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Verfasst am: 01.03.09, 21:51 Titel: Elterngeld: Mutter oder Vater?
Hallo.
Habe folgenden Fall:
Mutter A und Vater B wollen für ihr neugeborenes Kind C Elterngeld beantragen. Mutter A hat kein Einkommen und möchte das Kind C zu Hause betreuen. Vater B hat ein regelmäßiges Einkommen und möchte nach wie vor seinen Beruf ausüben.
Auf wen soll nun der Antrag auf Elterngeld gestellt werden? Auf die Mutter A oder auf den VAter B? Eigentlich doch auf die Mutter A, da sie das Kind C betreuen wird, aber sie hat ja kein Einkommen vor und während der Schwangerscahft gehabt.
Das Elterngeld muss der beantragen der das Kind betreut.
Wenn der Vater weiter 100 % arbeitet bekommt er kein Elterngeld.
Er könnte auf 30 h/ Woche verringern, allerdings wird das restliche Gehalt das er noch bekommt angerechnet, sodaß er wohl auch kein Elterngeld bekäme.
Man könnte es natürlich so machen, dass der Vater Elterngeld beantragt und zu Hause bleibt und die Frau sich einen Job sucht, dann hätte man u.U. am meisten Geld.
Verfasst am: 02.03.09, 10:31 Titel: Re: Elterngeld: Mutter oder Vater?
zeider hat folgendes geschrieben::
Mutter A und Vater B wollen für ihr neugeborenes Kind C Elterngeld beantragen. Mutter A hat kein Einkommen und möchte das Kind C zu Hause betreuen. Vater B hat ein regelmäßiges Einkommen und möchte nach wie vor seinen Beruf ausüben.
Auf wen soll nun der Antrag auf Elterngeld gestellt werden?
Unter diesen Voraussetzungen kann nur die Mutter Elterngeld beantragen (es sei denn, der Vater reduziert noch auf Teilzeit wie o.g.). Sie erhält dann den Pauschalbetrag von 300 Euro als Elterngeld.
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