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Verfasst am: 08.03.09, 20:06 Titel: Individualklausel Mietvertrag zu Schönheitsreperaturen
Hallo,
da ich mich gerade mit einem Mietvertrag "rumquäle" folgende Frage: Ist diese Individualvereinbarung im Mietvertrag zulässig?
Der Vermieter wird die Wohnung vor Übergabe an die Mieter frisch renovieren. Die Mieter werden spätere Renovierungen nach ihren Bedürfnissen ausführen und verpflichten sich, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses frisch renoviert zurückzugeben. Zu den Schönheitsreparaturen zählen....Aufzählung...
Individualvereinbarungen sind, wenn nicht der Gesetzgeber was Anderes sagt und der sagt zu Schönheitsreparaturen gar nichts, eigentlich immer zulässig. In der Regel sind sie, anders als viele Formularklauseln, auch wirksam. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 09.03.09, 08:10 Titel:
Es stellt sich nur die Frage ob es überhaupt eine Individualvereinbarung ist. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Ividiualvereinbarungen sind zulässig können sich aber schnell als unwirksam herausstellen. Der Vermieter muss die gewünschte Vereinbarung zur Disposition stellen. Doch nicht nur das: Er muss auch später beweisen können, dass zwischen Ihm und dem Mieter ein "Aushandeln", kein bloßes Verhandeln über die strittige Vereinbarung stattgefunden hat.
Für die Gerichte heißt das: Er muss dem Mieter die Chance gelassen haben, den Inhalt der Wunsch-Vertragsbedingung mitzugestalten.
Dazu gehört, dass er im Ernstfall angeben muss, wann er mit dem Mieter beispielsweise über die "Vereinbarung" verhandelt hatte bzw. wann dieses Gespräch stattgefunden hat und wer dabei anwesend war.
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