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Vermieter will nicht für Sicherheitsreperaturen aufkommen
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wobei für mich noch die Frage offen ist was vorher als Boden in der Wohnung war.
Das war auch meine bisher unbeantwortete Frage.


Die Antwort ist auch völlig uninteressant. Karsten hat - absolut zutreffend - schon mehrfach den offenbar vergeblichen Versuch zur Erläuterung der Zusammenhänge gemacht. Weinen
Verzichtet man auf die Unterstellung, dass der Sachverhalt völlig anders sein soll als dargestellt, sind die Fakten mehr als einfach und bereits vollständig abgehandelt.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
Der Beton- oder Estrichboden zählt nicht "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand", weil die Wohnung in einer solchen "Rohbauversion" nicht bewohnt werden kann. :

Dafür liefern Sie sicher noch die Quelle, oder?
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
Der Beton- oder Estrichboden zählt nicht "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand", weil die Wohnung in einer solchen "Rohbauversion" nicht bewohnt werden kann.

Haben Sie für diese Behauptung auch eine zuverlässige Quelle? Mit zuverlässiger Quelle meine ich alles andere als Ihre Gedanken oder Bauchgefühl.

 
_________________
Shit happens
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
Der Beton- oder Estrichboden zählt nicht "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand", weil die Wohnung in einer solchen "Rohbauversion" nicht bewohnt werden kann.


in D gibt es so etwas wie vertragsfreiheit, wenn ich also VM einer "rohbauwohnung" wäre u. mit dem M ausmache das er den belag selbst kaufen u. verlegen muss, so ist der vertrag nicht ungültig - nur weil die wohnung so ggf. nicht bewohnbar ist.
hier wäre also "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" dieser, das der M die wohnung mit einem bodenbelag ausstatten kann. erst wenn der M die wohnung nicht mit einem bodenbelag ausstatten kann z.b. weil der boden komplett fehlt, so ist die wohnung nicht in vertragsgemäßen zustand.
.
wenn M dem VM sagt ich lege 2,5 cm dickes parkett rein u. der VM sagt das das in ordnung ist, so wäre immer noch die frage offen ob der VM damit nur seine zustimmung gegeben hat od. ob der VM damit garantiert hat das das i.O. u. auch möglich ist.
solange der M also nicht beweisen kann das der VM ihm garantiert hat das das problemlos möglich ist, wird er eben am kürzeren hebel sitzen!
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LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
Der Beton- oder Estrichboden zählt nicht "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand", weil die Wohnung in einer solchen "Rohbauversion" nicht bewohnt werden kann.

So ganz leer und ohne Möbel finde ich eine Wohnung eigentlich auch 'unbewohnbar'. Daraus folgt dann also, dass der Vermieter mir noch 'n Sofa, einen Fernseher,eine Schrankwand und eine Füllung für den Kühlschrank schuldet?
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

@Tiene,

eine genauere Beschreibung oder Schilderung der Sachlage ist m.E. erforderlich.

Speziell was mit "und für den Boden sorgen" genau gemeint ist. Wichtig ist auch noch ein Einblick in die mietvertraglichen Vereinbarungen die eventuell bezüglich der Ausstattung der Wohnung getroffen wurden.


@Frank Oseloff, mit solchen Plattitüden lockst Du auch keinen hinterm Ofen vor, zumal Du zu diesem Thema wohl nichts, noch nicht einmal ein Bauchgefühl, beisteuern konntest. Auf den Arm nehmen
Zitat:
Haben Sie für diese Behauptung auch eine zuverlässige Quelle? Mit zuverlässiger Quelle meine ich alles andere als Ihre Gedanken oder Bauchgefühl.
Warum verlangst Du von anderen Schreibern nicht auch eine Quellenangabe? Ist dir nicht aufgefallen, dass hier niemand eine Quelle für seine Behauptungen verwendet hat? Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Weil die alle hier schon kennen. Frank gibt lediglich die allen bekannte Tatsache wieder, dass man als Wohnung vermieten kann, was man will, weil es in Deutschland Vertragsfreiheit gibt.
Wer aber die Behauptung aufstellt, es gäbe irgendwo Regeln, die festschreiben, welche Einrichtungsgegenstände sich in einer Wohnung zu befinden haben, der wird darlegen müssen, wo er die gefunden haben will. Immerhin wäre dies eine Entdeckung, die für alle Anderen sensationell neu wäre.
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

@Karsten,

lass es gut sein. Dein Beitrag wird jetzt auch nicht aussagekräftiger. Mit den Augen rollen

Es wäre vielleicht ganz nützlich, wenn Du Dich nicht auch noch als Oberlehrer betätigen würdest. Cool
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht wäre es noch nützlicher, wenn du es einfach zugeben könntest, Unfug geredet zu haben. Mit den Augen rollen
Und es wäre auch klug, keine Fragen zu stellen, die man gar nicht beantwortet haben will. Cool
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Motz hat folgendes geschrieben::
Der Beton- oder Estrichboden zählt nicht "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand", weil die Wohnung in einer solchen "Rohbauversion" nicht bewohnt werden kann.


