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Angenommen
a) ein Mieter geht zum Mieterbund,
b) der Mieterbund schreibt daraufhin dem Vermieter "wir zeigen hiermit an, dass wir die mietrechtlichen Interessen unseres Mitglieds X vertreten". Vollmacht wird nicht beigefügt.
c) darauf Schriftwechsel Vermieter mit dem Anwalt des Mieterbunds (nicht "An Mieterbund" sondern an "An Anwalt Y, Mieterbund, Mieterbundadresse")
d) später Gerichtsverfahren Mieter vs. Vermieter
e) Notwendigkeit, dass Vermieter sich vor Gericht auf Inhalt der Schreiben "c" beruft (Nachweis, dass der Mieter die Unterlagen "überhaupt" erhalten hat)
Könnte der Mieter dann erfolgreich behaupten "Dokumente "c" habe ich nicht erhalten, weil die an den Mieterbund gegangen sind und nicht an mich...."?
Oder hat der Anwalt des Mieterbundes den selben Status wie ein vom Mieter eingeschalteter Anwalt, so dass das, was dem Anwalt zugegangen ist, so gewertet wird, als sei es dem Mieter zugegangen?
Spielt es eine Rolle, dass derselbe Anwalt aus dem Mieterbund später den Mieter vor Gericht vertritt (dann mit eigenem Briefkopf und nicht mehr mit "Mieterbund"-Briefkopf?.
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Warum sollte die Stellung eines vom Mieterbundes beauftragten Anwaltes anders sein? Es wäre zu erkunden ob überhaupt der Mieterbundanwalt den Mieter bei Gericht vertreten darf? In vielen Fällen zieht der Mieterbund dann zurück wenns zur Klage kommt.
Hi Werner,
ich habe da so ein komisches Gefühl. Er bestreitet, dass die Klägerin, die Unterlagen bekommen hat.
Wieso ich überlege, ob dort etwas im Argen sein könnte: evtl. hat der Mietberbund als solches kein Statut, dass der DORT abreitende Anwalt während seiner Arbeit DORT nicht als Anwalt gilt sondern als "Mieterverein" oder so.
Ich denke, er wirbt dort Mandanten. Da er jetzt eigenes Briefpapier verwendet, bearbeitet er das jetzt wohl zu seinen finanziellen Gunsten.
Daher nochmals nachgefragt: ist keine Konstellation denkbar, wo ein Anwalt während er für den Mieterbund arbeitet, NICHT das Statut hat, dass Briefe, die ihm beim Mieterbund zugegangen sind, als seinem Mandanten zugegangen gewertet werden? _________________ Herzliche Grüße
FOC
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