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Abgezockt? Haus wird plötzlich verkauft

 
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hilfehilfe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:04    Titel: Abgezockt? Haus wird plötzlich verkauft Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage/Wunsch auf Tips/weitere Infos.

Vor 1 Monat habe ich eine schöne Wohnung angeschaut, und mich entschlossen dort ab dem 01.04 zu wohnen. Dem Makler habe ich seine Courtage bezahlt, und ich habe auch schon den unterschriebenen Mietvertrag bei mir. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus.

Zufällig habe ich jetzt in der Zeitung gesehen, dass das Mehrfamilienhaus jetzt zu verkaufen ist. Ich war erst mal schockiert. Der Makler ist natürlich der gleiche, der mir schon die Courtage abgenommen hat, und nie etwas vom Hausverkauf erzählt hat.
In der Anzeige versucht er den Kauf auch schmackhaft zu machen, und schreibt, dass man wegen der guten Aufteilung und Austattung von den Wohnung evtl. auch eine Mietanpassung durchführen könnte.

Was macht man in so einem Fall? Was sind meine Rechte was die Kündigung betrifft sowie die Zurückerstattung der Courtage?

VIELEN Dank für eure Hilfe!
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Motz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Aus welchem Grund soll denn gekündigt werden? Oder die Courtage zurück gefordert werden? Frage

Gemäß § 566 BGB tritt der Erwerber mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein.
Der Vermieter hat auch kein Sonderkündigungsrecht. Smilie
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hilfehilfe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ich find es einfach unverschämt mir nichts über den Verkauf des Hauses zu sagen. Der Makler hat nichts gesagt, die derzeitige Vermieterin auch nicht.
Wenn jemand jetzt das ganze Haus kauft, und die Miete erhöht, werde ich in kurzer Zeit dann schon wieder umziehen müssen.
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ChrisR
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

die Miete kann aber in kurzer Zeit nicht erhöht werden, da gibt es bestimmte Fristen (die ich leider grade nicht weiß, glaube mit aber Überlegungsfrist 15 Monate)
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hilfehilfe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frist wäre interessant zu wissen. Vielleicht kennt sie jemand?

Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn der neue Vermieter die Wohnung als Eigentumwohnung benüzten möchte. Wie ist die Frist da?

Danke
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 12:06    Titel: Re: Abgezockt? Haus wird plötzlich verkauft Antworten mit Zitat

hilfehilfe hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage/Wunsch auf Tips/weitere Infos.



Was macht man in so einem Fall? Was sind meine Rechte was die Kündigung betrifft sowie die Zurückerstattung der Courtage?

VIELEN Dank für eure Hilfe!


Was soll es denn für einen Unterschied machen ob Herr A aus B das Haus gehört oder Herr B aus A ?

Sie haben einen rechtsgültigen Mietvertrag für die Wohnung abgeschlossen und dieser Mietvertrag wird auf den neuen Besitzer mit allen rechten und allen Plichten übertragen.

Die alte Besitzerin kann doch genauso nach der Frist die Miete erhöhen.......
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Frist wäre interessant zu wissen. Vielleicht kennt sie jemand?


15 Monate stimmt.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der neue Eigentümer im Grundbuch steht, kann er wegen Eigenbedarf kündigen. Dies geht mit einer Frist von 3 Monate. Man müsste allerdings noch prüfen ob nicht vielleicht eine Umwandlung in Wohnungseigentum stattfand. Dann kann sich die Kündigungsfrist ändern.
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