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Verfasst am: 04.03.09, 17:51 Titel: Nebenkostenabrechnung - Wann beginnt die Frist zu laufen?
Liebe Forumsgemeinde,
ich habe mir alles über die Abrechnungsfristen durchgelesen, bin mir aber nicht sicher in folgendem fiktiven Fall:
Mieter A erhält im März 2009 eine Nebenkostenabrechnung für die Jahre 2005, 2006 und 2007 (2007 ist falsch, da eine erneute Aufstellung und Abrechnung für 2006 vorgelegt wurde).
Die Jahre 2005 - 2006 sind definitiv verjährt.
Wie verhält es sich für 2007, wenn dem Mieter eine korrekte Abrechnung vorgelegt wird? Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01. - 31.12.07. Die Aufstellung der Kosten wird dem Vermieter ca. im Mai bis Juni 2008 von der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft zugeschickt. Hat der Vermieter also ab diesem Zeitpunkt 12 Monate Zeit, seinem Mieter die Abrechnung zukommen zu lassen oder fängt der Zeitraum ab dem 01.01.08 an zu zählen?
Vielen Dank für die Beantwortung der wohl immer wieder 10-fach gestellen Fragen...
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