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Verfasst am: 09.12.07, 10:28 Titel: Schulden während des Trennungsjahres
Ein Hallo an Alle, mich würde ja mal interessieren, ob ein Ehepartner, der im Trennungsjahr lebt auch für eventuell neue Schulden des anderen Noch-Ehepartners aufkommen muß, solange man noch nicht geschieden ist und muß man vor einem Anwalt deshalb sein Trennungsjahr bekunden? Wer hat da eine Meinung zu?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 09.12.07, 19:41 Titel: Re: Schulden während des Trennungsjahres
Anneka hat folgendes geschrieben::
Ein Hallo an Alle, mich würde ja mal interessieren, ob ein Ehepartner, der im Trennungsjahr lebt auch für eventuell neue Schulden des anderen Noch-Ehepartners aufkommen muß, solange man noch nicht geschieden ist und muß man vor einem Anwalt deshalb sein Trennungsjahr bekunden? Wer hat da eine Meinung zu?
Ein Ehegatte haftet nicht für die Schulden des anderen Ehegatten, und zwar auch nicht für Schulden, die der andere Ehegatte während der Zeit der gemeinsamen Haushaltsführung der Eheleute macht.
Eine Ausnahme bilden die Schulden, die ein Ehegatte im Rahmen der so genannten Schlüsselgewalt macht.
Schlüsselgewalt bedeutet, dass jeder Ehegatte das Recht hat, Rechtsgeschäfte, die zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie erforderlich sind, mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten abzuschließen. Aus solchen Geschäften haftet auch der andere Ehegatte.
Durch die Schlüsselgewalt ermöglicht werden zum Beispiel Haushaltsgeschäfte wie Beschaffung von Lebensmitteln und Hausrat, aber auch je nach Lebenszuschnitt der Ehegatten der Kauf eines Autos oder die Anmietung einer Ferienwohnung. Dazu können auch Kreditverträge gehören, wenn der Kredit zur Beschaffung von Gegenständen des ehelichen Lebensbedarfs erforderlich ist.
Die Haftung beider Ehegatten im Rahmen der Schlüsselgewalt setzt zwingend voraus, dass die Eheleute einen gemeinsamen Haushalt führen. Während des Getrenntlebens ruht die Schlüsselgewalt.
Für Schulden, die der Ehemann während des Getrenntlebens der Ehegatten macht, haftet die Ehefrau nicht.
Verfasst am: 18.12.07, 14:04 Titel: Schulden während der Trennungszeit 2
Hallo,
zu obigem Fall eine kleine Abwandlung.
Ehepaar hat ein Mehrfam.Haus während der Ehe angeschafft.
Aus bestimmten Gründen ist Ehemann alleine der Schuldner der Grundschulden.
Ehefrau trennt sich und erhält T. Unterhalt.
Ehemann muß den Schuldendienst alleine schultern.
Kann er Zins/Tilgung vom relevantnen Unterhalts- Bruttoeinkommen abziehen?
Bei Zugewinnausgleich würde er ja sonst bestraft. Seine Tilgungsleistung würde ja mit einfließen und zu 50% bewertet. Er mußte aber allein 100% schultern? _________________ Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 18.12.07, 15:43 Titel: Re: Schulden während der Trennungszeit 2
frischebrise hat folgendes geschrieben::
Ehepaar hat ein Mehrfam.Haus während der Ehe angeschafft.
Aus bestimmten Gründen ist Ehemann alleine der Schuldner der Grundschulden.
Ehefrau trennt sich und erhält T. Unterhalt.
Ehemann muß den Schuldendienst alleine schultern.
Kann er Zins/Tilgung vom relevantnen Unterhalts-Bruttoeinkommen abziehen?
Ja
Regelmäßig gezahlte Raten auf einen Kredit für die Ehewohnung sind während der Trennungszeit in voller Höhe (Zins und Tilgung) und auch nicht nur beschränkt auf die Höhe des angemessenen Wohnvorteils als eheprägend zu berücksichtigen (Leitsatz eines Urteils des BGH vom 28. März 2007 - XII ZR 21/05 -).
Hier ist jedoch die eheprägende Wohnung im Besonderen berücksichtigt worden.
Käme die Tilgung dann ebenfalls auch für Mietwohnraum in Frage, welche zur Einkommenserzielung dient.
Z.B. mehrere Mehrfamilienhäuser für die der Ehemann alleine haftet und tilgt? _________________ Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 18.12.07, 23:30 Titel:
Es tur mir leid, aber ich habe den Sachverhalt nicht sorgfältig genug gelesen.
Die Problematik der Berücksichtigung von Zins- und Tilgungsraten für ein Darlehen, das für den Erwerb eines Mehrfamilienhauses (Miethauses) verwendet worden ist, beim Trennungsunterhalt ist in diesem Forum schon mehrfach erörtert worden.
Es tur mir leid, aber ich habe den Sachverhalt nicht sorgfältig genug gelesen.
...nein, stellen Sie Ihr Licht mal nicht so unter den Scheffel! Dass es es nicht die Ehewohnung ist bzw. es um Einkünfte aus V+V geht, habe ich auch erst später gemerkt und war hier in diesem Thread zunächst auch nicht herauslesbar.
Aber zusammen - in verschiedenen Threads - haben wir, so denke ich, ein paar wichtige Anregungen zum Thema geben können.
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