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Kindergeschrei ist Zukunftsmusik

 
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Andrea1970
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 12:54    Titel: Kindergeschrei ist Zukunftsmusik Antworten mit Zitat

Kindergeschrei in der Wohnung dulden wir als Hausgemeinschaft schon seit der Geburt der Zwillinge (derzeit 20 Monate) zu jeder Tages und Nachtzeit. Dagegen sagen wir Nachbarn nichts, denn das ist das Schicksal eines jeden Mieters, der allerjüngste Nachbarn hat. Das Haus ist fürchterlich hellhörig und dementsprechend müde sehen wir nach fast zwei Jahren fehlender Nachtruhe aus: Weinen

Stattdessen lassen wir uns, geduldig wie wir als Hausgemeinschaft sind, von der gleichen Familie die Polizei wegen "Ruhestörung" beim (jeweils die Hausordnung respektierenden!) Musikhören oder wochenlang vorher angekündigten Renovieren auf den Hals hetzen...

Aber müssen wir Nachbarn auch Folgendes ertragen:

1. Geblöke der Kinder im Treppenhaus beim Treppensteigenüben? (lauthals von Oma oder Mama, vom Erdgeschoss bis in den dritten Stock kommentiert.) (täglich zwei- bis dreimal mit einer Gesamtdauer von etwa einer Stunde, bevorzugt in den Ruhezeiten der Hausordnung)

2. Schrank- und Heizungs-Klopfspiele der Kinder und ihr Hin- und Hergerenne im ca. 8 Meter langem Wohnungsflur .

3. Ganz besonders lieben wir das sehr laute Sprachorgan der Mama, wenn sie mit ihren Lieben "redet"

4. oder mit den Kindern, dem Vater oder der Oma rumbrüllt und Türen knallt, Sachen durch die Wohnung schmeisst.

All dies auch in der in der Hausordnung festgelegten Mittagsruhe? Mit den Augen rollen Wo ist die Grenze zur Ruhestörung? Oder darf man mit Kindern alles?
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Newbie2007
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 13:31    Titel: Re: Kindergeschrei ist Zukunftsmusik Antworten mit Zitat

Andrea1970 hat folgendes geschrieben::

Stattdessen lassen wir uns, geduldig wie wir als Hausgemeinschaft sind, von der gleichen Familie die Polizei wegen "Ruhestörung" beim (jeweils die Hausordnung respektierenden!) Musikhören oder wochenlang vorher angekündigten Renovieren auf den Hals hetzen...

- Musikhören hat üblicherweise zu jeder Tageszeit mit Zimmerlautstärke zu erfolgen. Zimmerlautstärke heisst aber: die Nachbarn hören es nicht (oder so gut wie nicht). Irgendwie passt hier was nicht zusammen.
- Eine Ruhestörung (inwiefern es sich bei der Renovierung um eine solche handelte, kann ich natürlich nicht beurteilen) bleibt auch dann eine Ruhestörung, wenn sie wochenlang vorher angekündigt wird.

Zitat:
Oder darf man mit Kindern alles?

Nein. Wenn schon, dann "Kinder dürfen alles", und auch das stimmt nicht. Ständiges Herumschreien und Krachmachen der Eltern, so wie beschrieben, ist auch dann Ruhestörung, wenn es im Zusammenhang mit der Kindererziehung (tolle Erziehung übrigens ...) steht.
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Andrea1970
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 13:51    Titel: Kindergeschrei ist Zukunftsmusik Antworten mit Zitat

Aber müssen wir Nachbarn auch Folgendes ertragen:

1. Geblöke der Kinder im Treppenhaus beim Treppensteigenüben? (lauthals von Oma oder Mama, vom Erdgeschoss bis in den dritten Stock kommentiert.) (täglich zwei- bis dreimal mit einer Gesamtdauer von etwa einer Stunde, bevorzugt in den Ruhezeiten der Hausordnung)?

2. Schrank- und Heizungs-Klopfspiele der Kinder und ihr Hin- und Hergerenne im ca. 8 Meter langem Wohnungsflur ?

3. Ganz besonders lieben wir das sehr laute Sprachorgan der Mama, wenn sie mit ihren Lieben "redet" ?



_______________________________


Eine Wohnungsrenovierung sollte möglich sein?

Musikhören gehört zum vertragsgemässen Gebrauch der Wohnung? Was ist, wenn jede Musik, auch auf Zimmerlautstärke, durch die Wände dringt?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Ja
2.) Sehr wahrscheinlich auch ein ja.
3.) Ich würde hier auch Richtung ja tendieren. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen das ein Richter das verbieten würde. Ausser es ist permanentes Geschrei.

Renovieren gehört zum normalen Gebrauch, nur muss man sich an die Hausordnung halten.

