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Fall:
Der Sohn eines Rentner-Ehepaares wohnt im Haus seiner Eltern (volljährig, eigenes Einkommen, keine sonstigen Besonderheiten). Es besteht kein Mietvertrag, er bezahlt aber ein Haushaltsgeld von monatlich 180 Euro, das per Dauerauftrag überwiesen wird.
Frage:
Kann für das Ehepaar eine Pflicht bestehen (unter welchen Umständen auch immer), diese Einnahmen bei der Einkommensteuererklärung anzugeben, und kann es irgendwelche negativen Auswirkungen für sie haben, dies nicht zu tun (abgesehen von einer geringeren Steuererstattung) ?
Ich habe dazu nur das Thema "Vermietung an Angehörige" gefunden, aber es ist ja kein Mietverhältnis. Außerdem geht es da nur um Werbungskosten, die evtl. nicht anerkannt werden. Mich interessiert aber, ob daran irgendwas "strafwürdiges" sein könnte.
Bewohnt er mit seinen Eltern die selben Räumlichkeiten? Sprich selbe Küche, selbes Bad, oder bewohnt er eine Einliegerwohnung? _________________ MfG Raiden
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 08.03.09, 10:58 Titel:
Ist das Haushaltsgeld ganz oder teilweise eine Gegenleistung für die Überlassung von Räumen zur Nutzung oder die Einräumung der Mitnutzung von Räumen?
Er bewohnt dieselben Räume, hat aber ein Zimmer für sich.
Das Haushaltsgeld ist keine Gegenleistung für die Nutzung der Räume, sondern Entgelt für Dinge des täglichen Bedarfs, also Essen usw.
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