Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - heruntergekommenes bad
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

heruntergekommenes bad

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
timlagezz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 15:20    Titel: heruntergekommenes bad Antworten mit Zitat

hallo liebe forumsmitglieder.

wieder mal ne anfrage von mir (in stichpunkten):
thema unser bad:


-unser bad ist nur zur hälfte mit fliesen verkleidet der obere abschnitte besteht aus tapete, die mittlerweile risse aufweist.
-das duschbecken ist sehr zerkrazt und die fugen schimmelig
-die duschkabine ist sehr verschmutzt und gar nicht sauber zu kriegen desweiteren ist schimmel daran
-es gibt mehrere bohrlöcher
-die lampe im raum ist bestimmt schon 20 jahre alt Sehr glücklich

die mängel würden wir gerne beseitigen. jetzt die frage. sind das schönheitsreperaturen oder nicht?
im mietvertrag steht nur das schönheitsreperaturen bis 40€ sind. mehr steht das nicht drin. am schönsten wäre es natürlich wenn der vermieter die kosten trägt.
wie sieht die rechtslage aus?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

...jetzt die frage. sind das schönheitsreperaturen oder nicht?...

nein

Das ist wohl vertragsgemässer Zustand
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 15:29    Titel: Re: heruntergekommenes bad Antworten mit Zitat

timlagezz hat folgendes geschrieben::

im mietvertrag steht nur das schönheitsreperaturen bis 40€ sind. mehr steht das nicht drin. am schönsten wäre es natürlich wenn der vermieter die kosten trägt.
wie sieht die rechtslage aus?

Hier wird die Kleinreparaturklausel gemeint sein ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
timlagezz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

ja oder kleinreperatur.

also ist es richtig das ich quasi eine neue duschkabiene kaufen muss, wenn ich eine saubere haben möchte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

ein anständiger Reiniger tuts auch
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn etwas vergilb oder dreckig ist, fält das unter ihre Schönheitsreparaturen, die sie übernehmen dürfen, wenn das im Vertrag so geregelt ist.Wenn etwas kaputt ist, fällt das unter Reparaturen, die sie offenbar bis 40€ pro Monat übernommen haben. Erst danach wird es eine Reparatur, die der Vermieter bezahlen muß. Bohrlöchwer und antike Installationen waren beim Einzug ersichtlich und stellen keinen Mangel dar, den der Vermieter abstellen müsste, es sei denn, das wurde bei Vertragsunterzeichnung vereinbart.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
timlagezz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

alles klar danke für die aufklärung
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.