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Kündigung ohne Einschreiben wirksam?

 
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Wanda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 90
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 23:35    Titel: Kündigung ohne Einschreiben wirksam? Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Nachbarin erhielt die Kündigung mit einem einfachen Postbrief am 04. des Monats.

Ist die Kündigung wirksam, wenn sie nicht per Einschreiben kommt? Und ist der 04. März rechtens?

Viele Grüße
Wanda
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ob die Kündigung wirksam ist oder nicht hängt nicht von der Art der Zustellung ab. Der VM oder Mieter muss zusehen das die Kündigung fristgerecht bis zum 3ten Werktag eines Monats beim Vertragspartner ist. Dann beginnt die Frist noch in dem Monat an zu laufen. Zusätzlich muss der VM die Kündigung noch begründen.

Hier wäre die Kündigung also fristgerecht im Briefkasten gewesen, wenn man vom März als Monat ausgeht, allerdings dürfte bei einen einfachen Brief der Nachweis das die Kündigung überhaupt angekommen ist, sehr schwer fallen. Wenn sich nun der Mieter auf den Standpunkt stell, dass er keine Kündigung bekommen hat, wird er damit meiner Meinung nach damit durch kommen. Allerdings würde das ganze die Kündigung nur um einige Monate hinauszögern, sofern die Kündigung natürlich berechtigt ist.
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Hier wäre die Kündigung also fristgerecht im Briefkasten gewesen, wenn man vom März als Monat ausgeht,
nein, war sie nicht, sie war erst am 4. märz im briefkasten
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
Strider hat folgendes geschrieben::
Hier wäre die Kündigung also fristgerecht im Briefkasten gewesen, wenn man vom März als Monat ausgeht,
nein, war sie nicht, sie war erst am 4. märz im briefkasten


...und der 4. März war der 3. Werktag des Monats März 2009! Winken
_________________
Gruß
Peter H.
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Wanda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 90
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frist stimmt also. Der Brief muss am 3. Werktag des Monats im Briefkasten sein und das war der 4. März. Gut! Aber beweisen kann der Vermieter das nicht. Der Brief könnte auch am 5. März gekommen sein.
Und sie könnte zur Not behaupten, sie habe den Brief nicht erhalten, was hier sowieso öfter vorkommt, da die Post manchmal unzuverlässig ist.
Sie möchte nicht lügen, aber es könnte aus Notwehr nötig sein. Siehe unten ihre Situation!

Vielen Dank für die Antworten!

In einem neuen Thread möchte ich unter "Kündigung nach Pflege der Mutter" die Situation der Nachbarin darstellen. Vielleicht schaut ihr mal rein. Sie freut sich zu hören, wie andere das sehen.

Liebe Grüße
Wanda
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mal was am Rande: Kann man als Empfänger ein Einwurf-Einschreiben von einem normalen Brief unterscheiden? Kenne mich da nicht aus. Wenn der Vermieter nämlich mit einem unabhängigen Zeugen die Kündigung eingetütet hat und vom Zusteller den Beleg, dass der Brief am 4.3. eingeworfen wurde, siehts mit der Beweisbarkeit schon wesentlich besser aus. Winken
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Mal was am Rande: Kann man als Empfänger ein Einwurf-Einschreiben von einem normalen Brief unterscheiden?


Am aufgeklebten Porto...
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Wenn der Vermieter nämlich mit einem unabhängigen Zeugen die Kündigung eingetütet hat und vom Zusteller den Beleg, dass der Brief am 4.3. eingeworfen wurde, siehts mit der Beweisbarkeit schon wesentlich besser aus. Winken

Och nö, ist nicht dein Ernst, oder?

Der Vermieter kann beweisen, dass er unter Zeugen die Kündigung eingetütet hat. Der Zusteller kann belegen, dass er einen Brief zugestellt hat.

Sofern der Zusteller also nicht beim eintüten geholfen hat, so stehen wir wieder am Anfang. Winken

 
_________________
Shit happens
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
flipmow hat folgendes geschrieben::
Wenn der Vermieter nämlich mit einem unabhängigen Zeugen die Kündigung eingetütet hat und vom Zusteller den Beleg, dass der Brief am 4.3. eingeworfen wurde, siehts mit der Beweisbarkeit schon wesentlich besser aus. Winken

Och nö, ist nicht dein Ernst, oder?

Der Vermieter kann beweisen, dass er unter Zeugen die Kündigung eingetütet hat. Der Zusteller kann belegen, dass er einen Brief zugestellt hat.

Sofern der Zusteller also nicht beim eintüten geholfen hat, so stehen wir wieder am Anfang. Winken

 


Er hatte wohl noch nicht ein solches Problem.

Selbst mit einer PZU ist der Inhalt eines Zustellungsauftrages zweifelhaft.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die Nachbarin noch mit mehreren Personen über die Kündigung und das Datum gesprochen hat, hätte der VM ggf. genügend Zeugen für den fristgerechten Zugang Cool




MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wanda hat folgendes geschrieben::
Sie möchte nicht lügen
Gute Idee. Warum erwecken Sie dann hier den Eindruck, daß sie genau das zu tun gedenkt? Sehr böse
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Wanda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 90
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

für Biber:

Das waren Überlegungen, die bei einer Diskussion zu diesem Fall von einigen Bekannten geführt wurden: 3 von der Mieterseite und 2 von der Vermieterseite. Bei diesen Gedankenspielen haben alle gelernt, aufmerksam zu sein!

für flipmow:

Das Einwurfeinschreiben bekommt einen besonderen Aufkleber mit ID-Nummer. Von einem einfachen Brief kann man es also immer unterscheiden.

Liebe Grüße allerseits
Wanda
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