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Krank während der Freistellung

 
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Hilfesuchender01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 20:07    Titel: Krank während der Freistellung Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es bei der widerruflichen Freistellung ein Lohnfortzahlung wenn man während dessen erkrankt mit Krankmeldung?

Trägt die Arbeitsagentur die Sozialversicherungsbeiträge/Krankenkassenbeitrag nach einer unwiderruflichen Freistellung?

Gruß
Hilfesuchender
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 16:00    Titel: Re: Krank während der Freistellung Antworten mit Zitat

Hilfesuchender01 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

gibt es bei der widerruflichen Freistellung ein Lohnfortzahlung wenn man während dessen erkrankt mit Krankmeldung?


Wieso nicht?

[quote="Hilfesuchender01
Trägt die Arbeitsagentur die Sozialversicherungsbeiträge/Krankenkassenbeitrag nach einer unwiderruflichen Freistellung?

Gruß
Hilfesuchender[/quote]

Dr. Hensche meint ( http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html) dass weiter Sozialversicherungspflicht besteht, d.h. der AG zahlt ganz normal weiter die Beiträge.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, das sagt Herr Hensche so. Aber was sagen dazu z.B. die Arbeitsgerichte? Leider nennt Herr Hensche dazu keine einschlägigen Urteile.

So weit mir aus der Praxis bekannt ist, werden nach wie vor die Arbeitgeber-Anteile zur SV bei unwiderruflicher Freistellung versagt (und die AN-Anteile dem Mitarbeiter ausgezahlt, statt sie der Versicherungsträger zukommen zu lassen).
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 17:32    Titel: Re: Krank während der Freistellung Antworten mit Zitat

Hilfesuchender01 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
gibt es bei der widerruflichen Freistellung ein Lohnfortzahlung wenn man während dessen erkrankt mit Krankmeldung?


Ja, gibt es. Und Sie könnten in diesem Falle dem Arbeitgeber einen Gefallen tun, indem Sie sich arbeitsunfähig melden. Der Arbeitgeber könnte dann über die U1 einen Teil der fortgezahlten Entgelte zurückerhalten (vorausgesetzt er nimmt am Umlageverfahren teil).
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Hilfesuchender01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
Gut, das sagt Herr Hensche so. Aber was sagen dazu z.B. die Arbeitsgerichte? Leider nennt Herr Hensche dazu keine einschlägigen Urteile.

So weit mir aus der Praxis bekannt ist, werden nach wie vor die Arbeitgeber-Anteile zur SV bei unwiderruflicher Freistellung versagt (und die AN-Anteile dem Mitarbeiter ausgezahlt, statt sie der Versicherungsträger zukommen zu lassen).


Zahlt es dann die Agentur für Arbeit trotz Sperrzeit? Habe bisher nur unterschiedliches dazu gelesen.

Gruß und Danke
Hilfesuchender
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