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Verfasst am: 09.03.09, 13:30 Titel: Trennungsvereinbarung über Haus notariell zu beurkunden ?
Ehemann und Ehefrau leben getrennt und wollen vor dem Scheidungsverfahren eine Regelung über die gemeinsame Immobilie treffen. Ehemann kauft Ehefrau Hausanteil ab.
ja, § 311b BGB. Allerdings könnte diese Form im (Scheidungs-)verfahren auch durch Protokollierung bei Gericht ersetzt werden, § 127a BGB. _________________ Gruß
Peter H.
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