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Das Unternehmen A beabsichtigt in Zukunft, bevor Ausbildungsverträge abgeschlossen werden, die Bewerber für einen bestimmten Zeitraum als Praktikant/in einzustellen, ist sich aber nicht im Klaren, wie derartige Vertragsverhältnisse gestaltet werden sollten.
Auch die Höhe des Praktikantenentgeltes ((Verwaltung) für diesen Zeitraum ist unbekannt.
Liest man ggfs. im Netz, werden Praktikantenverträge in der öffentlichen Verwaltung
ohne jede Vergütung oder irgendwelche Ansprüche sogar bis zu 2 Jahren Laufzeiten
abgeschlossen.
Kennt jemand der User hier qualifizierte Vertragsentwürfe und Hinweise, ob oder wie
Praktikantenentgelte üblich sind ?
Danke für Beantwortung der Rechtsfrage und Hinweise/Link.
Kennt jemand der User hier qualifizierte Vertragsentwürfe und Hinweise, ob oder wie
Praktikantenentgelte üblich sind ?
Qualifizierte Vertragsentwürfe gibts beim Anwalt oder Arbeitgeberverband seines Vertrauens, evtl. auch bei der Kammer oder der Bildungseinrichtung, die das Praktikum betreut. Wenn man selbst einen Vertrag nach den Umständen des Einzelfalls entwerfen will, empfiehlt sich die Anschaffung eines entsprechenden Handbuches; als Beispiel sei genannt die "Arbeitsrechtliche Formularsammlung" von Schaub. So eine arbeitsrechtliche Formularsammlung, die es sicher auch von anderen Verlagen gibt, enthält auch Arbeitsvertragsmuster.
Ob oder wie Praktikantenentgelte üblich sind, hängt wohl sehr stark von Praktikumsform, -Dauer und Branche ab.
Das Bundesarbeitsgericht kam in einer Entscheidung vom 13. März 2003 (6 AZR 564/01) zu dem Schluss: "Praktikant ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht, weil er diese für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken benötigt."
Steht die Arbeitsleistung, nicht das Lernen im Vordergrund, so missachten die beschäftigenden Unternehmen gesetzliche Bestimmungen und die festgelegte Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem Praktikum. Grob unangemessen niedrige Vergütungen fallen juristisch unter Lohnwucher. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Auch die Höhe des Praktikantenentgeltes ((Verwaltung) für diesen Zeitraum ist unbekannt.
Liest man ggfs. im Netz, werden Praktikantenverträge in der öffentlichen Verwaltung
ohne jede Vergütung oder irgendwelche Ansprüche sogar bis zu 2 Jahren Laufzeiten
abgeschlossen.
Da beginnen die Augen jedes AG zu leuchten wenn er sowas liest
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