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wir sind nach etwas mehr als vier Jahren aus unserer Wohnung ausgezogen. Anstatt uns unsere Kaution in Höhe von 1200,- Euro auszuzahlen, hat uns die Vermieterin eine Aufstellung angeblich von uns verursachter Schäden (900,- für eine neue Duschkabine, 700 Euro für den Ersatz von schon bei Einzug defekten, uralten Außenrollos etc.). Zwei Posten der Aufstellung die ca. 100 Euro ausmachten habe ich anerkannt.Es gab dann mehrere schriftliche Auseinandersetzungen über meinen Rechtsanwalt wobei der Vermieterin u. a. eine Klage angedroht wurde. Daraufhin lenkte sie ein und hat eine Zahlung von EUR 600,- angeboten.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich meinen Anspruch tatsächlich einklage bzw. wie dafür die Erfolgsausichten stehen. Abzüglich der bis jetzt enstanden RA-Kosten würden mir jetzt noch 300,- bleiben, was mich sehr ärgert, da wir wirklich diese Schäden, bei denen es sich m. E. um altersgemäße Abnutzungserscheinungen handelt nicht verursacht haben.
Leider gibt es keine Übergabeprotokoll bei Ein- oder Auszug. Nur die Zeugenaussagen meines Exmannes und eines Bekannten, der uns damals bei der Renovierung der Wohnung geholfen hat und daher den Zustand bei Einzug kennt.
Wie ist da die Rechtslage bzw. Eure/ Ihre Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Was sagt den der eigene Rechtsanwalt ? _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Er will mir nicht zu- aber auch nicht abraten. Er geht asber wohl davon aus, dass es am ehesten zu einem Vergleich kommt und für mich dann abzüglich aller Kosten nichts dabei rauskommt...
das dürfte - bei den in streit stehenden beträgen - am wahrscheinlichsten sein. wenn ich das richtig sehe, waren es mal 1200, dann wurden 100 als berechtigt in abzug gebracht, bleiben 1100, davon 600 - verblieben 500 im streit. die würden wahrscheinlich von einer beweisaufnahme über die beschädigungen bzw. deren ursache und einer beweisaufnahme über den zustand er rollos beim einzug (die ja offenbar unstreitig kaputt sind!) sowie die für den/die anwälte dann anfallenden terminsgebühr in einem nachfolgenden vergleich eh aufgefressen.
da kann man nur volles risiko gehen oder es bleiben lassen, ein vergleich innerhalb des verfahrens dürfte auf jeden fall dazu führen, dass unterm strich weniger bei rauskommt. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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