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Verfasst am: 01.03.09, 18:44 Titel: Parkverbot auf privatem Innenhof einer Wohnanlage
Kann ein, von der Hausverwaltung ausgesprochenes, privates Parkverbot ebenfalls mit allen Rechtsmitteln durchgesetzt, will sagen, ein dauerparkendes KFZ vielleicht sogar auch abgeschleppt werden ?
Wenn ja, im Auftrage von wem ?
Oder besser .... gilt hier .... Auftraggeber zahlt erstmal selber die Rechnung ?
Um mich nicht falsch zu verstehen,
ich bin ebenfalls Mieter und dem Parkverbot sehr positiv gegenüberstehend.
Nur ist es so, das man sich in einigen Wohnparteien (von insgesamt 21) wenig um eventuelle Behinderungen anderer schert.
(Garagenzufahrten der Bewohner und Mülltonnenunterstand liegen parallel gegenüber den Eingängen)
Es wird vorm Zugang zum Mülltonnenunterstand geparkt oder sich gar auf geräumte und gestreute Wege des Innenhofes gestellt um dort während der ganzen Nacht zu verbleiben.
An den drei vorhandenen Hauseingängen hängt jeweils ein DIN-A4 Blatt der Verwaltung aus, wo, mindestens beim Eintreten ins Gebäude, groß zu lesen stünde, das das Parken sowohl den Anwohnern, als auch möglichen Besuchern, am ganzen Wohnanlagen-Innenhof untersagt ist.
Welche Mittel hat hier Verwaltung oder Eigentümergemeinschaft um möglichen Ignoranten und Provozierern auch wirklich Herr werden zu können ?
Reicht ein quasi "selbstgeschriebener Papierzettel" von Verwaltung oder Eigentümern ausgehängt, aus, um einen widerrechtlich Parkenden auch tatsächlich abmahnen oder gar entfernen lassen zu können ?
Oder sind hierfür erstmal "gültige Schilder", z.B. aus dem Bereich der StVo, nötig oder müssen mit Verbot zu belegen wollende (Privatgelände)Zonen mit den Gemeinden abgestimmt werden ?
Wären Schraffurlinien am Asphalt eine Alternative, bzw. "strafverbindlich" ?
( Wobei diese unterhalb Schnee ihre Wirkung verlören )
Gleich vorab kräftigen Dank für Eure Meinungen
PS:
An den falschparkenden Wägen ab- und an schon mal eingeklemmte Hinweiszettel, aufs ohnehin deutlich ausgehängte Parkverbot , werden dann, dort wo der Wagen stand, im Dreck gefunden ....
Zuletzt bearbeitet von Justi am 01.03.09, 19:34, insgesamt 3-mal bearbeitet
m. M. nach bräuchts streng genommen überhaupt keine Zettel und Schilder.
Wenn die Mieter im Innenhof keinen Stellplatz gemietet haben, wie kommen sie dann darauf, dort parken zu dürfen?
Sie dürfen ihr Auto doch auch nicht in den Garten stellen (sofern es denn einen gibt, und der den Mietern zur Verfügung steht)
Die Rechnung für´s Abschleppen bezahlt erstmal derjenige, der es in Auftrag gegeben hat.
Der kann sich dann mit den Fahren rumschlagen. Was das an Aufwand bedeutet, vermag ich aber nicht zu sagen.
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Wenn die Mieter im Innenhof keinen Stellplatz gemietet haben, wie kommen sie dann darauf, dort parken zu dürfen?
Nun, z.B. Einer davon nimmt wohl sein angemeldetes Gewerbe, eines Trockenbau-Betriebes, als Rechtfertigung her, nach Belieben seinen Privatwagen am Haus entlang abstellen zu können .....
da ja schließlich seine eigentlich zugehörige Garage mit all den Rohstoffen und Werkzeugen vollgerammelt ist, die er jeweils für seine "Einsätze" dort lagern "muß"
Was neben dem willkürlichen und störendem Parken auch längere "Beladeorgien seines (Privat)Fahrzeuges" und weitere Standzeiten desselben, zwar vor seiner eignen Garage, aber eben verbunden mit Behinderungen anderer, mit sich bringt
Wobei ich mal hörte, das ein Mieter die Genehmigung aller(?) Bewohner braucht, wenn er überhaupt ein Gewerbe im Haus (Garage ?) betreiben wollte ....
Die Mieter haben mit einer evtl. Genehmigung überhaupt nichts zu tun.
Wenn, dann nur der Eigentümer und auch nur der (oder die beauftragte Hausverwaltung) bestimmt, wer wo auf privatem Gelände parken darf.
Ich würde die immer wiederkehrenden Falschparker konsequent abmahnen. _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
Ich würde die immer wiederkehrenden Falschparker konsequent abmahnen.
Wie oben erwähnt,
"Mahnzettel" am Auto werden in die Schmutzlache geworfen und noch frech drüber weggefahren,
direkt in den Briefkasten des Verursachers gesteckte Abmahnungen nimmt er raus und bugsiert sie seinem Nachbarn in den Briefschlitz ....
Ja stimmt, ich meinte die Eigentümer mit Genehmigung,
jedoch konkret eben das zustimmungspflichtige(?) Betreiben eines Gewerbes .... und halt zweiterdings das damit verbundenen Falschparken.... gemäß Verwaltungserlasses und EIgentümerbeschlusses
Mit 'Abmahnen' aht Carli mit Sicherheit nicht Zettel am Auto gemeint, sondern eine 'Abmahnung' durch die Hausverwaltung zur Vorbereitung einer Kündigung. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Mit 'Abmahnen' aht Carli mit Sicherheit nicht Zettel am Auto gemeint, sondern eine 'Abmahnung' durch die Hausverwaltung zur Vorbereitung einer Kündigung.
