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Wanda FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 90 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 04.03.09, 23:35 Titel: Kündigung ohne Einschreiben wirksam? |
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Hallo,
meine Nachbarin erhielt die Kündigung mit einem einfachen Postbrief am 04. des Monats.
Ist die Kündigung wirksam, wenn sie nicht per Einschreiben kommt? Und ist der 04. März rechtens?
Viele Grüße
Wanda |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 04.03.09, 23:41 Titel: |
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Ob die Kündigung wirksam ist oder nicht hängt nicht von der Art der Zustellung ab. Der VM oder Mieter muss zusehen das die Kündigung fristgerecht bis zum 3ten Werktag eines Monats beim Vertragspartner ist. Dann beginnt die Frist noch in dem Monat an zu laufen. Zusätzlich muss der VM die Kündigung noch begründen.
Hier wäre die Kündigung also fristgerecht im Briefkasten gewesen, wenn man vom März als Monat ausgeht, allerdings dürfte bei einen einfachen Brief der Nachweis das die Kündigung überhaupt angekommen ist, sehr schwer fallen. Wenn sich nun der Mieter auf den Standpunkt stell, dass er keine Kündigung bekommen hat, wird er damit meiner Meinung nach damit durch kommen. Allerdings würde das ganze die Kündigung nur um einige Monate hinauszögern, sofern die Kündigung natürlich berechtigt ist. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 04.03.09, 23:53 Titel: |
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Strider hat folgendes geschrieben:: | Hier wäre die Kündigung also fristgerecht im Briefkasten gewesen, wenn man vom März als Monat ausgeht, | nein, war sie nicht, sie war erst am 4. märz im briefkasten |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 04.03.09, 23:57 Titel: |
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Hallo,
Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | Strider hat folgendes geschrieben:: | Hier wäre die Kündigung also fristgerecht im Briefkasten gewesen, wenn man vom März als Monat ausgeht, | nein, war sie nicht, sie war erst am 4. märz im briefkasten |
...und der 4. März war der 3. Werktag des Monats März 2009!  _________________ Gruß
Peter H. |
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Wanda FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 90 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 05.03.09, 09:04 Titel: |
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Hallo,
die Frist stimmt also. Der Brief muss am 3. Werktag des Monats im Briefkasten sein und das war der 4. März. Gut! Aber beweisen kann der Vermieter das nicht. Der Brief könnte auch am 5. März gekommen sein.
Und sie könnte zur Not behaupten, sie habe den Brief nicht erhalten, was hier sowieso öfter vorkommt, da die Post manchmal unzuverlässig ist.
Sie möchte nicht lügen, aber es könnte aus Notwehr nötig sein. Siehe unten ihre Situation!
Vielen Dank für die Antworten!
In einem neuen Thread möchte ich unter "Kündigung nach Pflege der Mutter" die Situation der Nachbarin darstellen. Vielleicht schaut ihr mal rein. Sie freut sich zu hören, wie andere das sehen.
Liebe Grüße
Wanda |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 05.03.09, 09:16 Titel: |
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Mal was am Rande: Kann man als Empfänger ein Einwurf-Einschreiben von einem normalen Brief unterscheiden? Kenne mich da nicht aus. Wenn der Vermieter nämlich mit einem unabhängigen Zeugen die Kündigung eingetütet hat und vom Zusteller den Beleg, dass der Brief am 4.3. eingeworfen wurde, siehts mit der Beweisbarkeit schon wesentlich besser aus.  |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 05.03.09, 09:45 Titel: |
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flipmow hat folgendes geschrieben:: | Mal was am Rande: Kann man als Empfänger ein Einwurf-Einschreiben von einem normalen Brief unterscheiden? |
Am aufgeklebten Porto... |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 05.03.09, 17:59 Titel: |
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flipmow hat folgendes geschrieben:: | Wenn der Vermieter nämlich mit einem unabhängigen Zeugen die Kündigung eingetütet hat und vom Zusteller den Beleg, dass der Brief am 4.3. eingeworfen wurde, siehts mit der Beweisbarkeit schon wesentlich besser aus.  |
Och nö, ist nicht dein Ernst, oder?
Der Vermieter kann beweisen, dass er unter Zeugen die Kündigung eingetütet hat. Der Zusteller kann belegen, dass er einen Brief zugestellt hat.
Sofern der Zusteller also nicht beim eintüten geholfen hat, so stehen wir wieder am Anfang.
 _________________ Shit happens |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 05.03.09, 18:27 Titel: |
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Frank Oseloff hat folgendes geschrieben:: | flipmow hat folgendes geschrieben:: | Wenn der Vermieter nämlich mit einem unabhängigen Zeugen die Kündigung eingetütet hat und vom Zusteller den Beleg, dass der Brief am 4.3. eingeworfen wurde, siehts mit der Beweisbarkeit schon wesentlich besser aus.  |
Och nö, ist nicht dein Ernst, oder?
Der Vermieter kann beweisen, dass er unter Zeugen die Kündigung eingetütet hat. Der Zusteller kann belegen, dass er einen Brief zugestellt hat.
Sofern der Zusteller also nicht beim eintüten geholfen hat, so stehen wir wieder am Anfang.
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Er hatte wohl noch nicht ein solches Problem.
Selbst mit einer PZU ist der Inhalt eines Zustellungsauftrages zweifelhaft.
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 05.03.09, 19:03 Titel: |
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Hallo,
wenn die Nachbarin noch mit mehreren Personen über die Kündigung und das Datum gesprochen hat, hätte der VM ggf. genügend Zeugen für den fristgerechten Zugang
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 07.03.09, 00:48 Titel: |
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Wanda hat folgendes geschrieben:: | Sie möchte nicht lügen | Gute Idee. Warum erwecken Sie dann hier den Eindruck, daß sie genau das zu tun gedenkt?  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Wanda FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 90 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 07.03.09, 22:01 Titel: |
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für Biber:
Das waren Überlegungen, die bei einer Diskussion zu diesem Fall von einigen Bekannten geführt wurden: 3 von der Mieterseite und 2 von der Vermieterseite. Bei diesen Gedankenspielen haben alle gelernt, aufmerksam zu sein!
für flipmow:
Das Einwurfeinschreiben bekommt einen besonderen Aufkleber mit ID-Nummer. Von einem einfachen Brief kann man es also immer unterscheiden.
Liebe Grüße allerseits
Wanda |
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