Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
AN (Arbeitnehmer) ist nach deutschem Arbeitsrecht bei englischem AG (Arbeitgeber) eingestellt. AN arbeitet in Deutschland. Aufgrund erheblicher gesundheitlicher Probleme lässt AN sich krankschreiben und erhält ein Attest, dass er die berufliche Tätigkeit nicht weiter ausführen kann. AN möchte dies alles hinter sich lassen und kündigt fristgerecht zum 15. des Monats, aber die Kündigung erreicht den AG erst am 17. des Monats. Demnach müsste AN noch bis zum 30. des Monats tätig sein - Ist das richtig?
In der Zwischenzeit: AG droht schriftlich mit rückwirkender Kündigung zum 1. Tag der Krankmeldung und damit dass er dem AN kein Zeugnis ausstellen will. AN weiß, dass beides nicht möglich ist. Eine tatsächliche rückwirkende Kündigung oder eine fristgerechte Kündigung trifft beim AN nicht ein. Auch erhält der AN keine Bestätigung seiner eigenen Kündigung. Müsste sich der AG nicht schriftlich melden? Wenn er sich nicht meldet, wonach kann sich der AN dann richten. Was sagt das Arbeitsrecht hierzu? In welcher Frist müsste der AG sich melden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre/Deine Unterstützung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.