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DieSilja Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 05.03.09, 00:23 Titel: Wird zusätzl. angeordnete Arbeitszeit bei Krankheit gutgesch |
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Hallo
was soll ich davon halten?
Mein Arbeitgeber hat für alle Mitarbeiter eine verpflichtende Arbeitszeit von zusätzlichen 4 Stunden an einem bestimmten Tag angeordnet.
Der Tag wird als Konzepttag bezeichnet.
Bei Teilnahme wird diese Zeit als Arbeitszeit gutgeschrieben.
Weigert sich ein Mitarbeiter an der Teilnahme (keine Lust/Zeit oder an dem Tag keinen regulären Dienst) wird dies als Arbeitsverweigerung eingestuft mit den daraus folgenden vielschichtigen Konsequenzen.
Ist ein Arbeitnehmer krank muss er dies durch eine Krankmeldung belegen.
UND JETZT KOMMTS.
Der kranke Arbeitnehmer bekommt diese 4 Stunden NICHT als Arbeitszeit gutgeschrieben.
Begründung des Arbeitgebers: Er hat ja an dem Konzepttag NICHT teilgenommen.
Hat der Arbeitgeber Recht? |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 05.03.09, 06:56 Titel: Re: Wird zusätzl. angeordnete Arbeitszeit bei Krankheit gutg |
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DieSilja hat folgendes geschrieben:: |
Hat der Arbeitgeber Recht? |
Ja  _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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dr.seltsam FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.11.2005 Beiträge: 1060
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Verfasst am: 05.03.09, 07:45 Titel: Re: Wird zusätzl. angeordnete Arbeitszeit bei Krankheit gutg |
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J_Denver hat folgendes geschrieben:: | [Ja  |
Echt? Woraus ergibt sich das? |
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kdM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2004 Beiträge: 3223 Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg
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Verfasst am: 05.03.09, 07:53 Titel: Re: Wird zusätzl. angeordnete Arbeitszeit bei Krankheit gutg |
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J_Denver hat folgendes geschrieben:: | DieSilja hat folgendes geschrieben:: |
Hat der Arbeitgeber Recht? |
Ja  |
Irgendwelche Gründe, warum § 3 EfzG hier nicht gelten soll? _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“ |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 05.03.09, 08:04 Titel: Re: Wird zusätzl. angeordnete Arbeitszeit bei Krankheit gutg |
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kdM hat folgendes geschrieben:: | J_Denver hat folgendes geschrieben:: | DieSilja hat folgendes geschrieben:: |
Hat der Arbeitgeber Recht? |
Ja  |
Irgendwelche Gründe, warum § 3 EfzG hier nicht gelten soll? |
Lohnfortzahlung ist doch unstrittig. Ich habe die Frage so verstanden, ob der AN im Krankheitsfall die evtl. Mehrstunden trotzdem abfeiern kann. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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kdM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2004 Beiträge: 3223 Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg
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Verfasst am: 05.03.09, 08:25 Titel: Re: Wird zusätzl. angeordnete Arbeitszeit bei Krankheit gutg |
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J_Denver hat folgendes geschrieben:: |
Lohnfortzahlung ist doch unstrittig. Ich habe die Frage so verstanden, ob der AN im Krankheitsfall die evtl. Mehrstunden trotzdem abfeiern kann. |
Wenn die Frage nicht eindeutig zu verstehen ist, gibt es keinen Grund, sie eindeutig mit "Ja " zu beantworten...
Vielleicht erklärt uns DieSilja noch, was sie genau mit DieSilja hat folgendes geschrieben:: | Der kranke Arbeitnehmer bekommt diese 4 Stunden NICHT als Arbeitszeit gutgeschrieben. | meint. Einstweilen gehe ich davon aus, daß die Arbeitnehmerin nicht erwartet hat, sowohl diese vier Stunden als Entgeltfortzahlung bezahlt zu bekommen als auch sie zusätzllich als Arbeitszeit gutgeschrieben zu bekommen....
Wenn es sich um verpflichtend angeordnete Arbeitszeit handelt, muß sie im Krankheitsfall vergütet werden. § 4 Abs. 1 EFZG legt der Entgeltfortzahlung ein modifiziertes Lohnausfallprinzip zugrunde. Maßgebend ist allein die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit auf Grund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist, siehe auch BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 457/00. daraus folgt mE: Wenn die anderen, nicht kranken, Mitarbeiter diese Stunden nicht vergütet bekommen, sondern diese ihrem Überstundenkonto gutgeschrieben bekommen, muß es auch für die erkankte Mitarbeiterin einen Ausgleich geben. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“ |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 05.03.09, 08:46 Titel: Re: Wird zusätzl. angeordnete Arbeitszeit bei Krankheit gutg |
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DieSilja hat folgendes geschrieben:: | Mein Arbeitgeber hat für alle Mitarbeiter eine verpflichtende Arbeitszeit von zusätzlichen 4 Stunden an einem bestimmten Tag angeordnet. |
Falls die 4Stunden im Anschluß an einen regulären 8 Stunden Arbeitstag angeordnet werden, dürfte das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz sein. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 05.03.09, 16:57 Titel: Re: Wird zusätzl. angeordnete Arbeitszeit bei Krankheit gutg |
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karli hat folgendes geschrieben:: | DieSilja hat folgendes geschrieben:: | Mein Arbeitgeber hat für alle Mitarbeiter eine verpflichtende Arbeitszeit von zusätzlichen 4 Stunden an einem bestimmten Tag angeordnet. |
Falls die 4Stunden im Anschluß an einen regulären 8 Stunden Arbeitstag angeordnet werden, dürfte das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz sein. |
Nur dass es zum einen in einigen Branchen möglich ist, 12 Stunden am Stück zu arbeiten, weiterhin viele Branchen gar keine regulägen "regulären 8 Stunden Arbeitstage" haben und darüber hinaus auch nicht unbedingt Arbeitszeit im Sinn des ArbZG vorliegen muss, nur weil die besagte Zeit als Arbeitszeit *verrechnet* wird... _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 05.03.09, 18:45 Titel: Re: Wird zusätzl. angeordnete Arbeitszeit bei Krankheit gutg |
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kdM hat folgendes geschrieben:: | [ daraus folgt mE: Wenn die anderen, nicht kranken, Mitarbeiter diese Stunden nicht vergütet bekommen, sondern diese ihrem Überstundenkonto gutgeschrieben bekommen, muß es auch für die erkankte Mitarbeiterin einen Ausgleich geben. |
das ist für mich nicht logisch. In dem Fall wird ja keine Mehrarbeit geleistet. Warum sollte dann das Überstundenkonto gefüllt werden?
