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Ephedrin bestellt, jetzt Strafbescheid

 
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lovely_katja
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 18:36    Titel: Ephedrin bestellt, jetzt Strafbescheid Antworten mit Zitat

ich habe vor einigen monaten ephedra supercaps im internet bestellt. ich habe das paket nie bekommen. heute hatte ich einen bescheid vom hauptzollamt dresden im briefkasten. ich soll dazu stellung beziehen. wann ich das zeug bestellt habe etc. jetzt habe ich panik! was soll ich machen? alles abstreiten oder können die mir was nachweisen? angeblich kommt das paket aus tschechien...was soll ich jetzt bloß tun? weiß jemand, was strafrechtlich auf mich zukommt, wenn ich alles zugebe?danke im voraus
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carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Erster Vorschlag lautet, dass nicht ihnen sowas passiert ist, sondern dass sie einen hypothetischen Fall skizieren in dem ein gewisser A,...

Denn das entspricht den Forumsrichtlinien, da hier Rechtsberatung unzulaessig oder so ist.
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lovely_katja
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

also, meine freundin hat sich im internet ephedra supercaps bestelt....jetzt hat sie ne strafanzeige am hals....was genau soll sie schreiben?????????? sie ist noch nicht vorbestraft....was genau soll sie in den bescheid schreiben?????
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markus_1002001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hm... - einen fiktiven Fall vermag ich immer noch nicht zu erkennen.
Ich empfehle das Studium der Forenregeln.
http://www.recht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=35&Itemid=132

Schönen Gruß
Markus
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ein fiktiver Fall ist nicht nötig. So steht das nirgends in den Regeln.
Man kann ruhig seinen eigenen Fall schildern. Nur muss man erkennen, was das Forum hier leisten kann und soll und was nicht.
Die Erläuterung der Rechtslage("Was erwartet mich?") ist zulässig und gewünscht.
Nur eine Beratung als Antwort auf("Was soll ich jetzt tun?") ist, was hier nicht gern gesehen ist.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 16.01.09, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

liebe lovely-katja,

wie Gammaflyer schon recht zutreffend geantwortet hat, kann das forum Ihnen natürlich keine Tipps geben, wie Sie sich verhalten sollen.

Zu Ihrer Kenntnis möchte ich ausführen, dass Sie wahrscheinlich keinen Strafbescheid vom hauptzollamt erhalten haben, sondern lediglich einen Anhörungsbogen zur sache.

Das hauptzollamt möchte natürlich wissen, warum die Arznei aus tschechien eingeführt werden soll und zu welchem Zweck. Dies jedoch können sie nur ganz allein beantworten.

Das Forum kann Ihnen deshalb gar nicht mitteilen, was zu erwarten wäre.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Ephedrin#Rechtliches
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fragerich
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

ohoh

post vom hauptzollamt in dresden bekommen, weil 60 ephedra supercaps bestellt habe.
darin die aufforderung, zu der bestellung zu äußern.
das zollamt hat ein strafverfahren eingeleitet.
was soll man nun tun ?
und was erwartet einen ?

angenommen man wäre schonmal btm-auffällig geworden wegen cannabis am steuer.
es wird "bannbruch in verbindung mit einem verstoß gegen das arzneimittelgesetz" vorgeworfen.

anbei ein formular zum rücksenden.

in welcher beziehung stehe ich zum absender ?
wie kam kontakt zustande ?
wann und wie habe ich bestellt ?
welchen preis habe ich bezahlt ?
für wen ist das präperat bestimmt ?
war mir bekannt, daß das präperat nicht zugelassen ist ?
wie oft habe ich schon bestellt ?
habe ich die präperate weitergegeben ?
möchte ich noch eigene angaben machen ?

schöne scheiße.


wie verhält man sichjetzt am besten ?
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

In solchen Fällen halte ich nur eine Vorgehensweise für vernünftig: Zum Anwalt gehen, und zwar sofort! Ohne Rücksprache mit dem Anwalt KEINERLEI Aussage machen.
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fragerich
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

was könnte denn das strafmaß sein.

bin student und krankenpfleger
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Solche Dinge, wie das Strafmaß, sind mit so vielen unabwägbaren Faktoren verbunden, daß eine sinnvolle Beantwortung nicht möglich ist.
Was aber gut passieren kann, daß ein Krankenpfleger mit Vorstrafen im BTM- Bereich Probleme kriegen könnte, einen Arbeitsplatz zu behalten, zu bekommen, bzw. nach §2 Absatz 2 KrPflG seine Zulassung verlieren könnte.
_________________
Geist ist Geil!
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fragerich
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Anmeldungsdatum: 01.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

also meinen lappen wegen der cannabis MPU hab ich ja wieder und mein führungszeugnis ist auch sauber geblieben ?

meinst du jetzt probleme mit dem bundeszentralregister ?
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man nach ephedrin u. AMG (ArzneiMittelGesetz) googelt, fallen worte wie - je nach dosierung ein verstoß gegen AMG od. ggf. sogar BTMG - wenn man die sache schwarz malt u. sich StVG §2 Abs. 4
Zitat:
Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.

ansieht könnte das den lappen kosten - würde es zum. für mich als laien bedeuten!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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