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Ich hatte letztens mal mit meiner Freundin das Thema, wie es gehandhabt wird, wenn Vater UND Mutter (getrennt) ihr Kind nicht mehr bei sich haben wollen!??
Angenommen, das Kind hat mehrere Jahre nach der Trennung bei der Mutter gelebt und die möchte nun, dass der Vater in der Form Verantwortung übernimmt, dass das Kind bei ihm einzieht.
Der Vater weigert sich aber und die Mutter weigert sich ebenfalls, es weiterhin bei sich zu behalten (weil sie vielleicht ins Ausland ziehen möchte oder aus welchem Grund auch immer).
Kann mir jemand sagen, was in solchen Fällen (die es sicher verhältnismäßig selten gibt) mit den Kindern passiert? Kann eines der Elternteile gezwungen werden, es zu nehmen? Oder muss es in ein Heim o.ä.?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 04.03.09, 16:52 Titel:
Der Umstand, dass ein Kind bei einem Elternteil lebt, lässt darauf schließen, dass dieser Elternteil das Kind in seine Obhut genommen hat.
Wenn der andere Elternteil zur Übernahme der Obhutspflicht nicht bereit ist und auch keine andere Obhutsmöglichkeit gefunden werden kann, darf der Elternteil, dem die Obhutspflicht obliegt, das Kind nicht sich selbst überlassen. Wenn dieser Elterteil aus zwingenden, z.B. gesundheitlichen, Gründen zur Betreuung des Kindes nicht mehr in der Lage ist, muss er sich um eine Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt bemühen.
Lässt ein Elternteil ein Kind unversorgt zurück, kann er sich wegen Aussetzung (§ 221 StGB) strafbar machen.
Ich hatte letztens mal mit meiner Freundin das Thema, wie es gehandhabt wird, wenn Vater UND Mutter (getrennt) ihr Kind nicht mehr bei sich haben wollen!??
Angenommen, das Kind hat mehrere Jahre nach der Trennung bei der Mutter gelebt und die möchte nun, dass der Vater in der Form Verantwortung übernimmt, dass das Kind bei ihm einzieht.
Der Vater weigert sich aber und die Mutter weigert sich ebenfalls, es weiterhin bei sich zu behalten (weil sie vielleicht ins Ausland ziehen möchte oder aus welchem Grund auch immer).
Kann mir jemand sagen, was in solchen Fällen (die es sicher verhältnismäßig selten gibt) mit den Kindern passiert? Kann eines der Elternteile gezwungen werden, es zu nehmen? Oder muss es in ein Heim o.ä.?
Wenn dies nicht fiktiv wäre, würde ich jetzt sagen, dies ist das leibliche Kind und kein Stück Vieh , welches man einfach mal eben abschieben kann.
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Kann mir jemand sagen, was in solchen Fällen (die es sicher verhältnismäßig selten gibt) mit den Kindern passiert? Kann eines der Elternteile gezwungen werden, es zu nehmen? Oder muss es in ein Heim o.ä.?
Das Eltern/ein Elternteil Kinder und/oder Jugendliche sich selbst überlassen oder sich nicht um sie im ausreichend kümmern, kommt leider mit steigender Tendenz vor. Es ist mittlerweile keine Seltenheit mehr (Manche Kinder finden wir dann in Tiefkühltruhen).
In diesen Fällen ist das Jugendamt zur Inobhutnahme verpflichtet (§ 42 SGB VIII).
Franz Königs hat folgendes geschrieben::
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Lässt ein Elternteil ein Kind unversorgt zurück, kann er sich wegen Aussetzung (§ 221 StGB) strafbar machen.
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