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Partei A, Kleinunternehmer, fragt sich:
Bin ich verpflichtet meinem Kunden eine Widerrufsbelehrung anzuzeigen? Wenn nicht, mache ich mich strafbar/abmahnbar?
MUSS in dem Impressum meine Telefonnummer einsichtig sein, oder reicht meine E-Mail Adresse?
Das wird meistens als Wettbewerbsverstoß gewertet.
Marathon90 hat folgendes geschrieben::
MUSS in dem Impressum meine Telefonnummer einsichtig sein, oder reicht meine E-Mail Adresse?
Rechtlich umstritten, wer auf Nummer sicher gehen will gibt eine Telefonnummer an. Es hat sich selbst der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befasst, das Urteil war aber nicht unbedingt eindeutig - keine Telefonnummer wenn E-Mails sofort beantwortet werden (auch nachts und am Wochenende??).
Reicht es wenn diese Angaben auf der MICH Seite des E bay Mitglieds stehen?
das absolute Minimum auf der Angebotsseite wäre ein gut sichtbarer Link zu Widerrufsbelehrung (und sonstigen AGB) auf mich Seite oder persönlichen Seiten. Ob das reicht oder nicht könnte evtl. aber noch Anlass für Streitigkeiten werden.
Wenn alles direkt auf der Angebotsseite steht, gibt es zumindest keinen Ansatzpunkt für rechtliche Streitigkeiten.
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