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Verrechnung Minusstunden auf Urlaub

 
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STAN001
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 08:45    Titel: Verrechnung Minusstunden auf Urlaub Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

die Frage, die ich habe, betrifft (Gott sei Dank) nicht mich selbst, sondern nur eine Bekannte, die mich um Rat gefragt hat...

Sie arbeitet in der Lebensmittelbranche und hat einen 30-StundenVertrag. Durch Arbeitsmangel fallen aber die 30 Stunden pro Woche aber nicht an, d.h. ihre Arbeitskraft wird nicht abgerufen... (Bis dahin nicht schlecht, solange der Arbeitgeber zahlt) - Jetzt kommt der AG aber auf die Idee, die Minusstunden mit dem (ohnehin spärlichen) Urlaubsanspruch zu verrechnen!?! Sie hat Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr.

Eine "echte Urlaubsplanung" scheint es dort nicht zu geben. Die 30 MA sprechen sich weitestgehend untereinander ab und fertig! Wenn ich das noch so richtig in Erinnerung habe, will der Chef das mit der "Urlaubsabrechnung" von jedem einzelnen MA unterschrieben haben...

Einen BR gibt es dort nicht.
Frage dazu: Was darf / kann der Chef, und was kann / darf er (in dem Zusammenhang) nicht? - wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank!

Gruß
STAN001
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir nicht 100%ig sicher, da Laie, aber ich denke, das die Firma das nicht darf, da ansonsten der gesetzlich Mindestanspruch an Urlaub unterschritten wird. Falls ich falsch liegen sollte, bitte ich um Berichtigung.
Grüße
Claudia
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich gerät der Arbeitgeber hier in Annahmeverzug, falls der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft vertragsgemäß anbietet und dieser keine Arbeit für den Mitarbeiter hat.
Dieses Risiko trägt nicht der Arbeitnehmer.
Eine Verrechnung von Minusstunden kann nur stattfinden, wenn das auch so vereinbart wurde. Man nennt das gerne Arbeitszeitkonto.
Das kann z.B. im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem gültigen Tarifvertrag vereinbart worden sein.
Der Jahresurlaub dient zur Erholung der Mitarbeiter und nicht als Risikopuffer für den Arbeitgeber.
_________________
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STAN001
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

@ all: Danke für die ersten Infos dazu!

Mit dem "...wenn es so vereinbart wurde..." haben wir natürlich ein Problem! Meine Bekannte hat ja die Arbeit, weil sie die für ihren Lebensunterhalt braucht! Ist also nicht so, dass es eine Art "Zubrot" ist. Damit fallen für sie ja die bestimmten Urlaubswünsche (mal 14 Tage Mallorca oder so) nicht direkt ins Gewicht, da sie sich das sowieso nicht leisten kann.

Und jetzt zur "Vereinbarung": Die wird ja damit getroffen, wenn der AG dem AN ein entsprechendes Schriftstück vorlegt - oder? Die Frage ist nun, inwieweit ist (bei angegebener Situation) eine solche Vereinbarung rechtens? - Was ist, wenn der AN nicht unterschreibt und dann gekündigt wird? - Nehmen wir an, der AN unterschreibt, ist der Vertrag dann vielleicht nicht rechtens, weil er "sittenwidrig" ist?

Vielen Dank für eure Infos

STAN
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 16:04    Titel: Re: Verrechnung Minusstunden auf Urlaub Antworten mit Zitat

20Tage Urlaub pro Jahr wären gerade mal der Mindestjahresurlaub gemäss Bundesurlaubsgesetz bei einer 5 Tage Woche.
§3 BUrlG
Ausserdem müsste der Urlaub zusammenhängend gewährt werden und bei der zeitlichen Festlegung müssen die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
§7 BUrlG
STAN001 hat folgendes geschrieben::
Und jetzt zur "Vereinbarung": Die wird ja damit getroffen, wenn der AG dem AN ein entsprechendes Schriftstück vorlegt - oder?
Natürlich könnte man auch ein Arbeitszeitkonto im Nachhinein vereinbaren. Allerdings müsste auch der AN damit einverstanden sein. Dennoch wäre eine Verrechnung mit dem gesetzlichen Mindesturlaub meiner Ansicht nach nicht möglich.
M.E. kann man sich in diesem Fall nicht durch eine Einzelvertragliche Abmachung über das BUrlG hinwegsetzen. Das könnte durchaus Sittenwidrig sein.
STAN001 hat folgendes geschrieben::
Was ist, wenn der AN nicht unterschreibt und dann gekündigt wird?
Eine solche Drohung seitens des AG könnte man durchaus als Nötigung interpretieren.
Falls der gesetzliche Kündigungsschutz bereits greift, wäre das im Rahmen der Kündigungsschutzklge sicher erwähnenswert.
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peku
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 84
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 11:17    Titel: nachgefragt.. Antworten mit Zitat

mal nachgefragt

hallo Karli: wie kommst du bei Auslegung des §3 auf 20 Urlaubstage je Kalenderjahr.?
Bedeutet das nach deiner Ansicht wer 5 Tage Woche arbeitet hat nur einen Anspruch auf 20 bezahlte Urlaubstage je Kalenderjahr??
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 11:56    Titel: Re: nachgefragt.. Antworten mit Zitat

peku hat folgendes geschrieben::
mal nachgefragt

hallo Karli: wie kommst du bei Auslegung des §3 auf 20 Urlaubstage je Kalenderjahr.?
Bedeutet das nach deiner Ansicht wer 5 Tage Woche arbeitet hat nur einen Anspruch auf 20 bezahlte Urlaubstage je Kalenderjahr??

Ja,so ist es.
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:17    Titel: Re: nachgefragt.. Antworten mit Zitat

Im Bundesurlaubsgesetz beziehen sich die 24 Tage Mindesturlaub auf 6 Arbeitstage (Werktage) pro Woche, wobei der Samstag als Werktag zählt.
Wenn nur 5 Tage die Woche gearbeitet werden gibts entsprechend weniger Urlaub.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 17:02    Titel: Re: nachgefragt.. Antworten mit Zitat

peku hat folgendes geschrieben::
mal nachgefragt

hallo Karli: wie kommst du bei Auslegung des §3 auf 20 Urlaubstage je Kalenderjahr.?
Bedeutet das nach deiner Ansicht wer 5 Tage Woche arbeitet hat nur einen Anspruch auf 20 bezahlte Urlaubstage je Kalenderjahr??


Das bedeutet es nach Ansicht des *Gesetzgebers* und *der Gerichte*. Da ist der Karli in verdammt guter Gesellschaft für seine Meinung.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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