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Herr A recherschierte und Stellte fest, das für ihn jemand anderes Eingestellt wurde. Oder für Frau B die sich ja immer noch in Elternzeit befindet. Kann Herr A bei einer Verhandlung dieses Argument anbringen. Bringt es ihm Vorteile? Oder hat er da schlechte Karten.
AG beruft sich auf ein Urteil vom 05.08.2004 Zweckbefristung bei Vertretung AN in Elternzeit ohne kalendermäßige Befristung LAG Rheinland Pfalz Akz. 11§Sa§340-04 Quelle Beck online. Das hat aber nichts mit o.G Sache nichts zu tun. Hat oder bekommt AG da Recht?? oder ist dies nur Dumpfang, da man die Klage zurücknehmen soll.
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