Also, die Quelle interessiert mich auch - denn auch ich bin in eine Wohnung mit nur einem Estrichboden eingezogen. Hätte der Vermieter den Teppich denn zahlen müssen?

mano
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 05:37    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
denn auch ich bin in eine Wohnung mit nur einem Estrichboden eingezogen. Hätte der Vermieter den Teppich denn zahlen müssen?

Grundsätzlich nein und die Begründung dafür findet sich in § 535 BGB.

Zitat:
§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Schon aus dem Begriff vertragsgemäss ergibt sich, dass der Vermieter gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Bodenbeleg zu stellen. Erst wenn der designierte Mieter einen Bodenbelag haben möchte und sich der Vermieter vertraglich dazu verpflichtet, einen Bodenbelag zu stellen, dann kann der Mieter ihn einfordern und auch die Kostenübernahme durch den Vermieter verlangen.

 
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Shit happens
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Also so wir ihr euch hier gerade zofft, traut sich Tiene garnicht mehr zu melden.... Winken
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@Frank, ich habe den Ironie Smiley Button vergessen! Sorry

Mich interessierte die Begründung von @Motz

mano
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
@Frank, ich habe den Ironie Smiley Button vergessen! Sorry

Ich meinte ihn heute morgen zwischen den Zeilen entdeckt zu haben, war mir aber nicht sicher. lautes Lachen

 
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Tiene
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 2
Wohnort: 48***

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend - mensch, hier gings ja richtig zur Sache. Ich hatte leider am Wochenende kein Internet zur Verfügung, darum auch keine Antwort von mir.
Also ich versuch dann mal etwas "Licht" in die Sache zu bringen. Alle Wohnungen hier im Haus, so auch meine, sind als "Erstbezug" angeboten worden und waren so ohne Tapete (außer an den Decken der Räume) und PVC im Abstellraum. Die Wände waren nur verputzt und der Boden sonst Estrich. Durch den Vermieter (eine Genossenschaft) wurde mir mitgeteilt, dass ich die Wohnung erst mal bezugsfähig machen muss - "so kann man darin nicht wohnen". Also habe ich dort angerufen und gefragt welcher Boden in Frage kommt und wer den zahlen muss. Die Antwort war: "Rein legen können Sie was sie wollen, auch Laminat und wir zahlen davon die Hälfte bzw. max. 560 €." Sie übernehmen dafür also auch einen Teil der Kosten und als Erklärungen haben Sie gesagt, was ich auch logisch finde, dass ja auch ein Boden für evtl. Nachmieter drin liegen müsse. Wenn diese einen anderen wollen, müssten Sie meinen auf eigene Kosten entfernen und auf eigene Kosten einen neuen besorgen. Und zu diesen komischen Dingern für die Tür: Habe mit dem Schreiner meines Vertrauens gesprochen und der sagte, dass nur die Möglichkeit der Kürzung der Tür bestehen würde - alles andere würde das Gewicht nicht aushalten etc.pp. Finde das alles etwas sehr verwirrend... mein Bauchgefühl oder mein "Rechtempfinden" sagt mir irgendwie, dass ich die Kosten für den Umbau nicht tragen muss - immerhin hätten Sie mir das auch vorher sagen können, dass ich beim Laminat verlegen beachten müsse, dass dann diese Brandschutz-Geschichte der Tür nicht mehr geht und ein Umbau der Tür dann auf meine Kappe geht. Ich hab von solch Geschichten einfach keine Ahnung und ich war von den ersten beiden Beiträgen und die Reaktionen der Verfasser etwas geschockt und haben mir auch nicht wirklich geholfen. Ich brauch einfach ein paar Rechtsgrundlagen o.ä. damit ich damit dann zu meinen Vermietern gehen und auch argumentieren kann - so könnt ich nur hingehen und sagen "Ooooh, ich find das ja sooo ungerecht..." geht ja wohl gar nicht. Danke, dass Ihr so zahlreich geantwortet habt Smilie fehlen noch Infos damit die Sachlage klarer ist und ihr mir noch besser helfen könnt?
Tiene
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