Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 08.05.2007 Beiträge: 30 Wohnort: Bei Hamburg
Verfasst am: 23.02.09, 17:35 Titel: Wohnungsübergabe/abnahme und Nachbesserungen
Liebe Mitglieder,
wir haben zum 01. März 2009 einen neuen Mieter für unsere Mietwohnung. Die Vormieter haben die Wohnung bis Ende Februar 2009. Eigentlich wollten diese schon Mitte Februar umgezogen sein, allerdings ist bisher noch nichts passiert. Wir haben auch noch keine Nachricht bekommen, wann es soweit sein soll. So wie wir die Mieter einschätzen, werden sie die Übergabe bis zum letzten Drücker rauszögern. Können sie ja auch gern, allerdings stellen sich hier ein paar Fragen:
-wie sieht es aus, wenn Nachbesserungen vorgenommen werden müssen? Wann sollen diese erfolgen, wenn der neue Mieter schon drin ist? Oder wie kann man das handhaben? Eigentlich muß dem Vormieter doch eine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden oder können wir das gleich von der Kaution abziehen?
-der neue Mieter hätte gerne den Teppichboden gereinigt. Ist das Sache des Vermieters oder der Vormieter?
Da wir noch nie in so einer Lage waren, sind wir dankbar für Tipps und Erfahrungsberichte.
Also, der Mieter hat das Recht bis auf die letzte Minute seine Wohnung zu nutzen oder zu belegen.
Nachbesserungen oder Renovierungsarbeiten können nur gefordert werden wenn eine gültige Schönheitsreparaturklausel besteht.
Diese sollten oder müssen dann bis zum Auszugstermin erfolgt sein.
Sollten Nachbesserungen fällig sein muss dem Mieter eine angemessene Zeit zur Nachbesserung eingeräumt werden.
Sollte der neue Mieter schon auf der Matte stehen und durch diese Verzögerung nicht einziehen können trägt der alte Mieter alle Kosten die dadurch entstehen.
Die Teppichreinigung brauch nur erfolgen wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde, sonst muss der Vermieter diesen reinigen.
Sollten Flecken oder Brandflecken auf dem Teppich sein, die nicht entfernbar sind hat der Mieter Schadensersatz zu leisten.
Dieser richtet sich nach dem Zeitwert. Teppichböden verlieren pro Jahr 10 % an Wert, das heißt, liegt der Teppich schon 9 Jahre hat er nur noch einen Wert von 10 %.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Zuerst müsste doch die Frage geklärt werden, welche Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen sowohl laufend als auch bei Beendigung des Mietvertrages getroffen wurden.
Ob der Mieter überhaupt zu irgend etwas verpflichtet ist kann nach den vorliegenden Informationen gar nicht beantwortet werden.
Anmeldungsdatum: 08.05.2007 Beiträge: 30 Wohnort: Bei Hamburg
Verfasst am: 24.02.09, 22:38 Titel:
Hallo,
vielen Dank für Eure Tipps und Ratschläge.
Wir haben heute mit den Nochmietern gesprochen, übermorgen ist Übergabe. Am Freitag
werden wir dann die Teppichreinigung vornehmen und am Samstag kann der neue Mieter dann schon rein.
Wir hoffen, das bei der Übergabe alles klar ist?? Drückt uns bitte die Daumen.
Anmeldungsdatum: 08.05.2007 Beiträge: 30 Wohnort: Bei Hamburg
Verfasst am: 02.03.09, 22:20 Titel: Leider ist nichts klar.....
Hallo,
bräuchten noch mal Eure Hilfe und Ratschläge.
Donnerstag hatten wir ja Besichtigung, nachdem die Mieter die Übergabe auf Freitag verzögern wollten. Wir waren nachmittags um 17:00 Uhr dort und es hat in Strömen geregnet und es war dementsprechend dunkel. Im Wohnzimmer gab es kein Licht mehr, Lampe war abmontiert. Im Schlafzimmer genau das selbe. In der Küche gab es Mängel, und zwar hatten die Mieter mit unserer Erlaubnis einen Geschirrspüler eingebaut, sich aber schriftlich verpflichtet, den Originalzustand der Küche bei Auszug wieder herzustellen. Dem war natürlich nicht so, der Geschirrspüler war draussen und der Unterschrank stand in zwei ungleichmässig und schief und krumm gesägte Teile dort. Auch ist der PVC Fussboden total beschädigt, teilweise sogar weggerissen. Wir waren etwas sauer, weil noch nichts passiert ist und der neue Mieter ja am Samstag einziehen wollte. Dazu sei gesagt, das der Boden teilweise und der Keller noch gar nicht geräumt waren. Wir haben darauf hingewiesen, das dies alles am Samstag wiederhergestellt sein muss und auch Boden und Keller frei sein müssen. Wurde uns zugesagt, allerdings könnte der Tischler den Schrank erst wieder am Dienstag (morgen) bringen. Aber man wolle den PVC besorgen und bis zum nächsten Tag soltle der in Ordnung sein.
Am Freitag kam mein Mann in die Wohnung und wollte den Teppich reinigen. Der kaputte Schrank war weg, allerdings fiel im auf, das die Klospülung nicht funktioniert (Verbindung vom Drücker zum Schwimmer abgebrochen) und auch, das man die Spüle nicht benutzen kann, da aus dem Verbindungsrohr, an dem der Geschirrspüler angeschlossen war, Wasser fliest, da dort keine Abdeckung drauf ist. Ausserdem war dies nicht das Originalabflussrohr, da wir in dieser Küche keine Geschirrspülmaschine vorgesehen hatten. PVC war nicht repariert und in Keller und Boden hat sich auch nichts getan.
