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..individuell insofern, als sie handgeschrieben im MV steht. Die Regelung mit den sog. starren Fristen wurde im MV des Bundesverbandes freier Immobilien - und Wohnunternehmen durchgestrichen....
..individuell insofern, als sie handgeschrieben im MV steht. Die Regelung mit den sog. starren Fristen wurde im MV des Bundesverbandes freier Immobilien - und Wohnunternehmen durchgestrichen....
Wenn sie handgeschrieben in mehreren Mietverträgen dieses Vermieters steht und nicht mit dem Mieter individuell ausgehandelt wurde, ist sie möglicherweise doch keine Individualvereinbarung.
Verfasst am: 02.03.09, 12:38 Titel: Re: Was spricht gegen diese Klausel
pandor hat folgendes geschrieben::
Bei Auszug muss die Whg. sach - und fachgerecht geweißelt zurückgegeben werden.
Hier wird kein Bezug auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung genommen. Von Invidiualabrede kann auch nicht ausgegangen werden nur weil was handschriftliches dort zu lesen ist, dazu gehört einiges mehr. Wenn der Mieter im Vertrag wirksam die lfd. Schönheitsreparaturen übernommen hätte, dann müssen die jeweiligen Räume spätestens beim Auszug renoviert sein. Wenn die letzte Renovierung sehr lange zurückliegt , müssen U.A. beim Auszug vollständig renoviert werden.
OLG Köln WM 88, 22
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