Zitat: | Eine vorgesehene Arbeitsbefreiung entbindet den Arbeitnehmer lediglich von seiner vertraglichen Arbeitspflicht im Umfang der geleisteten Überstunden. Sie dient aber nicht darüber hinaus der Verschaffung einer zu Erholungszwecken nutzbaren arbeitsfreien Zeit. Soweit dies beabsichtigt ist, muss dies ausdrücklich anders vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, gilt die Rechtsprechung des BAG. Das Risiko einer Erkrankung während des Ausgleichs von Arbeitszeitguthaben trägt damit der Arbeitnehmer. |
http://www.meyer-koering.de/de/aktuell/erfuellung-von-arbeitszeitguthaben-trotz-krankheit.html
m.e. gilt das im Umkehrschluss auch für diesen Fall. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 05.03.09, 18:56, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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DieSilja Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 05.03.09, 18:51 Titel: |
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Vielen Dank für die Antworten.
Hier noch einige Informationden:
Jeder Mitarbeiter muss im Monat Sollarbeitsstunden erreichen.
Ich bin laut Arbeitsvertrag mit 40 Stunden in der Woche eingestellt und arbeite im 3schicht System.
Der Monatsdienstplan wir im Vorlauf von 2 Monaten von einem Vorgesetzten erstellt.
Dabei gibt es kein System und kein Monat gleicht einem Anderen.
Ziel bei der Erstellung ist es wie bei mir 160 Monats-Arbeitsstunden hinzukriegen.
Sind es mehr Stunden kann ich diese abfeiern oder iim darauffolgenden Monat verrechnen falls der Vorgesetzte bei der Erstellung NICHT auf 160 Stunden gekommen ist.
Eine Schicht sind entweder 6 oder 7,5 oder 8 Stunden. Arbeite ich durch Anordnung zB 1 Stunde länger in der Schicht darf ich diese Stunde verwenden um meine 160 Sollstunden zu erreichen oder darüber hinaus sie abzufeiern.
Nur nebenbei:
An Wochenend- und Feiertagen wird die Schicht in die ich eigeteilt bin mit dem Faktor 1.3 mal genommen um den Zuschlag gerecht zu werden.
Am Sonntag ist die 8stunden-schicht 10,4 Stunden wert.
Das weiß der Vorgesetzte natürlich bei der Dienstplanerstellung.
Bin ich in dem Monat in viele Wochenend- und Feiertage eingeteilt
Erreiche ich wenige Schichten/Arbeitstage meine 160 Sollstunden.
Bin ich nun an allen diesen Feiertagen krank werde ich nicht für 10,4
Stunden pro Schicht krankgeschrieben, sondern nur für 8 Stunden.
Bei zB 4 Krankheitstagen sind das dann ca 10 Stunden die den im
Dienstplan vorher errechneten 160 Stunden fehlen. Somit bin ich 10 Stunden
Im Soll die ich dann im nächsten Monat zu den 160 Stunden dazukommen.
??? Ist das normal ??? |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 05.03.09, 20:46 Titel: |
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Erstmal am Rande: 40h/Woche ergeben keine 160h/Monat sondern 174h, weil nur 1 Monat genau 4 Wochen hat aber gut mit der Frage hat das eigentlich nichts zu tun.
Ansonsten, wenn du krank bist gilt der Dienstplan ganz normal so weiter wie er auch vorher war. Mit allen Konsequenzen. An einem Feiertag oder Sonntag werden dir weiterhin 10,4 h und nicht 8h gut geschrieben.
MfG
Matthias |
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DieSilja Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 05.03.09, 21:27 Titel: |
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Hallo Matthias
Du hast recht mit den 40 Stunden.
Ich bin bislang der gleichen Meinung wie Du bez. der 10,4 Std.
Im BGB steht auch, das es keine Benachteiligung auf Grund von Krankheit geben darf.
Antwort meines Arbeitgebers: Wenn ich am Wochenende wegen Krankheit nicht arbeite
Bekomme ich nur die Regelarbeitszeit berechnet - nicht den Zuschlag.
Das sei überall so und sollte ich weiterhin unzufrieden sein und Anstrengungen unternehmen würde dies meine Berufliche Zusammenarbeit in dieser Einrichtung derart
beeinträchtigen das ich mir lieber gleich einen neuen Arbeitgeber suchen solle.
Auf welche Rechtegrundlage kann ich mich denn da berufen.
Übrigens: Diese Praxis betrifft ALLE Mitarbeiter und ist keine individuelle "Regelung" oder
Ergebnis eines Konflikts |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 05.03.09, 22:01 Titel: |
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Das ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Habt ihr keinen Betriebsrat?
Wenn nicht einen wählen!
MfG
Matthias |
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