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zur wochenendarbeit verpflichtet ohne lohnaufschlag?

 
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Jakob50
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 14:56    Titel: zur wochenendarbeit verpflichtet ohne lohnaufschlag? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hätte da noch eine Frage:

Gesetzt den Fall:

Ein Reinigungsteam arbeitet lt. Vertrag von Mo bis Fr..
Bei der Einstellung wurde mitgeteilt, es könnte auch evtl. 1-2 im Jahr Samstag oder Sonntagarbeit vorkommen.

Nun sind es schon 3 Wochenenden die gearbeitet werden muß und es werden lt. Aussage des AG noch mehr in diesem Jahr werden.

Frage:
Ist dies zulässig , kann man sich weigern ?
Es werden für Samstag und Sonntag nur normale Stunden berechnet ohne einen Aufschlag, ist dies rechtens?
Fallen auf diese Weise Überstunden an, werden diese auch nicht bezahlt sondern werden abgefeiert.

Danke für eine Antwort.
Jakob
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn vertraglich (ggf. tariflich) vereinbart worden?
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Jakob50
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:14    Titel: wochenendarbeit Antworten mit Zitat

Hallo,

im Vertrag steht gar nichts von Wochenendarbeit.

Es wurde nur mündlich erwähnt, das es mal 1-2 x im Jahr vorkommen könnte.
Dies war bisher auch so. Aber in diesem Jahr ist es nun schon das 3. mal und es soll noch mehr werden.

Gruß, Jakob
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Im Vertrag steht also, dass die Arbeitsleistung von Mo-Fr. zu erbringen ist, dann gilt das auch.

MfG
Matthias
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