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Verzicht auf Unterhalt

 
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Vanessa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 13:16    Titel: Verzicht auf Unterhalt Antworten mit Zitat

Trudi und Rudi waren 18 Jahre verheiratet, die Ehe ist kinderlos geblieben. Rudi verdient gut, Trudi ist arbeitslos. Vom Gericht ist ihr ein zeitlich unbegrenzter Aufstockungsunterhalt bewilligt worden.

Jetzt fordert Rudi seine Exfrau Trudi auf, eine Verzichtserkärung abzugeben, sie soll auf den Unterhaltstitel verzichten, damit Rudi keinen Aufstockungsunterhalt mehr zahlen braucht.

Trudi ist wie gesagt erwerbslos und müsste Hartz IV beantragen. Darf sie so einfach auf den Unterhalt verzichten? Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn sie es tut und was, wenn sie es nicht tut?
_________________
LG - Vanessa

"Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast"
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist zuletzt hier, bitte klicken beantwortet worden.
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