Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich habe kürzlich für mein Gebäude eine Energieberatung durchführen lassen. Zu diesem Zweck habe ich einen Energieberater gesucht, der eine Bafa Energieberatung, also eine staatlich geförderte Energieberatung durchführt.
Ein Bafa-Energieberater war mir wichtig, weil die als neutral und wirtschaftlich unabhängig gelten.
Kurz nach der Energieberatung stoße ich darauf, daß der Energieberater vom Hauptberuf her eigentlich Handwerker mit eigener Firma ist. Das geht aus seiner Internetseite natürlich nicht hervor. Natürlich ist er auch gar nicht bei der Bafa gelistet, wie ich dann feststellte. Eigentlich kann er nur über irgendjemand anderen die staatlichen Zuschüsse beantragt haben.
Meines Erachtens
1. kann der ganze Vorgang nicht ohne Betrug am Staat abgelaufen sein,
2. wurde ich ebenfalls betrogen (keine Neutralität, die mir wichtig war und Vorspiegelung falscher Tatsachen),
3. stecke ich eventuell mit drin, weil ich spätestens jetzt von diesem Betrug Kenntnis habe.
Ich will aber auf jeden Fall mein Geld zurück.
Was ist Sache? Was mache ich jetzt?
Es ist aber bekannt, dass ein Energieberater eine BAFA-Zulassung nur mit Referenzberatung bekommt ?!
Es wäre also theoretisch nicht auszuschliessen, das es die erste Beratung war, die der neue Berater durchgeführt hat. Er reicht dann das Beratungsdokument bei der BAFA ein, die es auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen und ihn bei positiver Prüfung in die Liste aufnehmen. Das kann schon mal ein paar tage oder Wochen dauern, bis er dort auftaucht.
Im übrigen hat diese Beantragung keinen Einfluss auf die Subvention der Beratung. Diese würde bei positiver Entscheidung der BAFA gezahlt werden.
Wenn der Bericht des Beraters so um die 50 ... 120 Seiten umfasst, das Gebäude von den Flächen und der Technik vollständig erfasst und 2...3 Sanierungsvorschläge unterbreitet sowie dazu eine Rentatibilitätsberechnung erstellt wurden sehe ich keinen Grund das Geld zurück zu fordern.
Danke Bernd.
Mittlerweile habe ich daran auch schon gedacht!
Ich habe übrigens auf der BAFA-Seite den entscheidenten Passus gefunden:
"3.2. Als Berater ist nicht antragsberechtigt, wer mit der Beratung ein wirtschaftliches Eigeninteresse an bestimmten Investitionsentscheidungen des Beratenen haben kann und deshalb nicht unabhängig ist. Dazu zählt insbesondere, wer
3.2.3. einen Handwerksbetrieb führt, daran beteiligt oder bei einem solchen beschäftigt ist"
Ich denke das ist eindeutig.
Na denn mal los, was ist er für Handwerker ?
Bietet er an was er Dir bei den Sanierungsmaßnahmen vorschlägt ?
Selbst wenn er eine der Gewerke anbietet, heisst das doch eher, dass er Fachkenntnis hat, als Handwerker musst Du ihn ja nicht nehmen.
Das kuriose bei der BAFA-Regelung ist, das gerade Leute vom Fach die Energieberatung anbieten sollen. Anderen hat man es unabhängig von der entsprechenden Ausbildung verboten !
Ich bin Maschinenbauechniker, aber bereits seit 1993 in der Immobilienbranche tätige, habe beim TÜV Süd den Gebäudeenergieberater gemacht sowie erfolgreich abgeschlossen !
Der Gesetzgeber hat mir verboten zu beraten; 2.500 Euronen umsonst bezahlt !
So, nochmal. Wenn Du eine umfassende beratung bekommen hast, denke ich Du solltest bezahlen. Über welche Summe reden wir ?
Er ist Schornsteinfeger.
Ich habe keine Lust zu beurteilen, ob der Schornsteinfeger Fachkenntnis hat. Ich mag auch nicht zu beurteilen, ob er neutral bewertet hat. Dazu müßte ich die Energieberatung ja noch einmal durchführen lassen, von jemandem, der tatsächlich neutral ist.
Der Typ hat mir was vorgeschwindelt und mich übers Ohr gehauen und ich habe keine Lust das so hinzunehmen.
Außerdem ist das Erschleichen von Subventionen - und ich weiß davon?
Meinst du ernsthaft, ich halt da jetzt die Klappe?
Nachher bin ich deswegen noch selber dran!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 08.03.09, 11:01 Titel:
Gummiente hat folgendes geschrieben::
Er ist Schornsteinfeger.
Ich verstehe nicht, wie ein Schornsteinfeger diese Ausschlußkriterien
BAFA hat laut Gummiente hat folgendes geschrieben::
3.2. Als Berater ist nicht antragsberechtigt, wer mit der Beratung ein wirtschaftliches Eigeninteresse an bestimmten Investitionsentscheidungen des Beratenen haben kann und deshalb nicht unabhängig ist. Dazu zählt insbesondere, wer
3.2.3. einen Handwerksbetrieb führt, daran beteiligt oder bei einem solchen beschäftigt ist
erfüllt. Könnten Sie das erläutern? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Kann ich gerne tun.
Ein Kaminfeger ist ein Handwerker und arbeitet als solcher in einem Handwerksbetrieb, der ihm vielleicht sogar gehört.
