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longtimer Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.03.2009 Beiträge: 18 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 08.03.09, 17:24 Titel: Vermögensausgleich bei Scheidung vergessen |
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mal angenommen,
einfachaAnwalt hat anlässlich der Scheidung keinen Antrag auf Vermögensausgleich -teilung gestellt. Was naturgemäss vlölliger blödsinn ist.
wie gehts weiter?
welches risiko geht der anwalt ein?
anders herum, wer trägt die höheren Folgekosten?
es stehen versteigerungen von immobilien im raum, die geschiedene ehefrau könnnte vermögen übertragen usw. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 08.03.09, 17:58 Titel: |
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dieser anwalt wird doch sicherlich eine haftpflicht haben, denke ich zumindest mal |
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Fleetmaus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 08.03.09, 18:23 Titel: |
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Hatte er denn diesbezüglich einen Auftrag?
LG
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 08.03.09, 18:28 Titel: |
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ich tippe einfach mal dass dieser in diesem fiktiven fall den auftrag dazu hatte, da der versorgungsausgleich meiner meinung nach zwingend ist bei der scheidung, mal abgesehen von irgendwelchen speziellen eheverträgen |
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Fleetmaus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 08.03.09, 18:51 Titel: |
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Da steht aber nicht Versorgungsausgleich, sondern Vermögensausglich oder -teilung. Und die Beispiele die da genannt sind im Posting, haben mit dem Versorgungsausgleich, in dem es allein um die Rentenansprüche geht, auch nix zu tun.
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 08.03.09, 20:33 Titel: |
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Deutschland oder Schweiz? _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 08.03.09, 22:44 Titel: |
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Fleetmaus hat folgendes geschrieben:: | Da steht aber nicht Versorgungsausgleich, sondern Vermögensausglich oder -teilung. Und die Beispiele die da genannt sind im Posting, haben mit dem Versorgungsausgleich, in dem es allein um die Rentenansprüche geht, auch nix zu tun.
Fleetmaus | ups eigentlich meinte ich beides, sowohl den einen ala auch den anderen ausgleich. ich fürchte meine augen brauchen streichhölzer. |
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longtimer Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.03.2009 Beiträge: 18 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 08.03.09, 23:25 Titel: |
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deutsches recht ist gefragt.
ich hatte die chance eines neubeginnes in der schweiz.
der jemand geht davon aus, dass die beauftragung eines anwalts mit der scheidung die auflösung aller rechtsverhältnisse mit dem ehe"partner" bedeutet.
jmand frgte den fachanwalt später : er meinte, : sie haben nichts gesagt, dass sie ihr vermögen haben wollen". kommentar überflüssig. ich habe noch nie gehört, dass der mandant selbst jura studieren muss um sich scheiden zu lassen.
erst die vermögensteilung verspricht nach meiner meinung die grossen honorare. |
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Niemand2000 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.07.2008 Beiträge: 832
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Verfasst am: 08.03.09, 23:43 Titel: |
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Niemand2000 hat folgendes geschrieben:: | dieser anwalt wird doch sicherlich eine haftpflicht haben, denke ich zumindest mal |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 09.03.09, 01:20 Titel: |
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Ich schubse mal erstmal ins Familienrecht. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Fleetmaus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 09.03.09, 06:26 Titel: |
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longtimer hat folgendes geschrieben:: | jmand frgte den fachanwalt später : er meinte, : sie haben nichts gesagt, dass sie ihr vermögen haben wollen". kommentar überflüssig. ich habe noch nie gehört, dass der mandant selbst jura studieren muss um sich scheiden zu lassen.
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Natürlich soll man nicht selber Jura studieren. Aber automatisch KANN das nicht laufen. Es gibt schließlich auch Menschen, die das Eigentum BEWUSST zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht auseinandergesetzt haben wollen. Ich kenne aus der näheren Bekanntschaft mehrere Paare, bei denen der Partner ausgezogen ist, alle Sachen (bis auf die höchstpersönlichen) in der Ehewohnung gelassen hat, damit die Kinder nicht plötzlich in einer halb leer geräumten Wohnung sitzen. Und nur wegen der Scheidung sollte das nicht geändert werden.
Gleiches gilt für gemeinsames Immobilienvermögen. Was ist denn, wenn es eine einvernehmliche Scheidung ist und durch den Scheidungsantrag automatisch auch dieses Vermögen auseinandergesetzt werden würde???
Nein. Auch ein Anwalt kann dem Mandanten nur vor den Kopf gucken und nicht hinein. Man muss demjenigen schon sagen, was man will.
Mit morgendlichen Grüßen
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood |
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