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Verfasst am: 05.03.09, 16:29 Titel: Kündigung wegen schlechter Auftragslage
Hallo zusammen,
jetzt habe ich auch mal wieder ein Frage.
Die Auftragslage der Fa .Y hat sich so sehr verschlechtert , daß sie zwei AN kündigen muß. Die Kündigungsfrist wäre zum 30.4.09 das heißt für Fa.Y sie muß im Monat April Lohnkosten zahlen und hat wenig Einkünfte. Wie sieht so eine Rechtslage aus, wenn Fa.Y die AN fristlos kündigen würde?? Den AN stehen aber noch anteilige Urlaubstage zu. Bitte um Anwort.
MfG die kleene
Wird eine fristlose Kündigung erklärt, können die Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen ab Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen und werden auf Basis des dargestellten Sachverhaltes Erfolg haben.
Erheben sie hingegen keine Klage, dann ist auch die fristlose - vorbehaltlich weiterer besonderer Umstände - wirksam.
Wenn der Arbeitgeber bei so etwas aber nicht hirnlos zocken möchte und auf die Apathie der Arbeitnehmer hofft, dann bleibt bei "Auftragsmangel" - sprich fehlendem Bedarf an Arbeitskräften im Betrieb - nur die ordentliche ("betriebsbedingte") Kündigung. Diese hat eine Kündigungsfrist, innerhalb derer der ausstehende Urlaub der Arbeitnehmer stattfinden kann und innerhalb derer Lohnforzahlung zu gewährleisten ist. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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