Hab ich auch schon nachgeschlagen.
Kaminfegen ist ein Handwerk.
Ich habe keine Lust zu beurteilen, ob der Schornsteinfeger Fachkenntnis hat.
Das mußt du auch nicht
Zitat:
Ich mag auch nicht zu beurteilen, ob er neutral bewertet hat.
Was hätte er denn davon, es nicht zu tun?
Zitat:
Dazu müßte ich die Energieberatung ja noch einmal durchführen lassen, von jemandem, der tatsächlich neutral ist.
Wenn du Zweifel hast, kannst du das natürlich machen
Zitat:
Der Typ hat mir was vorgeschwindelt und mich übers Ohr gehauen und ich habe keine Lust das so hinzunehmen.
Na, na,
jetzt nix schreiben, was du später bereuen könntest
Zitat:
Außerdem ist das Erschleichen von Subventionen - und ich weiß davon?
Da wäre ich mir nicht so sicher
Zitat:
Meinst du ernsthaft, ich halt da jetzt die Klappe?
Nachher bin ich deswegen noch selber dran!
das glaube ich nicht
Kommt der Feger-Energieberater aus Stuttgart?
Da kenne ich nämlich auch einen Feger-Berater
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Wenn du mal Zeit hast, gockel mal danach, wie das in D so mit den Kaminkehrern, ihren Bezirken usw. ist
Vielleicht "kommst du dann wieder runter"
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 08.03.09, 21:29 Titel:
Gummiente hat folgendes geschrieben::
Ein Kaminfeger ist ein Handwerker und arbeitet als solcher in einem Handwerksbetrieb, der ihm vielleicht sogar gehört.
Stimmt. Ich interpretiere die zitierte Ausschlußklausel aber anders - der Schornsteinfeger dürfte kaum
BAFA hat laut Gummiente hat folgendes geschrieben::
ein wirtschaftliches Eigeninteresse an bestimmten Investitionsentscheidungen des Beratenen haben
und deshalb durchaus Berater sein können.
Edit: Elektrikör war schneller, ich mußte beim Verfassen zwischenzeitlich telefonieren... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn du mal Zeit hast, gockel mal danach, wie das in D so mit den Kaminkehrern, ihren Bezirken usw. ist
Vielleicht "kommst du dann wieder runter"
Das habe ich bereits getan, deshlab weiß ich, daß es viele Handwerker gibt, die Energieberater sind. Dazu zählen Gipser, Zimmerleute, Glaser, Kaminfeger, usw.
Die gelten aber bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht als unabhängig, weil sie alle einen Vorteil an Investitionsentscheidungen haben können!
Deshalb sind die alle nicht antragsberechtigt und die Energieberatung wird deshalb nicht gefördert.
Hättste besser mal noch ne Runde weitergegoogelt!
Bafa-Richtlinie:
3.2. Als Berater ist nicht antragsberechtigt, wer mit der Beratung ein wirtschaftliches Eigeninteresse an bestimmten Investitionsentscheidungen des Beratenen haben kann und deshalb nicht unabhängig ist. Dazu zählt insbesondere, wer
3.2.2. in einem Unternehmen tätig ist, das Leistungen oder Produkte im Bereich der Erstellung oder Sanierung von Gebäuden anbietet;
3.2.3. einen Handwerksbetrieb führt, daran beteiligt oder bei einem solchen be-schäftigt ist;
7. Subventionserhebliche Tatsachen
Die Zuwendung ist eine Subvention im Sinne von § 264 Strafgesetzbuch
§ 264
Subventionsbetrug(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder
ein wirtschaftliches Eigeninteresse an bestimmten Investitionsentscheidungen des Beratenen haben
und deshalb durchaus Berater sein können.
Er ist ja aber keiner. Er ist NICHT auf der Beraterliste des Bafa.
Außerdem hat er sehr wohl ein Interesse.
Er kann eine Pelletsheizung empfehlen, oder ne Wärmepumpe.
Im Fall der Wärmepumpe hat er sich eine 1000-prozentige Einnahmequelle als Schornsteinfeger auf 0 gesetzt.
Genau das ist das Schlimme dabei. Der Schornsteinfeger wurde vom Gesetzgeber ermächtigt diese Beratung durchzuführen bzw. Energiepässe ausstellen und, wie schon geschrieben, wenn Du, so wie ich den Lehrgang besucht hast, Dich ohnehin damit beschäftigt hast, dann darfst Du es nicht.
Vom Gesetzgeber der absolute Schwachsinn !
Wir hatten hier einen SFM der wurde von der Presse angesprochen, ob er wohl den Energiepass ausstellt, der wusste nicht mal, ob er das darf.
Soviel meine persönliche Auffassung. Aber, so wie ich eben nicht beaten bzw. Pässe ausstellen darf, darf dies eben der Schornsteinfeger.
Daher wirst Du ihn, wenn er das geleistet hat, was ich oben grob umschrieben habe, wohl auch bezahlen müssen. Es heisst ja nicht zwangsläufig, dass alle Schornsteinfeger davon keinen Plan haben. Je nach Interessenlage kann auch der Schornsteinfeger eine qualitativ sehr gute Beratung abliefern, daran zweifle ich nicht. Ich glaube, bei einem Rechtsstreit ziehst du den Kürzeren.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.