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Miete

 
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Schneemann1958
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 09:08    Titel: Miete Antworten mit Zitat

Hallo,
was kann man tun, wenn der ehemalige Vermieter behauptet, das wir drei Monate vor Auszug keine Miete gezahlt haben? Dieses hat er bei einem Rechtsanwalt erklärt. Wir können aber nachweisen, das wir die Miete gezahlt haben durch Bankbelege.
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wir können aber nachweisen, das wir die Miete gezahlt haben durch Bankbelege.


- Behaupten kann man viel.

Beweisen muß man es können.
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Schneemann1958
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube Du verstehst nicht ganz. Ich habe von der Bank Kontoauszüge aus denen hervor geht, das die Miete auch für die letzten drei Monate gezahlt wurde. Vom Rechtsanwalt habe ich das Schreiben in dem der Vermieter behauptet, er habe keine Mieteinnahmen gehabt, da wir die letzten drei Monate keine Miete gezahlt haben. Das nenne ich üble Nachrede.
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Schneemann1958 hat folgendes geschrieben::
Ich glaube Du verstehst nicht ganz. Ich habe von der Bank Kontoauszüge aus denen hervor geht, das die Miete auch für die letzten drei Monate gezahlt wurde. Vom Rechtsanwalt habe ich das Schreiben in dem der Vermieter behauptet, er habe keine Mieteinnahmen gehabt, da wir die letzten drei Monate keine Miete gezahlt haben. Das nenne ich üble Nachrede.


Belege kopieren und zum Anwalt der Gegenseite schicken, dazu einen netten Brief aufsetzen. Fall erledigt
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Peacekeeper hat folgendes geschrieben::

Belege kopieren und zum Anwalt der Gegenseite schicken, dazu einen netten Brief aufsetzen. Fall erledigt


Fall allerdings nur dann erledigt, wenn die Zahlungsrückstände nicht in weiter zurückliegenden Zeiträumen entstanden sind. Es wird also nicht ausreichen, die Zahlung im jeweiligen Monat nachzuweisen.
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