschen Fach-/Hochschule bzw. Universität ein, welches nicht "dem Grunde nach förderungsfähig ist" (vgl. § 2 BAföG). Winken

Liebe Grüße

Klaus
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Klaus,
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
mir fällt jetzt gerade kein Studium an einer deutschen Fach-/Hochschule bzw. Universität ein, welches nicht "dem Grunde nach förderungsfähig ist" (vgl. § 2 BAföG). Winken
Nur weil Dir etwas nicht einfällt, bedeutet nicht zwangsläufig, dass es das nicht gibt Winken :
http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=03313 hat folgendes geschrieben::
Dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben Auszubildende, wenn:
[...]
3. Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums gemäß § 7 Abs. 2 BAföG nicht erfüllt.
4. Abbruch der Ausbildung oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund (§ 7 Abs. 3 BAföG).
[...]
6. Überschreiten der Altersgrenze nach § 10 Abs. 3 BAföG.
7. Überschreiten der BAföG-Förderungshöchstdauer (§ 15 Abs. 2 BAföG) und die Voraussetzungen einer Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (§ 15 Abs. 3 BAföG) oder für eine Hilfe zum Studienabschluss (§ 15 Abs. 3a BAföG) sind nicht erfüllt.
8. Leistungsnachweis nach § 48 BAföG nicht erbracht.
Wo genau steht, dass Studenten in diesen Fällen kein ALG-2 zusteht? ("genau" deshalb, weil Verweis auf große Texte oft nicht ausreicht, solange dort keine konkrete Stelle genannt bzw. zitiert wird).
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koco
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

wie ich das verstehe, kommt es genau auf die Formulierung: "dem Grunde nach förderungsfähig ist"

das zweitstudium wäre doch wahrscheinlich "dem grunde nach" förderungsfähig?
also unter "normalen" Umständen eben ducrh Bafög.

oder was bedeutet "dem grunde nach"
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