Wenn man die Musik in Zimmerlautstärke immer noch in der anderen Wohnung hört ist das meiner Meinung nach Ruhestörung. Dann muss so leise gedreht werden das es nur in der Wohnung zu hören ist. Im Zweifel bleiben wohl nur Kopfhörer.
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich bei den Kindern nur um eine "Phase" nicht umsonst heisst die Zeit " terrible two", wir haben auch so ein Exemplar, welches sich gerade austestet und versucht Ihre Grenzen auszuloten, und gelegentlich überschreiten.
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Störungen durch Kinderlärm haben die Mitmieter in der Regel hinzunehmen, sei es, dass der Lärm in der Wohnung, im Treppenhaus oder dass er im Hof bzw. Garten entsteht (LG Lübeck WM 89, 627; LG München I WM 87, 121; AG Kiel WM 89, 570, AG Dortmund DWW 90, 55). Insbesondere ist das Weinen und Schreien von Kleinkindern hinzunehmen (AG Bergisch Gladbach WM 83, 236; AG Aachen ZMR 65, 75), es sei denn, Ursache des Lärms ist eine nicht akzeptable „Erziehungs“-Maßnahme der Eltern.

Die Geräusche, die von spielenden Kindern ausgehen, gelten nicht als rechtlich erhebliche Belästigung (OLG Düsseldorf WM 97, 221; LG Regensburg NZM 99, 220 sowie diverse andere). Selbstverständlich dürfen Kinder in einer Wohnung spielen und dabei lachen, weinen und schreien. Allerdings müssen die Eltern zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 7 Uhr unzumutbare Geräuschentfaltungen ihrer Kinder zu vermeiden trachten.

Der Gesetzgeber läßt also auch geplagte Mitmieter nicht ganz im Stich! Sehr glücklich
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt div. urteile die "den kleinen" zwar viele freiheiten einräumen, jedoch gibt es in den urteilen auch unterschwellige andeutungen das nicht alles hinzunehmen ist!

Zitat:
Kinderlärm rechtfertigt keine (fristlose) Kündigung wegen Störung des Hausfriedens. Vermieter und Mitmieter müssen Lärmbeeinträchtigungen tolerieren soweit sie sich bei vernünftiger Betrachtung als Folge typischen, altersbedingten Verhaltens darstellen (LG Bad Kreuznach 1 S 21/01).
Zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung gehört auch, dass Kinder entsprechend ihrem Spiel- und Bewegungstrieb spielen und lärmen. Auch lautere Ermahnungen der Eltern sind hinzunehmen (AG Oberhausen 32 C 608/00 WM 2001, 464).
Verursachen die Kinder übermäßigen und vermeidbaren Lärm, insbesondere währemd der allgemeinen Ruhezeiten (zum Beispiel durch Springen von Stühlen) kann für die übrigen Mieter im Haus eine Mietminderung gerechtfertigt sein (LG Köln 12 S 389/70, WM 71, 96).

u. weitere urteile/aktenzeichen unter http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Kinder/kinder.html
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 11:04    Titel: Re: Kindergeschrei ist Zukunftsmusik Antworten mit Zitat

Andrea1970 hat folgendes geschrieben::
1. Geblöke der Kinder im Treppenhaus
Auch wenn hier das Wort Kinder steht ist mir nicht ganz klar ob Sie hier von Schafen oder Kindern sprechen. Sehr böse Sehr böse
Zitat:
Geblöke


Im ganzen gesagt, Sie brauchen sich diesen unkontrollierten Kinderlärm und auch den Lärm der Erwachsenen nicht bieten lassen.
Kinderlärm wird zwar von den Gerichten geduldet aber die Eltern sind trotzdem in der Pflicht die Kinder davon abzuhalten unnötigen Lärm zu verursachen.

Da aus Ihrem Beitrag nicht hervor geht das Sie schon einmal das Gespräch mit den Eltern gesucht haben würde ich dies doch erst einmal versuchen und dazu den Vermieter mit einladen, denn diesen haben Sie wohl auch noch nicht über die bestehenden Verhältnisse schriftlich informiert.

Wenn das alles nicht fruchtet könnte man über eine Mietminderung nachdenken. Diese würde ich aber nur mit Hilfe eines Anwalts durchführen damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Andrea1970
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 14:03    Titel: Re: Kindergeschrei ist Zukunftsmusik Antworten mit Zitat

Andrea1970 hat folgendes geschrieben::
Kindergeschrei in der Wohnung dulden wir als Hausgemeinschaft schon seit der Geburt der Zwillinge (derzeit 20 Monate)...- Das Haus ist fürchterlich hellhörig ... Stattdessen lassen wir uns, geduldig wie wir als Hausgemeinschaft sind, von der gleichen Familie die Polizei wegen "Ruhestörung" beim (jeweils die Hausordnung respektierenden!) Musikhören oder wochenlang vorher angekündigten Renovieren auf den Hals hetzen...


