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Zugangsproblem Kündigung

 
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corinna
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 09:04    Titel: Zugangsproblem Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

angenommen folgender Fall:
Arbeitnehmer A soll (fristlos) gekündigt werden. Nun stellt sich das Problem, dass er unter seiner angegebenen Adresse nicht erreichbar ist. Es ist davon auszugehen, dass er mit seiner Lebensgefährtin zwar tatsächlich dort wohnt, am Briefkasten allerdings nur der Name seiner Freundin zu sehen ist.
Wie kann ich in diesem Fall einen wirksamen Zugang der Kündigung vornehmen?
Es ist davon auszugehen, dass ein Zugang am Arbeitsplatz nicht möglich ist, da A seit Tagen unentschuldigt nicht auf Arbeit erscheint. Auch eine persönliche Übergabe am vermeintlichen Wohnsitz ist nicht möglich, da die Tür nicht aufgemacht wird.

Gruß
Corinna
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wuerde mal sagen: Einwurfeinschreiben an die dem AG bekannte Adresse. Wenn der AN eine Aenderung der Adresse dem AG nicht gemeldet hat, ist das m.E. sein Problem und nicht das des AG.
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corinna
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

das Problem ist nur, dass ein Einwurfeinschreiben wieder zurückkommt, da der Postbote ja davon ausgeht, dass A dort nicht wohnt ... immerhin erscheint sein Name auf dem Briefkasten nicht. Somit kann er es dort gar nicht einwerfen....
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

corinna hat folgendes geschrieben::
das Problem ist nur, dass ein Einwurfeinschreiben wieder zurückkommt, da der Postbote ja davon ausgeht, dass A dort nicht wohnt ... immerhin erscheint sein Name auf dem Briefkasten nicht. Somit kann er es dort gar nicht einwerfen....


Vielleicht hilft die Schrotflintentechnik.

- Persönliche Übergabe an der alten Wohnung versuchen (notfalls mehrfach)
und
- Einwurf unter Zeugen (mit Protokoll) in den Briefkasten der Lebensgefährtin (genaue Aufschrift des Briefkastens notieren)
und
- Schreiben mit normaler Post
und
- Einwurfeinschreiben (wenn es zurück kommt, ist dies immerhin ein Indiz für eine eventuelle Zugangsvereitelung)

Irgendein Schrotkorn wird schon treffen. Zumindest gehört sehr viel Mut dazu, die Dreiwochenfrist zur Klageerhebung verstreichen zu lassen.

Inkognito
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

man kann auch mal mit einem Einschreiben zur Unterschrift durch den Empänger ptobieren.
Das ganze adressieren an den Hr. XXXX bei Frau XXX deren Namen am Briefkasten steht.
Dann muss der Postbote klingeln und der Absender bekommt entsprechende Rückmeldung.

Gruß roni
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt auch noch das:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung#.C3.96ffentliche_Zustellung
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corinna
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

es ist wie verhext. Er ist einfach nicht aufzufinden. Seine alte Adresse stimmt auch nicht, hier lebte nur seine alte Freundin und er hat diese angegeben. Die neue Adresse ist völlig falsch - das ist ein Gewerbegebiet.
Was kann man in diesem Fall machen? Es muss doch eine Möglichkeit zur Zustellung geben? Oder kann man diese ersetzen?
Wie kündigt man einen MA, der wie vom Erdboden verschluckt ist?

Gruß
Corinna
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