Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - plötzlich dachdecker ohne Ankündigung durch VM
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

plötzlich dachdecker ohne Ankündigung durch VM

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
timlagezz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 16:23    Titel: plötzlich dachdecker ohne Ankündigung durch VM Antworten mit Zitat

heute früh staunte ich nicht schlecht. ich war auf dem weg nach draussen plötzlich kommt mir nen handwerker entgegen und meinte ob wir strom haben wegen maschinen...

jedenfalls haben wir jetzt nen schönes gerüst vor de fenster und lärm.
die dachdecker sind da. und das total ohne mein wissen.

darf der VM das einfach so anordnen?
ist eine mietkürzung denkbar?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 16:41    Titel: Re: plötzlich dachdecker ohne Ankündigung durch VM Antworten mit Zitat

timlagezz hat folgendes geschrieben::
heute früh staunte ich nicht schlecht. ich war auf dem weg nach draussen plötzlich kommt mir nen handwerker entgegen und meinte ob wir strom haben wegen maschinen...

jedenfalls haben wir jetzt nen schönes gerüst vor de fenster und lärm.
die dachdecker sind da. und das total ohne mein wissen.

darf der VM das einfach so anordnen?
ist eine mietkürzung denkbar?


Na der Vermieter ist wohl der Besitzer des Hauses und wenn dort etwas kaputt ist beauftragt er eben einen Handwerker. Wenn Sie ein Auto besitzen fragen Sie doch auch keinen anderen um Erlaubnis das Sie Ihren Wagen reparieren lassen wollen oder?
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.


Zuletzt bearbeitet von Peacekeeper am 09.03.09, 16:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, natürlich kann der VM dies einfach so anordnen.

Eine Mietminderung ist denkbar. Kommt aber auf die konkreten Umstände vor Ort an. Was aber in jeden Fall vom Mieter gemacht werden sollte, ist seine Versicherungen (Hausrat usw.) über das Gerüst zu informieren. Denn es besteht erhöhte Einbruchsgefahr und wenn dies nicht gemeldetet wird, kann es gut sein das die Versicherung die Regulierung des Schadens erweigert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
timlagezz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

war es nicht mal so das modernisierungsmaßnahmen angekündigt werden müssen?
in meiner alten wohnung war das gleiche, da habe ich 3 monate vorher info bekommen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn sich dadurch die Miete erhöht muss das 3 Monate vorher angekündigt werden. Es kann sich auch um eine Instandsetzung handeln, die müsste nicht angekündigt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Ja, wenn sich dadurch die Miete erhöht muss das 3 Monate vorher angekündigt werden.

Nicht, wenn die Mieterhöhung nur unerheblich ist, was posthum festzustellen wäre.

 
_________________
Shit happens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Strider hat folgendes geschrieben::
Ja, wenn sich dadurch die Miete erhöht muss das 3 Monate vorher angekündigt werden.

Nicht, wenn die Mieterhöhung nur unerheblich ist, was posthum festzustellen wäre.

 


Die Mieterhöhung nach einer Modernisierung hängt auch dann nicht von der Ankündigung ab, wenn der Betrag mehr als nur unerheblich ist. Voraussetzung für die Mieterhöhung ist nach § 559 Abs. 1 BGB, dass die Maßnahme durchgeführt wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Eine unterlassenen Ankündigung führt nach § 559b Abs. 2 BGB dazu, dass die erhöhte Miete nicht mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Umlageerklärung fällig wird, sondern erst 6 Monate später. Weiter Rechtsfolgen gibt es nicht.

Die Ankündigung ist lediglich Voraussetzung für die Duldungspflicht des Mieters und damit für den Anspruch des Vermieters auf Zugang zur Wohnung zur Durchführung der angekündigten Arbeiten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Strider hat folgendes geschrieben::
Ja, wenn sich dadurch die Miete erhöht muss das 3 Monate vorher angekündigt werden.

Nicht, wenn die Mieterhöhung nur unerheblich ist, was posthum festzustellen wäre.

 

Posthum kann dem Mieter das doch alles ziemlich wurscht sein. Cool Sehr glücklich
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, aber posthum ist meines Wissens auch ein Synonym für nachträglich, bezogen auf ein Ereignis.

 
_________________
Shit happens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Trotzdem. mir war danach. Sehr glücklich
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sei dir gegönnt. lautes Lachen

 
_________________
Shit happens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.