Ich versuche, nochmals die "Kommunikationsfähigkeit" der Mutter auf andere Weise auszudrücken:

- Die Kinder sind in den Augen der Mutter so feinfühlig, dass sie zwar jeden Lärm machen dürfen, aber keinen Lärm (Renovieren, Klospülung, Schuhgeräusche aus der Nachbarwohnung, Zimmertürenschluss, Telefonate in Zimmerlautstärke, Radiowecker um 6:00h morgens...) hinnehmen dürfen, da sie sonst nämlich Schaden leiden könnten.

- Derjenige, der die Mutter oder die Kinder zur Mässigung des Geräuschpegels ermahnt, ist "Kinderhasser". Der Ausdruck "Kinderschänder" ist auch schon (brüllend im Treppenhaus) gefallen.


Was bitte soll da der Vermieter machen? Allenfalls könnten wir Mitmieter ihn mit Mietminderung bedrohen, wenn er keine ausreichende Schallisolierung vornimmt Mit den Augen rollen

Er ist des Übrigen informiert, und Sie können sich denken, dass Renovieren, Klospülungen, Zimmertürenschluss, Schuhgeräusche etc. schon längst von der Nachbarin moniert wurden Lachen
_____________________________

Man verzeihe mir das "Geblöke".

Der Ausdruck kommt wohl:

-Entweder durch die niedrige Toleranzschwelle nach zwei Jahren im zwei Stundentakt durch nunmehr Geblöke (und nicht mehr einfachem Kindergeschrei) unterbrochenen Nachtschlaf.

-Vielleicht liegt es jedoch auch daran, dass die tollen, da ja körperlich so weit entwickelten Wonneproppen in diesem Alter noch nicht mal Silben schreien sondern schlichtweg bevorzugt hysterisch blöken.

-Oder es liegt einfach an der hohen Kommunikationsfähigkeit des Mutterschafes und ihrem ständigen Geblöke vor dem Haus auf dem Bürgersteig oder im Treppenhaus ab acht Uhr morgens (über die Intoleranz der Hausbewohner gegenüber "so süssen unschuldigen Kindern").



Nein, nein, nicht das Sie mir jetzt unterstellen, ich sei als Nachbar verärgert und würde nach zwei Jahren meine Toleranz verloren haben und reagierte gar emotional und würde der besagten Nachbarin unzufriedene Familienverhältnisse unterstellen. Aber ich bin mir sicher:
Sie wollten nicht eine Woche mit uns tauschen, in der Nähe der ALG-II Mini-3-Schafkopfherde zu wohnen, die an Sie Berufstätigen derartige Ansprüche stellt und selbst zu doof ist, einzusehen, dass sie selbst einen viel höheren und zudem dauerhaften Geräuschpegel verursacht!

__________________
P.S.: Ausserdem sind Schafe zu respektierende Erdbewohner, oder sind Sie etwa Tierhasser?


Zuletzt bearbeitet von Andrea1970 am 10.03.09, 14:28, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Andrea1970
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Verursachen die Kinder übermäßigen und vermeidbaren Lärm, insbesondere währemd der allgemeinen Ruhezeiten (zum Beispiel durch Springen von Stühlen) kann für die übrigen Mieter im Haus eine Mietminderung gerechtfertigt sein (LG Köln 12 S 389/70, WM 71, 96).


vielen Dank für den Link. Jedoch ist eine Mietminderung ein Anspruch an den Vermieter. Hier geht es jedoch um einen Anspruch an den Nachbarn. Ist ein Topfschlagespiel oder ein Hin und Herrennen im 8 Meter-Flur in der Mittagruhe eine Ruhestörung? Hier handelt es sich doch durchaus um vermeidbare Spiele, die durch entsprechendes Eingreifen der Mutter verhindert werden könnten?
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast nur einen Anspruch gegen den Vermieter, Grundlage dafür ist Dein Mietvertrag- mit dem Nachbarn stehst Du ja in keinem Vertragsverhältnis, sondern der auch mit dem Vermieter. Fakt ist: selbst wenn Du nach 2 Jahren endlich mal den sicheren Weg zum Fachanwalt nehmen würdest, würde der auch lediglich den Vermieter auf Unterlassung verklagen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Naja. Auch gegen den Nachbarn besteht ein direkter Anspruch auf Unterlassung von Ruhestörungen. Da kann es sich der Mieter also aussuchen, welchen Weg er wählt.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Strider
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Schneller dürfte es vermutlich gehen wenn der direkte Weg gewählt wird. Über den VM kann und wird wesentlich länger dauern.
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