Es ist doch aber so das der Mieter mit dem Eigentümer der Wohnung letztlich seinen Vertrag abgeschlossen hat und dieser wiederum Geld vom Bewohner erhält.
Somit würde doch auch nur der Vermieter dem Mieter kündigen können .... wenn zweggs Falschparken rechtlich überhaupt voll durchsetzbar
Das ist Richtig.
Allerdings könnte die Verwaltung auch im Auftrag der Eigentümergemeinschaft gegen den Vermieter tätig werden, sofern es von dieser Seite Regelungen gibt, gegen die verstoßen wird. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 02.03.09, 08:53 Titel:
Ich denke solch einem wildparken wird man nur duch umklappbare Sperren herr.
Nur müßte dann hierfür ein Schlüssel bei der Feuerwehr liegen, da eventuell der Innenhof Stellflächen für die Feuerwehr beinhalten. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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....Ich denke solch einem wildparken wird man nur duch umklappbare Sperren herr ....
Ist nicht wirklich realisierbar,
da die Garagen, aller Bewohner, längsseitig gegenüber den drei Hauseingängen angeordnet sind und gerade der Zwischenraum = Innenhof für die jeweilige An- / Einfahrt und eben zum Fahren und Rangieren frei bleiben muß / müßte
Ebenso würden Klappsperren das Schneeschieben behindern und auch der Rettungsdienst hätte Probleme die Hauseingänge verlässlich anfahren zu können.
( mehrere alte Mitbewohner )
Wenn die Mieter im Innenhof keinen Stellplatz gemietet haben, wie kommen sie dann darauf, dort parken zu dürfen?
Nun, z.B. Einer davon nimmt wohl sein angemeldetes Gewerbe, eines Trockenbau-Betriebes, als Rechtfertigung her, nach Belieben seinen Privatwagen am Haus entlang abstellen zu können .....
da ja schließlich seine eigentlich zugehörige Garage mit all den Rohstoffen und Werkzeugen vollgerammelt ist, die er jeweils für seine "Einsätze" dort lagern "muß"
Was neben dem willkürlichen und störendem Parken auch längere "Beladeorgien seines (Privat)Fahrzeuges" und weitere Standzeiten desselben, zwar vor seiner eignen Garage, aber eben verbunden mit Behinderungen anderer, mit sich bringt
Wobei ich mal hörte, das ein Mieter die Genehmigung aller(?) Bewohner braucht, wenn er überhaupt ein Gewerbe im Haus (Garage ?) betreiben wollte ....
Leider gehen die menschliche Bequemlichkeit und schlechte Angewohnheiten ganz schnell in eine Art "Gewohnheitsrecht" über. Einzelgaragen-Besitzer gehen von einem persönlichen Nutzungsrecht der unmittelbar vor ihrer Garagen belegenen Gemeinschaftsfläche aus, das rechtlich nicht besteht und nutzen diesen Platz auf Teufel komm raus als zusätzlichen Stellplatz, ob sie nun Dritte beinträchtigen oder nicht. Wenn das Nachbarschaftsverhältnis ansonsten gut ist und man in den nächsten 10 Jahren nicht umziehen möchte, kann man das zähneknirschend hinnehmen. Ansonsten ist das ein Fall für den eigenen Vermieter bzw. die Hausverwaltung.
Auf Privatgrundstücken greift die StVO nicht. Die Rechnung des Abschleppers geht an den, der ihn gerufen hat. Die Kosten muss man sich vom "Falschparker" erstatten lassen. Das würd ich lieber lassen.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 03.03.09, 14:46 Titel:
Man kann ja die Abschleppkosten als Gemeinkosten auf die Mieter umlegen mit dem Hinweis, dass diese Kosten wieder entfallen wenn sich jeder ans Parkverbot hält.....
Ich glaube das Problem würden die Mieter sehr schnell unter sich klären.... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Nun, ich denke das der betroffene Mann sich durchaus dann aus dem Haus bemühen würde, sollte sich tatsächlich ein Abschleppwagen seinem Vorplatz nähern.
( Seine Wohnung liegt längsseitig, in gerader Linie, zu seiner Garage ... )
Dann gäbs mit Sicherheit Gezeter und Mordio am Innenhof -> Bezahlung der Anforderung würde umsomehr zu diskutieren sein, oder offen bleiben
Verwaltung zeigt sich zurückhaltend, da leider auch der Vermieter dieses Querulanten, der seinerseits ebenfalls bei uns im Haus wohnt, dessen Verhaltensweisen nicht recht "eng sehen" mag und beide ganz offensichtlich Defizite bei der hiesigen Landessprache und Akzeptanzprobleme geltenden deutschen Rechtes haben,
bzw. für uns selbstverständliche Verhaltensweisen und gegenseitige Rücksichtnahme sehr vermissen lassen
Mit dem eher nur geduldeten Trockenbau-Gewerbe kann man ihm wohl nicht beikommen ? (Hat er deutlich am Klingelschild stehen und ist auch im Gewerberegister gemeldet)
Schließlich ist ja, eigentlich halt für Fahrzeuge ,ne Garage bei jeder Wohnung mit bei.
Bzw. ist irgendwo manifestiert, das Gewerbeausübung, die übrige Miteigentümer / Bewohner berührt, (hier auf jeden Fall durchs Parken und auch durch "Baustofflagerung" in öffentlichen Kellerräumen und Garagen-Nicht/Miß-Nutzung) von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden muß ?
(Ausser dem Wildparken kam auch schon mehrmals vor, das ein Häuflein Schrauben mitten auf der Fahrbahn gefunden wurde, so wie man sie für "Kartonplattenmontage" verwendet,
nicht ungefährlich für die Darüberfahrenden ... )
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