Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigungsschutz bei Schwangerschaft in Probezeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigungsschutz bei Schwangerschaft in Probezeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Micha78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 20:53    Titel: Kündigungsschutz bei Schwangerschaft in Probezeit Antworten mit Zitat

Person A hat seit zwei Wochen ein neues Arbeitsverhältnis und hat somit noch Probezeit. Person A ist schwanger und hat dies kürzlich vom Arzt bestötigt bekommen. (6 Woche)
Die Schwangerschaft wurde vor 4 Tagen festgestellt. Der Arbeitgeber ist eine Zeitarbeitsfirma. Die Tätigkeit von Person A ist im Backofficebereich (Büro - Schichtsystem).

Welche Pflichten hat Person A gegenüber dem Arbeitgeber? Welchen Kündigungsschutz hat Person A? Kann der Arbeitgeber die Person A jetzt irgendwie kündigen oder genießt A einen gewissen Schutz?

Ich bin der Meinung, dass Person A außer dem Mutterschutz keinen weiteren Schutz vor Kündigung hat. Vielleicht kann mich einer eines besseren belehren. Greift vielleicht ein Diskriminierungsverbot?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Doch das Kündigungsverbot des Mutterschutzgesetzes greift sofort.

Pflichten: Die Frau soll die Schwangerschaft mitteilen sie muss aber nicht, vor der 12ten Woche würde ich das auch nicht tun bei einem normalen Job bzw. ohne Gefahr für das Kind

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Micha78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist aber mit der Probezeit? Gelten da andere Regeln? Ist das nochmals anders geregelt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Micha78 hat folgendes geschrieben::
Gelten da andere Regeln?
In diesem Fall nicht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Das Kündigungsverbot des Mutterschutzgesetzes greift sofort.


...auch in der Probezeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Micha78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich für die Klärung des Sachverhaltes.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.