Samstag um 09:30 hatten wir ein Treffen mit dem Mieter. Das mit dem Klo und dem Abflussrohr war ihm bekannt (uns aber nicht) und er wolle das ja in Ordnung bringen. Das PVC musste er angeblich bestellen und das wird am Dienstag zusammen mit dem Schrank in Ordnung gebracht. Haben ihm gesagt, das die Klospülung sofort zu repariern sein. Um 10:00 kam der neue Mieter und hat mit dem alten Mieter gesprochen. Wir haben ein Mängelprotokoll erstellt, in dem sich der alte Mieter verplichtet, bis zum 01.03.09 die Klospülung zu reparieren, bis zum 03.03.09 den Unterschrank sowie den PVC zu erneuern und bis zum 07.03.09 Keller/Boden leerzuräumen und eine Fliese in der Dusche auszutauschen, die abgesprungen war. Fliese und Fugenkitt haben wir ihm zur Verfügung gestellt.
Das Protokoll wurde auch vom Mieter unterschrieben. Allerdings ist die Klospülung bis heute nicht repariert worden, angeblich muss das Teil neu bestellt werden (wie der PVC Belag) und kommt morgen.
Nun hat der neue Mieter am Samstag angefangen zu renovieren (hätte er gar nicht gebraucht, war ein Entgegenkommen von ihm). Die alten Mieter hatten die Wohnung total renoviert bekommen und hätten vor allen Dingen die Küche neu malen müssen, da dort die Kinder allerlei buntes Gekrakel an die Wände gemalt haben. Uns wurde mitgeteilt, das ist mit Wasserfarben passiert. Nun stellt sich heraus, das dies keine Wasserfarben waren, der neue Mieter ist schon drei mal mit weißer Farbe drüber und die Kritzeleien sind immer noch nicht abgedeckt uns schimmern durch. Auch ist das Duschgestänge kaputt, fällt aus der Wand, ist abgebrochen!!!!
Habe heute den alten Mietern einen Brief in den Kasten geworfen, in dem ich die Mängel
an Klospülung, PVC, Unterschrank in der Küche und kaputte Duschstange nochmals angemahnt habe und an die Frist bis morgen erinnert habe. Ausserdem habe ich ihn darüber informiert, dass, falls bis morgen abend in dieser Hinsicht wieder nichts passiert sein sollte, wir am 04.03.09 Fachfirmen mit der Beseitigung der Mängel beauftragen werden und dies mit der Kaution verrechnen.
Habe heute abend noch mal angerufen und bekam die Frau ans Telefon. Die wusste natürlich von der kaputten Duschstange und tat ganz erstaunt, das uns ihr Mann nicht informiert hätte. So langsam aber sicher komme ich mir von denen ziemlich veräppelt vor und wollte mal wissen, ob das so alles ok ist und wir die Fachfirmen am Mittwoch beauftragen können. Bin mir ziemlich sicher, das auch morgen nichts passieren wird. Der neue Mieter ist schon eingezogen, muss die Klospülung so betätigen, indem er den Schwimmer mit der Hand hochzieht und kann nur eingeschränkt duschen, Wasser aus der Küche kann er sich nur holen, wenn er einen Eimer drunterstellt, da das Abflussrohr ja immer noch nicht repariert wurde.
Ich bin sowas von sauer und sowas ist mir auch noch nie passiert. Die alten Mieter sind mal gerade einen Block weiter gezogen in eine größere Wohnung uns haben somit auch keinen großen Anfahrtweg.
Vielen Dank für eure Ratschläge.
Gruß
fredy
Sämtliche Mängel die nicht unter Schönheitsreparaturen fallen, braucht man dem Mieter keine Frist zur Nachbesserung setzen. Er hat nur dafür zu zahlen und mehr nicht. Vergleichbar mit dem Auto, da darf der Beulenverursacher auch nicht erst selber mit Spachtel ran.
Es sollte meiner Meinung nach ein Anwalt hinzu gezogen werden, wenn man nicht ausschließen kann das der Mieter klagt. Erst wenn der Anwalt sein ok gibt zur Verrechnung, dann sollte dies getan werden. Denn wenn der VM die Kaution verrechnet und der Mieter damit nicht einverstanden ist, bleibt ihm nur der Klageweg. Dann sollte der VM es wasserdicht haben um nicht auf die Nase zu fallen. Das es zum Beispiel dunkel war und nicht ausreichend Licht vorhanden, wird sich der VM anrechnen lassen müssen.
Anmeldungsdatum: 08.05.2007 Beiträge: 30 Wohnort: Bei Hamburg
Verfasst am: 02.03.09, 22:55 Titel:
Hallo,
danke für die schnelle Info.
Kaution kam von der Arge und da hatte ich mich schon auf dem Vorwege erkundigt, weil ich bei der Kündigung schon so ein blödes Bauchgefühl hatte. Die sagten mir, Schäden können wir mit der Kaution verrechnen, die Kaution muss von uns an die Arge zurückgezahlt werden, wir mussten damals so eine Abtretungserklärung unterschreiben. Wenn Schäden in der Wohnung sind, sollten wir diese auflisten, dokumentieren und in Rechnung stellen.
Übrigens, an dem Tag, als es so dunkel war, war noch keine Übergabe der Wohnung, die war erst am Samstag, 28.02.09 um 09:30. An dem Tag, an dem das Mängelprotokoll unterschrieben wurde. Ich hatte es mit dem Dunklen nur erwähnt, weil mein Mann am nächsten Tag festgestellt hat, das der Teppich total verfleckt war. Konnte man im Dunkeln natürlich nicht so sehen, ist aber auch nicht so wichtig, weil wir den Teppich ja sowieso grundgereinigt haben. Die Flecken sind auch rausgegangen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.