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eigenes Einkommen beim ALG-Bezug

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 17:24    Titel: eigenes Einkommen beim ALG-Bezug Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
lassen wir lieber die Diskussion über Studenten, führt anscheinend zu nichts Traurig.
Aber hier eine vermutlich einfachere Frage:
Person A bekommt ALG (1 oder 2) und verdient nebenbei etwas als Nachhilfelehrer. Einkommensteuerrechtlich gilt das m.W. nicht als relevante Einkünfte, aber wie ist es sozialrechtlich?
Und wenn das angerechnet wird, gibt es 100€ pro Monat Freibetrag?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 19:10    Titel: Re: eigenes Einkommen beim ALG-Bezug Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
lassen wir lieber die Diskussion über Studenten, führt anscheinend zu nichts Traurig.
Aber hier eine vermutlich einfachere Frage:
Person A bekommt ALG (1 oder 2) und verdient nebenbei etwas als Nachhilfelehrer. Einkommensteuerrechtlich gilt das m.W. nicht als relevante Einkünfte, aber wie ist es sozialrechtlich?


Es wird angerechnet
Zusätzlich kann ALG1 ganz entfallen wenn er 15h oder mehr die Woche arbeitet.


I-user hat folgendes geschrieben::

Und wenn das angerechnet wird, gibt es 100€ pro Monat Freibetrag?


Kommt darauf an ob 1 oder 2.

MfG
Matthias
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 20:37    Titel: Re: eigenes Einkommen beim ALG-Bezug Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
I-user hat folgendes geschrieben::

Und wenn das angerechnet wird, gibt es 100€ pro Monat Freibetrag?


Kommt darauf an ob 1 oder 2
Dann 2.
_________________
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuverdienst.html
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, der Link ist übrigens nicht so schlecht. Ich habe dann noch im § 7 (2) SGB II etwas über 100 € gefunden, aber ohne diese 20% und so.
Nur ich meine mich erinnern zu können, dass die Einkunftart auch noch wichtig sein soll. Jemand hatte geringfügige Einkünfte aus Kapitalvermögen und da gab es anscheinend keinen solchen Freibetrag. Ist das irgendwo richtig gesetzlich geregelt?
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V hat folgendes geschrieben::
Außer den in § 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen (...) einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie 50 Euro jährlich nicht übersteigen, ...

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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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TrixiMaus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 172
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 09:11    Titel: Re: eigenes Einkommen beim ALG-Bezug Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::

Person A bekommt ALG (1 oder 2) und verdient nebenbei etwas als Nachhilfelehrer. Einkommensteuerrechtlich gilt das m.W. nicht als relevante Einkünfte, aber wie ist es sozialrechtlich?


. Überrascht ... und wenn es über 400 Euro sind unterliegt er der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung nach § 2 Nr. 1 SGB VI.

TrixiMaus
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