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Verfasst am: 09.03.09, 14:17 Titel: Unrenoviert erhalten, Auszug nach 9 Jahren, was tun????
Hallo Leute ich habe da mal eine Frage.
Person A ist mit Sohn im Jahre 2000 in eine Unrenovierte Wohnung eingezogen.
Person A will mit Sohn im Juni 2009 Umziehen, Kündigungsfrist ist damit eingehalten.
Jetzt zur Frage im Mietvertrag steht unter Sonstige Vereinbarungen.
Die Wohnung wird unrenoviert übergeben und muß bei Auszug sauber und besenrein unter Berücksichtigung der Schönheitsreparaturen ( siehe § 9 des Mietvertrags ) zurückgegeben werden.
unter § 9 steht.
Der Mieter verpflichtet sich, vorstehende Schönheitsreparaturen sach- und fachgerecht dem Fristenplan auszuführen.
Der Mieter Verpflichtet sich, bei Auszug die Wohnung in dem beschriebenen Zustand zurückzugeben.
Die Wohnung kann doch unrenoviert wieder abgegeben werden oder????
Zunächst mal weist der Vertrag dem Mieter die Zuständigkeiten für Schönheitsreparaturen zu und weist darauf hin, daß beim Auszug darauf zu achten ist, daß der Mieter seine Pflicht nachgekommen ist. Damit wäre die Wohnung zu renovieren, wenn der Zustand das erfordert. Wenn der Zustand ok ist, reicht besenrein aus. Nur dann.
Ein starrer Fristenplan für Schönheitsreparaturen ist unzulässig, ob eine Klausel wirksam ist oder nicht, kann nur beurteilt werden, wenn sie die ganze Klausel hier veröffentlichen.
Verfasst am: 09.03.09, 14:34 Titel: Re: Unrenoviert erhalten, Auszug nach 9 Jahren, was tun????
Larkin28 hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute ich habe da mal eine Frage.
Person A ist mit Sohn im Jahre 2000 in eine Unrenovierte Wohnung eingezogen.
Person A will mit Sohn im Juni 2009 Umziehen, Kündigungsfrist ist damit eingehalten.
Jetzt zur Frage im Mietvertrag steht unter Sonstige Vereinbarungen.
Die Wohnung wird unrenoviert übergeben und muß bei Auszug sauber und besenrein unter Berücksichtigung der Schönheitsreparaturen ( siehe § 9 des Mietvertrags ) zurückgegeben werden.
unter § 9 steht.
Der Mieter verpflichtet sich, vorstehende Schönheitsreparaturen sach- und fachgerecht dem Fristenplan auszuführen.
Der Mieter Verpflichtet sich, bei Auszug die Wohnung in dem beschriebenen Zustand zurückzugeben.
Die Wohnung kann doch unrenoviert wieder abgegeben werden oder????
Danke für die Hilfe im Vorraus.
Wenn der Mieter gem dem Fristenplan die einzelnen Zimmer zb. Küche alle 5 Jahre streichen muss so könnte der letzte Anstrich der Küche seit Einzug 4 Jahre her sein und der Mieter wäre seinen Verplichtungen nachgekommen...... _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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